- Kollektivunternehmen
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Eine Kollektivgesellschaft ist eine schweizerische Rechtsform (Gesellschaft) für ein Unternehmen, die von mehreren natürlichen Personen gemeinsam geführt wird.
In der Praxis wird die Kollektivfirma als Rechtsform oftmals von Kleinst- und Kleinfirmen gewählt, die von mehreren Personen geführt werden. Restaurants, Handwerker und lokale Handelsfirmen sind oft eine Kollektivgesellschaft.
Inhaltsverzeichnis
Grundkapital
Ein Grundkapital ist fakultativ. Sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht, hat jeder Gesellschafter einen gleichen Betrag zu leisten, sei es in Form von Geld, Sachen, Forderungen oder Arbeit.
Buchführungspflicht
Es besteht eine Buchführungspflicht.
Geschäftsführung und Vertretung
Für die Geschäftsführung und Vertretung ist jeder Gesellschafter einzeln verantwortlich, sofern Vertrag und Eintrag im HR nichts anderes vorsehen.
Handelsregistereintrag
Die Kollektivgesellschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden, sofern ein Handel-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betrieben wird.[Art. 934 OR]
Firmenbezeichnung
In der Firmenbezeichnung muss der Familienname mindestens eines Gesellschafters enthalten sein. Zudem ist ein Zusatz, der auf das Gesellschaftsverhältnis hinweist (z.B. "& Co.", "& Cie.","Gebrüder") obligatorisch.
Haftung
Die Gesellschafter haften gemeinsam ("solidarisch") mit ihrem ganzen, privaten Vermögen für Forderungen, die die Kollektivgesellschaft selbst nicht erfüllen kann.
Die Kollektivgesellschaft haftet primär, d.h. ein Gläubiger ist verpflichtet erst die Gesellschaft in Anspruch zu nehmen. Die Gesellschafter haften solidarisch und unbegrenzt.
Stimmrechte
Jeder Gesellschafter hat eine Stimme. Die Stimmen teilen sich also pro Kopf und nicht etwa nach dem einbezahlten Kapital auf.
Weblinks
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