Krankentagegeld

Krankentagegeld

Die Krankentagegeld-Versicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung für privat Krankenversicherte. Sie ersetzt im Krankheitsfall den Einkommmensausfall nach dem Ende der gesetzlichen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (Verdienstausfall-Versicherung).

Das eigentliche Krankentagegeld, die vom Versicherer je nach Vertrag gewährte Leistungshöhe pro Tag, wird dem Versicherten nicht schon ab dem Eintritt des Versicherungsfalls, sondern erst nach Ablauf einer Karenzzeit gezahlt, in der kein Leistungsanspruch besteht. Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit in der Regel 42 Tage und schließt somit einen Leistungsbezug während der gesetzlichen Lohnfortzahlung aus.

Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern (z. B. Verletztengeld, Übergangsgeld) das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen; maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Der Versicherte ist daher verpflichtet, dem Versicherungsunternehmen unverzüglich eine nicht nur vorübergehende Minderung des aus der Berufstätigkeit herrührenden Nettoeinkommens mitzuteilen.

Das Krankengeld, die entsprechende Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, ist für Pflichtversicherte keine Zusatzversicherung, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Regelleistung und daher mit den normalen Beiträgen abgegolten. Allerdings müssen seit 1. August 2009 freiwillig Krankenversicherte einen Wahltarif abschließen, um sich den Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Andernfalls müssen derartige Mitglieder nur einen ermäßigten Beitragssatz zahlen.[1].

Quelle

  • Bedingungen für die Krankentagegeldversicherung (AVB).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. "Krankengeld für Selbstständige" auf www.akademie.de

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