Kronfideikommiß

Kronfideikommiß

Kronfideikommiss ist in monarchischen Staaten das unveräußerliche Vermögen, das zum Unterhalt des fürstlichen Hauses bestimmt ist.

Das Kronfideikommissgut bildet einen Teil der Krondotation.

Siehe auch


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  • Fideïkommíß — (Fidĕicom missum), nach röm. Recht ursprünglich jede formlose letztwillige Verfügung, deren Erfüllung bloß dem Gewissen (fidei) des Erben überlassen und deren Vollzug nicht erzwingbar war. Nach gemeinem Recht verstand man unter F. die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Flatow — Flatow, Kreisstadt im preuß. Regbez. Marienwerder, zwischen fünf Seen an der Glumia und an der Staatsbahnlinie Schneidemühl Dirschau, hat eine evangelische und 2 kath. Kirchen, Synagoge, Schloß mit Park und Tiergarten, Denkmäler Kaiser Wilhelms I …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schatulle — (v. mittellat. scatola, »Schachtel«), Kasten mit mehreren Abteilungen zur Aufbewahrung von Geld, Kostbarkeiten etc.; dann das Privateigentum (Schatullgut) eines Monarchen; dasselbe unterliegt in der Regel den allgemeinen Bestimmungen des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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