- Lex Aebutia de formulis
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Die Lex Aebutia de formulis ist ein römisches Gesetz, das zwischen 149 und 125 v. Chr. eingebracht wurde. Weder über den Inhalt noch über den Antragsteller ist Näheres bekannt. Überliefert ist lediglich die Tatsache, dass die Formularpraxis für den Prätor als Gerichtsmagistrat eingeführt wurde.
Quellen
- Gaius, Institutiones 4, 30
- Aulus Gellius, Noctes Atticae 16, 10, 8
Literatur
- Max Kaser: „Ius honorarium“ und „ius civile“. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Romanistische Abteilung 101 (1984), S. 1–114.
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