Liste der Rechtsvorschriften zum Luftverkehr

Liste der Rechtsvorschriften zum Luftverkehr

Inhaltsverzeichnis

Völkerrecht

  • Chicagoer Abkommen – Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt.
  • Tokioter Abkommen – Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen.
  • Warschauer Abkommen – Abkommen über die internationale Beförderung im Luftverkehr.
  • Den Haager Abkommen – Abkommen zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen.
  • Montrealer Abkommen – Abkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt.
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Europäisches Gemeinschaftsrecht

Auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene bestehen u. a. folgende EG-Verordnungen und EG-Richtlinien:

  • VO (EG) 216/2008 – EG-Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit.
  • VO (EG) 859/2008 – EG-Verordnung in Bezug auf gemeinsame technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren für den gewerblichen Luftverkehr mit Flächenflugzeugen.
  • VO (EG) 8/2008 – EG-Verordnung in Bezug auf gemeinsame technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren für den gewerblichen Luftverkehr mit Flächenflugzeugen (EU-OPS).
  • VO (EG) 1008/2008 – EG-Verordnung über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (Air Operator Certificate, AOC).
  • VO (EG) 768/2006 – EG-Verordnung hinsichtlich der Erhebung und des Austauschs von Informationen über die Sicherheit von Luftfahrzeugen, die Flughäfen in der Gemeinschaft anfliegen, und der Verwaltung des Informationssystems.
  • VO (EG) 1702/2003 – EG-Verordnung betreffend die Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (EASA-Formular 15a).
  • VO (EG) 2042/2003 – EG-Verordnung über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen.
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Deutschland

In Deutschland sind unter anderem die folgenden Gesetze und Verordnungen für den Luftverkehr von Bedeutung:

  • LuftVGLuftverkehrsgesetz. Das Luftverkehrsgesetz ist das Basisgesetz für die Luftfahrtgesetzgebung in Deutschland.
  • FlUUG – Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz. Vorschriften für die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge.
  • LuftBO – Betriebsordnung für Luftfahrtgerät. Regelungen, die Halter beim Betrieb von Luftfahrzeugen einzuhalten haben (Wartung, Ausrüstung, Betriebsstoffe, Checklisten.)
  • LuftGerPV – Prüfordnung für Luftfahrtgerät. Luftfahrtgerät wird in Deutschland gemäß der LuftGerPO regelmäßig auf Lufttüchtigkeit untersucht
  • LuftPersVVerordnung über Luftfahrtpersonal. Die LuftPersV regelt die Ausbildung und Lizenzierung von Luftfahrtpersonal (Piloten, Flugbegleiter etc.).
  • LuftSiGLuftsicherheitsgesetz. Das LuftSiG regelt die Sicherheit des Luftverkehrs.
  • LuftVO – Luftverkehrs-Ordnung. Die LuftVO enthält die Regeln, nach denen Luftverkehr in Deutschland abgewickelt wird (z. B. Ausweichregeln etc.).
  • LuftVZO – Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Luftfahrzeuge werden in Deutschland nach der LuftVZO zugelassen.
  • JAR-OPS 1 bzw. 3 deutsch – Bekanntmachung der (amtlichen Übersetzung) der Joint Aviation Requirements der Joint Aviation Authorities über die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen in Flugzeugen (JAR-OPS 1) und Hubschraubern (JAR-OPS-3).
  • FSAV – Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge.

Österreich

Gesetze

  • LFG – Luftfahrtgesetz. Bundesgesetz über die Luftfahrt.
  • ACG-G – Austro Control Gesetz. Bundesgesetz über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
  • BGzLV-2008 – Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008
  • FBG – Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz. Bundesgesetz über die Öffnung des Zugangs zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen.
  • Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen. Bundesgesetz über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen.
  • LSG – Luftfahrtsicherheitsgesetz. Bundesgesetz über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen.
  • Sicherheitsmaßnahmen bei Luftfahrzeugen aus Drittstaaten. Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen bei Luftfahrzeugen aus Drittstaaten.
  • Unfalluntersuchungsgesetz. Bundesgesetz über die Errichtung der Unfalluntersuchungsstelle des Bundes.
  • Zivilluftfahrt-Statistikgesetz. Bundesgesetz betreffend statistische Erhebungen auf dem Gebiete der Zivilluftfahrt.

Verordnungen

  • ACGV – Austro Control-Gebührenverordnung. Verordnung über die Gebühren der Austro Control GmbH.
  • AOCV-2008 – Luftverkehrsbetreiberzeugnis-Verordnung 2008. Voraussetzungen für die Erteilung und Aufrechterhaltung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (Air Operator Certificate, AOC).
  • F-GÜV-1996 – Flugfelder-Grenzüberflugsverordnung 1996. Verordnung über die zulässigen Ein- und Ausflüge nach und von Flugfeldern.
  • FlP-StrSchV – Strahlenschutzverordnung fliegendes Personal. Verordnung zum Schutz des fliegenden Personals vor kosmischer Strahlung.
  • FSAG-V 2008 – Flugsicherungsan- und Abfluggebührenverordnung 2008. Verordnung über die Festlegung und Einziehung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung beim An- und Abflug.
  • GÜV – Grenzüberflugsverordnung. Verordnung betreffend das Überfliegen der Bundesgrenze.
  • LADV – Luftfahrt-Aufsichtsorgane-Dienstkarten-Verordnung. Verordnung über Dienstkarten für Aufsichtsorgane in Vollziehung luftfahrtrechtlicher Bestimmungen.
  • LVR-1967 – Luftverkehrsregeln. Verordnung betreffend die Regelung des Luftverkehrs.
  • MFPGebV – Militärflugplatz-Gebührenverordnung. Verordnung über die Gebühren bei der Benützung von Militärflugplätzen.
  • MilFlUV – Militärluftfahrt-Flugunfalluntersuchungskommissionsverordnung. Verordnung über die Untersuchung von Unfällen und Vorfällen beim Betrieb von in- und ausländischen Militärluftfahrzeugen
  • MLFGV-2008 – Militärluftfahrzeug- und Militärluftfahrtgerätverordnung 2008. Verordnung über die Kennzeichnung und Lufttüchtigkeit von Militärluftfahrzeugen und über die Betriebstüchtigkeit von militärischem Luftfahrtgerät.
  • MLPV-1968 – Militärluftfahrt-Personalverordnung 1968. Verordnung betreffend das militärische Luftfahrtpersonal.
  • ÖAeCVO – ÖAeC-Zuständigkeitsverordnung. Verordnung betreffend die Übertragung von Zuständigkeiten an den Österreichischen Aero Club.
  • Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit. Verordnung über den Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit.
  • SlotKV-2008 – Slotkoordinationsverordnung 2008.Verordnung über die Koordination von Zeitnischen.
  • SWFV – Schlechtwetterflugwege-Verordnung. Verordnung mit der Schlechtwetterflugwege festgelegt werden.
  • ZARV-1985 – Zivilluftfahrzeug-Ambulanz- und Rettungsflugverordnung. Verordnung über Ambulanz- und Rettungsflüge mit Zivilluftfahrzeugen.
  • ZFBO – Zivilflugplatz-Betriebsordnung. Verordnung betreffend den Betrieb von Zivilflugplätzen.
  • ZFV-1972 – Zivilflugplatz-Verordnung. Verordnung betreffend Zivilflugplätze.
  • ZLLV-2005 – Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 2005. Verordnung über Zivilluftfahrzeuge und ziviles Luftfahrtgerät.
  • ZLPV-2006 – Zivilluftfahrtpersonalverordnung 2006. Verordnung über das Zivilluftfahrt-Personal inkl. JAR-FCL.
  • ZLZV 2005 – Zivilluftfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung 2005. Verordnung über die Lärmzulässigkeit von Zivilluftfahrzeugen.
  • ZMV – Zivilluftfahrt-Meldeverordnung. Verordnung über die Meldung von Unfällen, Ereignissen und Störungen in der Zivilluftfahrt.
  • ZNV – Zivilluftfahrt-Vorfall- und Notfall-Maßnahmen-Verordnung. Verordnung über Maßnahmen bei Vorfällen und Notfällen in der Zivilluftfahrt.

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