- Marokko-Kongo-Vertrag
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Mit dem sogenannten Marokko-Kongo-Abkommen erkannte das Deutsche Reich die französische Vorherrschaft über Marokko an. Die Unterzeichnung des Marokko-Kongo-Vertrags am 4. November 1911 in Berlin beendete die Zweite Marokkokrise. Im Gegenzug trat Frankreich Teile des französischen Kongo und Französisch-Äquatorialafrikas, das so genannte Neukamerun, an das Deutsche Reich ab. Ein kleineres Gebiet im Nordosten Kameruns, auch Entenschnabel genannt, ging an Frankreich.[1] Die Fläche des früheren Altkamerun wurde dadurch erheblich ergänzt.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Horst Gründer: Geschichte der deutschen Kolonien. 5. Aufl., Paderborn: Schöningh/UTB, 2004, S. 101, ISBN 3-506-99415-8 (Voransicht bei Google-Books)
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