- Nebenpapst
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Papst (von griechisch πάππας pappas „Vater“/„Bischof“; kirchenlat. papa; mhd. babes[t]) ist der religiöse Titel vor allem für das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche (auch: Heiliger Vater oder Santo Padre). In der Christenheit nimmt der Papst die Position des römischen Bischofs ein.
Unter der Bezeichnung Heiliger Stuhl agiert der römische Papst sowohl allein als auch zusammen mit der Kurie international als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt [1] und vertritt zugleich den Staat Vatikanstadt als staatliches Völkerrechtssubjekt, dessen Staatsoberhaupt er ist[2]. Der Papst ist auch der Gesetzgeber. Er wird durch eine Kommission vertreten [3]. Päpste sind absolute Monarchen. Zwar wird der Papst gewählt, doch kann er beispielsweise alle Teile der Verfassung bezüglich der Papstwahl und der Vertretung des Papstes durch jene gesetzgebende Kommission außer Kraft setzen.
Derzeitiger Amtsinhaber ist der am 19. April 2005 im Konklave gewählte ehemalige deutsche Hochschullehrer Joseph Ratzinger, der sich den Papstnamen Benedikt XVI. gegeben hat.
Seit 1871 residiert der Papst im Apostolischen Palast neben dem Petersdom. Die Kathedralkirche des Papstes ist die Lateranbasilika. Sie ist die ranghöchste der römischen Patriarchalbasiliken. Der dortige Papstthron wird auch als Kathedra Petri bezeichnet. Amtssitz des Papstes ist der Vatikan. Seine Amtsräume befinden sich im zweiten Stock des Apostolischen Palastes, er selbst wohnt im dritten Stock des Palastes. Vor dem Beginn des 13. Jahrhunderts residierte der Papst im Lateran.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
→ Hauptartikel: Geschichte des Papsttums
Der Papst ist nach katholischer Auffassung und der einiger anderer christlicher Kirchen Nachfolger des Apostels Petrus, der von diesen Kirchen als erster Bischof von Rom[4][5] angesehen wird und um das Jahr 67 in Rom den Märtyrertod erlitten haben soll. Diese traditionelle Ansicht ist historisch jedoch nicht belegt.
Begründet wird dieser Anspruch mit einer Stelle aus dem Matthäus-Evangelium der Bibel im Kapitel 16, Vers 18 bis 19, die wie folgt lautet (Einheitsübersetzung):
18Du bist Petrus und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen und die Mächte der Unterwelt werden sie nicht überwältigen. 19Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreichs geben; was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein.
Umstritten ist, ob der 1. Clemensbrief aus dem Jahre 98 – nach manchen aus dem Jahre 69 – bereits eine Vorrangstellung der Gemeinde von Rom dokumentiert oder als brüderliche Ermahnung unter Gleichberechtigten anzusehen ist. In diesem Brief an die Gemeinde von Korinth fordert die Gemeinde von Rom von den Korinthern die Rücknahme von abgesetzten Presbytern. Der Brief nimmt Bezug auf das Martyrium der Apostel Petrus und Paulus in Rom.
In der römisch-katholischen Kirche stammt die erste bekannte Verbindung des Titels „Papst“ mit dem Bischof von Rom aus der Zeit des Marcellinus († 304), der in der Grabinschrift des Diakons Severus so bezeichnet wird. Bischof Siricius von Rom von 385 bis 399 bezeichnet sich als Erster amtlich als papa, als ausschließliche Amtsbezeichnung für den Bischof von Rom wird der Begriff von Gregor I. von 590 bis 604 gesetzlich festgeschrieben.
Vorher ab dem 3. Jahrhundert war es allgemein eine Ehrenbezeichnung für Bischöfe, Patriarchen und Äbte vor allem im Orient – da die koptische Kirche bereits seit dem Konzil von Chalcedon 451 vor Gregor nicht mehr zur gleichen Kirche wie die lateinische gehört, führt ihr Oberhaupt bis heute ebenfalls den Titel Papst (siehe Liste der koptischen Päpste).
Seit Leo I., genannt der Große, Bischof von Rom 440 bis 461, führt der römische Papst die Bezeichnung „Pontifex Maximus“, die bis zu Kaiser Gratian der römische Kaiser als oberster römischer Priester trug. Mögliche Etymologien für diese Bezeichnung sind unter anderem „Oberster Brückenbauer“ oder „Pfadbahner“.
Im Mittelalter gab es mehrmals gleichzeitig mehrere Päpste, da zu Lebzeiten eines bereits kanonisch gewählten Papstes ein Gegenpapst erhoben wurde. Dazu kam es, weil sich zum Beispiel das Kardinalskollegium spaltete oder der Kaiser oder stadtrömische Adelsfamilien in die Papstwahl eingriffen. Solche Eingriffe sind inzwischen unter Androhung der Exkommunikation verboten. Außerdem kam es im 14. Jahrhundert zur Verlegung der Residenz nach Avignon und zum großen Schisma (siehe Avignonesisches Papsttum und Abendländisches Schisma).
Im 15. Jahrhundert gewann der Konziliarismus an Auftrieb, der aber bald zurückgedrängt wurde.
Zur historischen Entwicklung des Papstgedankens, siehe auch Papalsystem.
Titel
Die Titel des Papstes sind nach dem Annuario Pontificio, dem offiziellen Jahrbuch des Vatikans, die folgenden:
- Episcopus Romanus, deutsch „Bischof von Rom“.
- Vicarius Iesu Christi, deutsch „Stellvertreter Jesu Christi“. Dieser Titel bezieht sich auf die religiösen Fundamente des Papstamtes, und des Jurisdiktionsprimats.
- Successor Principis Apostolorum, deutsch „Nachfolger des Apostelfürsten“. Gemeint ist Petrus. Dieser Titel bezieht sich auf die religiösen Fundamente des Papstamtes.
- Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, deutsch „Oberster Priester der Weltkirche“. Dieser Titel regelt seine Stellung in der Liturgie, zum Beispiel in der Konzelebration mit Patriarchen.
- Primas Italiae, deutsch „Primas von Italien“. Dies ist ein reiner Ehrentitel, denn was die frühere besondere Rechtsstellung als Obermetropolit eines Landes betrifft, ist der Rang eines Primas – mit Ausnahme des Erzbischofs von Esztergom – überall abgeschafft worden.
- Archiepiscopus et Metropolitanus Provinciae Romanae, deutsch „Erzbischof und Metropolit der Kirchenprovinz Rom“. Wie alle Metropolitanbischöfe übt er bestimmte Aufsichts- und Kontrollrechte über seine Suffraganbischöfe aus.
- Souverän des Staates der Vatikanstadt. Dies ist der völkerrechtlich-weltliche Titel des Papstes.
- Servus Servorum Dei, deutsch „Diener der Diener Gottes“. Diesen Titel hat sich Papst Gregor der Große gegeben.
Der Titel Patriarcha Occidentis (deutsch „Patriarch des Abendlandes“), den die Päpste seit 450, als ihn Leo der Große angenommen hatte, geführt hatten, wurde im Annuario Pontificio des Jahres 2006 aus der offiziellen Papsttitulatur entfernt.
Nach katholischer Tradition gilt der Papst als „Patriarch der Westkirche“ (auch: „Patriarch des Abendlandes“, „Patriarch von Rom“), hergeleitet vom altkirchlichen Patriarchat von Rom, im Gegensatz zu den Patriarchen der Ostkirche.[6]
Zusätzlich zu dieser offiziellen Titulatur wird der Papst auch als Pontifex Maximus (deutsch „oberster Brückenbauer“, in Inschriften oft als P. M. oder Pont. Max. abgekürzt) oder auch als Episcopus Ecclesiae Catholicae (deutsch „Bischof der katholischen Kirche“) bezeichnet.Dokumente werden vom Papst gewöhnlich mit seinem Papstnamen unterzeichnet, wobei zwischen dem eigentlichen Namen und der Ordnungszahl die Abkürzung PP. eingefügt wird. Die Unterschrift Benedikts XVI. lautet demnach Benedictus PP. XVI. Die Abkürzung PP. steht für Pastor Pastorum (deutsch „Hirt der Hirten“).[7]
Bischof von Rom
Als Bischof von Rom ist der Papst Leiter der römischen Ortskirche.
Die christliche Gemeinde der Stadt Rom führt in ihrer Bischofsliste an erster Stelle den Apostel Petrus. Überliefert (und in den ersten Jahrhunderten unbestritten) ist außerdem dessen Martyrium und Grab in Rom (am vatikanischen Hügel).
Daher verstehen sich die Bischöfe von Rom seit ältester Zeit als Nachfolger des Apostelsprechers und Inhaber des Petrusamts gemäß Matthäus 16,18. Dieser Ehrenvorrang der Päpste, prinzipiell von vielen Kirchen und Konfessionen anerkannt und im Can. 6 des Konzils von Nicaea als Gewohnheit bezeichnet, ist in seinem dogmatischen und rechtlichen Umfang jedoch von Anfang an Gegenstand innerchristlicher Kontroversen. Das Dogma, dass der Bischof von Rom auch der einzige Rechtsnachfolger von Petrus ist und deshalb diese Leitungsfunktion über die ganze Kirche „erbt“, ist nur in der römisch-katholischen Kirche anerkannt. Es lag zur Zeit des Urchristentums relativ nahe, das Zentrum des „Reiches Gottes auf Erden“ auf den Fundamenten des untergehenden römischen Imperiums zu errichten.
Kathedrale des römisch-katholischen Bistums Rom ist St. Johann im Lateran (Lateranbasilika). Dort befindet sich auch der Sitz des päpstlichen Kardinalvikars und seiner Behörde. Sie ist die ranghöchste der römischen Patriarchalbasiliken.
Beobachter stellten fest, Papst Benedikt XVI. nenne sich seit seinem Amtsantritt bevorzugt „Bischof von Rom“ oder „Nachfolger Petri“ und nur sehr selten Papst, wie dies noch sein Vorgänger in der Regel getan hatte.
Insignien
Die päpstlichen Insignien bestehen aus
- dem Papstthron (Kathedra Petri)
- der dreifachen Papstkrone (Tiara). Paul VI. war bislang der letzte Papst, der mit der Tiara gekrönt wurde. 1964 legte er die Tiara ab. Seine Nachfolger verzichteten fortan auf eine Krönungszeremonie, führten die Tiara aber weiterhin in ihrem persönlichen Wappen. Benedikt XVI. ersetzte die Tiara in seinem persönlichen Wappen durch eine einfache Bischofsmitra mit drei goldenen, in der Mitte verbundenen Ringen.
- dem päpstlichen Hirtenstab (Ferula)
- dem Fischerring (anulus piscatoris)
- einer besonderen Form des Palliums sowie
- bestimmten liturgischen Gewändern
siehe auch: Papstkrönung
Kleidung
Als Reise- und Alltagsbekleidung trägt der Papst gewöhnlich eine weiße Soutane, ein weißes Zingulum (Gürtel) und einen weißen Pileolus (Scheitelkäppchen). Das Tragen einer weißen Soutane geht auf Papst Pius V. zurück, der dem Orden der Dominikaner angehörte und nach seiner Wahl zum Papst sein Ordensgewand nicht ablegte. Für kältere Tage steht dem Papst ein weiter roter Mantel, der so genannte „Mantello“, zur Verfügung. Als weitere traditionelle Kopfbedeckung kann der Papst in der kalten Jahreszeit einen mit Hermelinfell gefütterten Camauro tragen. Als erster Papst seit Johannes XXIII. trägt Benedikt XVI. den Camauro neuerdings wieder regelmäßig. Auf seiner Brust trägt der Papst wie jeder katholische Bischof das Pektorale: ein Brustkreuz an einer Halskette. Für kälteres Wetter hat der Papst zudem einen weißen Mantel mit doppelreihigem Knopfbesatz.
Bei der Liturgie trägt der Papst Messgewand, Mitra und das Pallium. Bei Liturgien, die keine Eucharistiefeier sind, etwa zum Stundengebet und bei besonderen Anlässen wie beispielsweise beim Empfang von Staatsbesuchen kann er über seiner Soutane ein weißes Chorhemd (Rochett) und eine rote Mozetta (Schulterüberwurf) anlegen. Die Winterversion der Mozetta ist aus rotem Samt und hat einen Hermelinsaum. Die rote Mozetta (Seide oder Samt) stammt noch aus der Zeit, als der Papst die Farbe Rot trug.
Zu religiösen Empfängen trug der Papst früher einen prunkvolles Rauchmantel, die Tiara, weiße Ponftifikalhandschuhe und erwartete Gäste auf seinem Thron im Thronsaal des Vatikan.
Kirchenrecht
Aufgaben und Funktionen
Der Papst ist Inhaber des Heiligen Stuhls. Das bedeutet, dass er die Führung des Vatikanstaates, der römisch-katholischen Kirche, des Kardinalskollegiums und der römischen Kurie innehat. Somit ist er „der mächtigste Mann in der Kirche“ und der Vertreter von über einer Milliarde Katholiken auf der ganzen Welt sowie Personalchef des Vatikans. Er ist auch letzte Instanz bei der Exkommunikation, beim Entzug der missio canonica (kirchliche Sendung) und einziger Herausgeber von Enzykliken und apostolischen Schreiben. Er nimmt alleinig Selig- und Heiligsprechungen vor. Er bestimmt auch die Mission und die Lehrmeinung der katholischen Kirche. Historisch war er die höchste Instanz in der Inquisition.
Vor allem im Mittelalter besaß der Papst große Ländereien und Besitztümer, und verfügte daher über eine eigene Armee. Weiter besaß der Papst auch großen politischen Einfluss auf die Herrscherhäuser, unter denen sich auch die Habsburger befanden. Schon bald kam es zu erbitterten Kämpfen zwischen dem Papst und den Adeligen von Europa, die in der Kirchenspaltung mündeten. Nach der Reformation wurde das Amt des Papstes neutraler, so wurde unter anderem die allgemeine Verwendung der Krone des Papstes durch Paul VI. endgültig außer Kraft gesetzt.
Gemäß dem Codex Iuris Canonici in Buch II, Teil 2, Sektion 1, Kapitel 1, Artikel 2 ist er das Haupt des Bischofskollegiums, Can. 336. Der Papst hat die Aufgabe, die Weisen der Kirche für das Bischofskollegium auszuwählen und auszurichten, Can. 337 — § 3. Allein dem Papst steht es zu, ein Ökumenisches Konzil einzuberufen, Can. 338 — § 1.
Der Papst ist Staatsoberhaupt des Vatikans. Als Bischof von Rom ist er verantwortlich für die katholische Gemeinde Roms. Er ist letztlich für zahlreiche Wirtschaftsbetriebe des Vatikans verantwortlich wie beispielsweise für die Vatikanbank. Bei der Vereidigung von Rekruten der Schweizergarde ist er traditionsgemäß anwesend. Die Gardisten sind auf den Papst vereidigt und schwören ihm Treue.
Der Papst wird von Gläubigen als Heiliger Vater bezeichnet, er ist jedoch weder im religiösen oder im kirchenrechtlichen Sinne ein Heiliger qua Amt.
Wahl
Zum Papst kann nach dem Kirchenrecht jeder gläubige männliche Katholik gewählt werden. Dabei erhält der Erwählte volle und höchste Gewalt in der Kirche durch die Annahme der rechtmäßig erfolgten Wahl zusammen mit der Bischofsweihe (CIC, Can. 332, § 1). Wenn der Gewählte noch nicht Bischof ist, ist er sofort zum Bischof zu weihen.
Der Papst wird im Konklave, einer Versammlung aller Kardinäle, die zum Zeitpunkt des Todes des Vorgängers jünger als 80 Jahre sind, auf Lebenszeit gewählt. Diese Altersbeschränkung gibt es erst seit Paul VI. Das Konklave wird heute in der Sixtinischen Kapelle am Petersdom abgehalten. Der letzte Papst, der zum Zeitpunkt seiner Wahl nicht Kardinal, sondern Erzbischof war und der Wahlversammlung darum selbst nicht angehörte, war Urban VI. im Jahre 1378.
Die 1996 mit der Konstitution Universi Dominici Gregis eingeführte Änderung der Wahlordnung, wonach ab dem 33. erfolglosen Wahlgang abweichend von der normalerweise geforderten Zweidrittelmehrheit zuzüglich einer Stimme auch eine absolute Mehrheit ausreicht, wurde 2007 mit dem Motu proprio De aliquibus mutationibus in normis de electione Romani Pontificis zum Teil wieder rückgängig gemacht.
Nach römisch-katholischem Kirchenrecht steht das Papstamt wie das Priester- und Bischofsamt überhaupt allein Männern offen. Die in verschiedenen Texten erwähnte Päpstin Johanna ist historisch nicht nachweisbar, vielmehr deuten die Quellen auf eine legendäre Überlieferung hin.
Die „papstfreie Zeit“, in der für einen verstorbenen Amtsinhaber noch kein Nachfolger bestimmt oder der Heilige Stuhl aus anderen Gründen vakant (unbesetzt) ist, nennt man Sedisvakanz. Während dieser Zeit leitet der Camerlengo oder Kardinalkämmerer übergangsweise die Kirche.
Namensgebung
Nach der erfolgten Wahl wird der neue Papst gefragt, welchen Namen er annimmt. Die Namenswahl unterliegt der freien Entscheidung des Papstes. Aus der Wahl des Namens versuchen Beobachter politische Ziele des neuen Papstes abzuleiten, indem die charakteristischen Eigenschaften von früheren Päpsten und Heiligen dieses Namens untersucht werden. Der Name Pius war vom Ende des 18. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts der mit Abstand am häufigsten gewählte Name. Seit dem Tod von Pius XII. (1958) wurde er nicht mehr gewählt.
Päpste können Namen annehmen, die die latinisierte Form ihres bürgerlichen Namens darstellen (Hadrian VI. = Adrian Florisz, Marcellus II. = Marcello Cervini), was jedoch seit dem 16. Jahrhundert nicht mehr vorgekommen ist. Viele Päpste nehmen die Namen bedeutender Vorgänger an wie beispielsweise Leo und Gregor oder auch jene von Heiligen wie zum Beispiel Paul VI., nach Apostel Paulus). Andere gehen nach der Bedeutung der Namen (Pius = fromm; Innozenz = unschuldig). Einige Päpste wählen ihren Namen aus persönlichen Gründen wie zum Beispiel Johannes XXIII., zu Ehren seines Vaters.
Ursprünglich behielten die Päpste nach der Wahl ihren bürgerlichen Vornamen. Der erste Papst, der seinen Namen änderte, war Johannes II. im Jahr 533. Er hieß eigentlich Mercurius und wollte als Papst nicht den Namen eines heidnischen Gottes tragen. Jedoch blieb die Annahme eines neuen Namens bis zum Ende des 1. Jahrtausends eine Ausnahme und wurde erst mit Sergius IV. von 1009 bis 1012 zur Regel.
Der erste Papstname, der wiederholt verwendet wurde, war Sixtus im Jahr 257. Seitdem werden die Namen, die mehrfach vergeben werden, wie Herrschernamen mit römischen Ziffern versehen. Die Päpste der Antike und des Frühmittelalters trugen jedoch häufig Namen, die kein zweites Mal in Gebrauch kamen. Einige der antiken Namen wie Clemens und Pius wurden ab dem Hochmittelalter und damit dem Aufkommen der Namenswahl wieder aufgegriffen.
Johannes Paul I. wählte in Erinnerung an seine beiden Vorgänger den ersten Doppelnamen der Papstgeschichte. Zugleich ist dies der erste neue Papstname seit Lando von 913 bis 914. Nachdem er nach 33 Tagen im Amt gestorben war, wählte sein Nachfolger Karol Wojtyła ebenfalls den Papstnamen Johannes Paul II. Der Name des derzeitigen Papstes Benedikt XVI. nimmt Bezug auf Benedikt XV. von 1914 bis 1922, der vergeblich versuchte, den Ersten Weltkrieg zu verhindern bzw. zu beenden, sowie auf den Mönchsvater und Patron Europas, Benedikt von Nursia.
- siehe auch: Papstname
Rücktritte
Päpste werden grundsätzlich auf Lebenszeit gewählt, das Kirchenrecht sieht aber auch ausdrücklich die Möglichkeit eines Rücktritts vor:
„Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, daß der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, daß er von irgendwem angenommen wird.“
– Can. 332 — § 2 CIC
Es gibt mehrere Beispiele von Rücktritten in der Geschichte der römischen Päpste: Der bekannteste dürfte der Rücktritt Coelestins V. im Jahr 1294 sein. Benedikt IX. war ganze drei Mal Papst, trat 1044, 1045 und 1048 dreimal zu Gunsten seiner Verwandten zurück. Die fromme Legende, es sei mit Coelestin V. bis jetzt nur ein Papst zurückgetreten, ist historisch nicht haltbar und widerlegt. Der am 2. April 2005 verstorbene Papst Johannes Paul II. lehnte noch in seinen letzten Lebenswochen einen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen ab. Er begründete dies damit, dass er „sein Kreuz tragen“ und Christus im Leiden nachfolgen wolle. Auch Jesus sei nicht vom Kreuze gestiegen. Insbesondere in westlichen Gesellschaften wurde er dafür kritisiert; einige nehmen an, dies sei auf eine Tabuisierung des öffentlichen Leidens und Sterbens in westlichen Gesellschaften zurückzuführen.
Amtsenthebungen
Ein Verfahren zur Absetzung eines Papstes ist nicht vorgesehen, es gab in der Kirchengeschichte jedoch eine Reihe von Papstabsetzungen, das heißt Amtsenthebungen des Bischofs von Rom. Die bekanntesten sind:
- 897 Formosus (postum) (siehe: Leichensynode)
- 963 Johannes XII. wegen Unwürdigkeit durch eine von Otto I. einberufene Synode
- 964 Leo VIII. wegen crimina.
- 964 Benedikt V. wegen unrechtmäßiger Besetzung des Bischofsstuhles.
- 998 Gegenpapst Johannes XVI. als Usurpator.
- 1415 Gegenpapst Johannes XXIII. wegen Simonie und Schisma durch das Konzil von Konstanz.
- 1415 Gregor XII. wurde im Zuge des Konzils von Konstanz wegen Häresie und Schisma zum Rücktritt gezwungen.
- 1417 Benedikt XIII. durch das Konzil von Konstanz.
Stellung und Kritik
Der universale Primatsanspruch des Bischofs von Rom entwickelte sich im Lauf des ersten Jahrtausends und gipfelte im Dictatus Papae von 1075. Der Papst gilt in der römisch-katholischen Kirche als oberster Herr der Gesamtkirche und Stellvertreter Christi auf Erden – ein Anspruch, der, abgesehen von den katholischen Unierten Kirchen, von allen übrigen Kirchen nicht anerkannt wird.
Das erste Vatikanische Konzil von 1869 bis 1870) erhob die Glaubensüberzeugung, der Papst sei, wenn er ex cathedra spricht, in Glaubensfragen unfehlbar, zum Dogma. Auch dieser Anspruch wird von den übrigen Kirchen abgelehnt; als Folge entstand zudem die Altkatholische Kirche. Ausdrücklich angewendet wurde das Unfehlbarkeitsdogma seit 1870 ein einziges Mal, 1950 bei der Formulierung des Dogmas von der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel. Enzykliken und Lehrschreiben des Papstes sind für die römisch-katholische Kirche zwar bindend, aber nicht ohne weiteres als unfehlbare Lehrentscheidungen anzusehen. Die theologische Diskussion hierüber ist nicht abgeschlossen.
In der Alten Kirche gab es folgende fünf maßgebliche Patriarchen in der Reihenfolge des durch ökumenische Konzile definierten Ehrenvortritts:
- den Bischof von Rom
- den Bischof von Konstantinopel, seit Chalcedon im gleichen Rang wie Rom, aber im Vortritt nach Rom, da Rom älter ist
- den Bischof von Alexandria
- den Bischof von Antiochia
- den Bischof von Jerusalem
Damals schon galt unter den Christen der römische Bischofssitz als „primus inter pares“, da Rom die Hauptstadt des Römischen Reiches war und die Kirche von Rom insbesondere durch die Gräber der „Apostelfürsten“ Petrus und Paulus als verehrungswürdig angesehen wurde. Der Kirchenhistoriker Eusebius von Caesarea († 339) notiert das Martyrium von Petrus und Paulus in Rom als eine in der ganzen Kirche bekannte Tatsache. Irenäus von Lyon († um 202) gibt die römische Ortstradition wieder, wonach das römische Bischofsamt sich in direkter Nachfolge vom Apostel Petrus herleite, der der erste Vorsteher (episkopos) der römischen Christengemeinde gewesen sei. Auch das Patriarchat von Antiochia beruft sich darauf, dass Petrus, bevor er nach Rom gegangen sei, dort seit dem Jahr 38 der erste Bischof war. Ebenso führen sich die übrigen Patriarchate und einige weitere östliche Bischofssitze auf einen Apostel zurück. Ob Petrus wirklich in Rom gewesen ist, ist unter Historikern allerdings umstritten.
Die römische Petrustradition ist historisch nicht ausgeschlossen, war aber in den ersten Jahrhunderten kein wichtiges Thema. Für die Anwendung von Matthäus 16,18 auf die Bischöfe von Rom als Petrusnachfolger findet sich das früheste schriftliche Zeugnis bei Papst Damasus I. im 4. Jahrhundert. Dort wird auch die römische Kirche erstmals exklusiv als „sedes apostolica“ (apostolischer Stuhl) bezeichnet – eine Sonderstellung, die von den übrigen Patriarchaten nicht anerkannt wird. Durch die Teilung des Römischen Reiches wurden aber die monarchischen Tendenzen des einzigen westlichen (lateinischen) Patriarchensitzes weiter begünstigt.
Scharfe Kritiker sehen im Papsttum die Fortsetzung des Machtanspruchs des alten Roms und das Papstamt wird aus protestantischer Sichtweise sehr skeptisch, wenn auch nicht ausschließlich negativ beurteilt.[8] Die Konstantinische Wende rief einen völlig anderen Menschenschlag als den bisherigen an die Spitze der noch jungen Kirche. Während in den ersten Jahrhunderten Christen noch grausam verfolgt wurden und zum Christsein außerordentlich viel Mut gehörte, war nun das Christentum Teil der kaiserlichen Machtpolitik geworden und bot begehrenswerte, weil gut bezahlte und einflussreiche Ämter. Die römische Kirche hatte im Westen die traditionelle Vorherrschaft Roms übernommen. Versuche, sie auf die übrigen Patriarchate auszudehnen, scheiterten jedoch. In der Folge setzte sich das Papsttum in Westeuropa mehr und mehr auch als weltliche Herrschaft durch.
Eine Stellvertreterschaft Gottes, die aus der Bibel nicht stichhaltig abzuleiten sei, habe ihr Vorbild dagegen im römischen Kaisertum. Originär ist der Titel des Pontifex Maximus dem römischen Kaiser vorbehalten und findet nach dem Untergang des römischen Reiches eine Übertragung auf den Bischof von Rom. So stellte sich der Papst im Hochmittelalter in geistlichen und weltlichen Fragen als Gebieter über Könige und Völker, was sich jedoch ab dem 14. Jahrhundert immer weniger durchsetzen ließ. Auch auf religiösem Gebiet kam es im Spätmittelalter zu einer immer stärkeren Diversifikation, wobei die Kirche allerdings gegen Andersdenkende in ihrem Machtbereich vorging.
Siehe auch
- Liste der Päpste
- Apostolische Konstitution „Ecclesia in Urbe“
- Papstbesuche in Deutschland
- Papstbesuche in Österreich
- Papstaudienz
- Liste der historischen Gegenpäpste
- Konzil
- Sedisvakanz (Nichtbesetzung eines Amtes – hier der Stuhl Petri)
- Konklave (Papstwahl)
- Papstname
- Religiöse Titel
Literatur
- Georg Denzler: Das Papsttum. C.H. Beck Verlag, München 1997, ISBN 3-406-41865-1
- Walter Fleischmann-Bisten (Hg.): Papstamt pro und contra. Geschichtliche Entwicklungen und ökumenische Perspektiven. Bensheimer Hefte 97, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2001, ISBN 3-525-87188-0
- Horst Fuhrmann: Die Päpste. 3. Aufl. Beck, München 2005, ISBN 3-406-51097-3
- Horst Herrmann: Die Heiligen Väter. Aufbau-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-7466-8110-3
- Ludwig Freiherr von Pastor: Die Geschichte der Päpste. 15 Bde., Freiburg im Breisgau 1928.
- Ludwig Ring-Eifel: Weltmacht Vatikan. Päpste machen Politik.. Pattloch Verlag, München 2004, ISBN 3-629-01679-0
- Georg Schwaiger: Papsttum und Päpste im 20. Jahrhundert. Von Leo XIII. zu Johannes Paul II. C.H. Beck Verlag, München 1999, ISBN 3-406-44892-5
- Alexander Smoltczyk: Vatikanistan. Eine Entdeckungsreise durch den kleinsten Staat der Welt, München 2008: Heyne, ISBN 3-453-15434-7
- Harald Zimmermann: Papstabsetzungen des Mittelalters, Graz und andere 1968.
Weblinks
- Vatikan (Der Heilige Stuhl): Papst Benedictus XVI
- IKvu-SPECIAL: Papstamt und Petrusdienst
- Datenbank zu den Grabmälern und Karrieren der Päpste in Renaissance und Barock
- Links zum Thema Päpste im Open Directory Project
- Aktuelle Literatur zum Papstamt
Einzelnachweise
- ↑ http://www.vatican.va/vatican_city_state/legislation/documents/scv_doc_20001126_legge-fondamentale-scv_ge.html Art. 2
- ↑ http://www.vatican.va/vatican_city_state/legislation/documents/scv_doc_20001126_legge-fondamentale-scv_ge.html Art. 1
- ↑ http://www.vatican.va/vatican_city_state/legislation/documents/scv_doc_20001126_legge-fondamentale-scv_ge.html Art.3
- ↑ Papst ist Bischof von Rom und Nachfolger des Apostels des Petrus Absatz 878
- ↑ Papst ist Nachfolger des hl. Petrus (2)
- ↑ http://www.newadvent.org/cathen/11549a.htm Patriarch and Patriarchate] in [http://www.newadvent.org/cathen/index.html Catholic Encyclopedia (englisch)
- ↑ Meyers Konversationslexikon, Band 12, Seite 592
- ↑ Haltung der EKD
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