- Nicht-Letale Wirkmittel
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Eine nicht-tödliche Waffe (engl. non-lethal weapon, auch: nicht-letale Wirkmittel, acr. NLW) soll Personen kampfunfähig machen oder vertreiben, aber nicht töten. Weil der Einsatz solcher Waffen aber auch tödlich verlaufen kann (z. B. durch falsche Anwendung oder Komplikationen mit anderen Einsatzmitteln), wird auch die Bezeichnung „weniger-tödlich“ (engl. less-lethal) verwendet.
Gründe und Ziele der Entwicklung nicht-tödlicher Waffen
Ein häufiges Ziel in kriegerischen Auseinandersetzungen sowie bei der Anwendung von Gewalt sind das vorübergehende oder bleibende kampfunfähig machen eines Gegners oder Straftäters. Viele der aktuellen Projekte auf diesem Sektor sind eher als Experimente für die Zukunft zu verstehen, da sie technisch oder finanziell nicht umsetzbar sind. Dennoch gibt es bereits auch schon viele funktionsfähige, „nicht-tödliche“ Waffensysteme. Die teilweise erreichte Effektivität bei vergleichsweise geringen Kosten für Anschaffung und/oder Betrieb führt in der Folge zu einer überraschend hohen Effizienz des Waffensystems. Ein wesentlicher Grund für die entsprechenden Entwicklungen liegt darin dass z.B. die Polizei beim Einsatz technischer Mittel den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten muss. Damit muss sie den Umständen angepasst reagieren können und zwischen der körperlichen Gewalt und dem Einsatz der Schusswaffe gibt es bisher nur wenig Alternativen, wie z.B. den Schlagstock oder das Reizstoffsprühgerät.
Anwendung
„Nicht-tödliche“ Waffen sollen grundsätzlich überall dort eingesetzt werden, wo auch „tödliche“ Waffen eingesetzt werden, also sowohl militärisch im Kriegseinsatz oder auf Friedensmissionen, als auch durch Polizeikräfte. Die Entwickler entsprechender Waffen beschreiben als Anwendungsgebiete unter anderem Geiselbefreiungen, Aufstände (dazu zählen auch nicht erlaubte Demonstrationen) und Gefängnisaufstände.
Der Hauptanwendungszweck von heutigen „nicht-tödlichen“ Waffen ist die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus, sowie der Einsatz durch Schutztruppen (UN Friedenstruppen, ISAF), um Kampfhandlungen oder Ausschreitungen gegen die Staatsgewalt einzufrieren und das Risiko für die Bevölkerung gering zu halten.
So werden bereits heute Elektroschockpistolen von europäischen und US-amerikanischen Polizeieinheiten genutzt, ebenso das bei Demonstrationen eingesetzte Reizgas. Durch immer fortschreitende Entwicklung geht der Trend außerdem zur offensiven Nutzung beim Militär in aktiven Kampfhandlungen.
Prinzipielles technisches Problem
Eine „nicht-tödliche“ Waffe soll zwar keinen dauerhaften Schaden anrichten, aber dennoch eine Person schnell, wirkungsvoll und im besten Fall auf Distanz kampfunfähig machen. Das Problem ist dabei hauptsächlich die richtige Dosis. Das kann man sich am besten an dem Beispiel eines Faust- oder Knüppelschlages verdeutlichen:
Der Schlag gegen den Brustkorb, der einen normalen männlichen Erwachsenen kampfunfähig macht, kann bei einer normalen Frau schon zu Knochenbrüchen führen und einen sehr alten Menschen oder ein Kind umbringen. Ein trainierter Kampfsportler wird dagegen solch einen Schlag leicht wegstecken können.
Es sind also differenzierte Kenntnisse der Konstitution des Gegenübers erforderlich, um die Dosis zu wählen.
Juristische Behandlung
Nach der Haager Landkriegsordnung und den Genfer Konventionen ist der Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen (ABC-Waffen) während eines Krieges verboten, für den Einsatz im eigenen Land jedoch prinzipiell gestattet. Momentan stehen US-amerikanische Rüstungsfirmen aufgrund der Nachforschungen von Sunshine Project (siehe Weblinks) im Verdacht, betäubende Granaten mit einem großen Wirkungsbereich zu entwickeln.
Unabhängig davon haben die Erfahrungen des Ersten Weltkriegs gezeigt, dass allen tödlichen Gasen (Senfgas, Sarin) ein nicht tödliches Gas vorausging. Somit birgt jede „nicht-tödliche“ Waffe die Gefahr, dass sie genutzt wird um die spätere Tötung des Gegners zu vereinfachen.
In Selbstverteidigungssituationen werden „nicht-tödliche“ Waffen eingesetzt. Zwar ist die Verhältnismäßigkeit eines Waffeneinsatzes unter Umständen fragwürdig, allerdings haben Opfer so die Möglichkeit, sich gegen einen Angreifer zu wehren (Notwehr) ohne ihm dauerhaften Schaden zuzuführen.
In Bewachungssituationen finden bereits „nicht-tödliche“ Waffen wegen meist fehlender bleibender Schäden und der damit herabgesetzten Hemmschwelle bei Misshandlungstaten Anwendung, wobei hier meist die Schmerzauslösung unmittelbares und Demonstration von Autorität mittelbares Motiv der Handlung ist. Dies geschah in Einzelfällen sogar auf richterliche Anordnung (Anwendung des so genannten „Stun Belt“).
Ethische und politische Behandlung
Der Begriff „nicht-tödliche“ Waffe ist meist ein Euphemismus, denn die meisten Waffen, die die Bezeichnung „nicht-tödliche“ tragen, sind trotzdem in gewissen Fällen der Anwendung tödlich. Aus diesem Grund wird oft auch die Bezeichnung „weniger-tödlich“ (engl. less-lethal) verwendet, um die mögliche tödliche Auswirkung nicht auszuschließen.
Insbesondere von befürwortenden Politikern werden diese Waffen noch euphemistischer als „nicht-letales Wirkmittel“ bezeichnet, um den Waffen-Charakter zu verschleiern, denn ein „Wirkmittel“ kann alles mögliche sein. Interessant sind diese Euphemismen auch vor dem Hintergrund, dass damit Waffen, die dazu geeignet sind, Schaden zuzufügen, schön geredet werden, während Verletzungsschutz als passive oder Schutzwaffe an Ansehen verliert. Diese aus dem politischen Bereich stammende Bezeichnung wurde inzwischen von den staatlichen Sicherheitskräften übernommen und somit als entsprechender Fachbegriff eingeführt. In entsprechenden Forschungseinrichtungen und Herstellerfirmen hat der Begriff nicht-letales Wirkmittel den ursprünglichen Begriff bereits weitgehend abgelöst. Das ist aber nicht allein der ethischen Behandlung zuzuschreiben, sondern eher praktischer Natur, da auf diese Weise der englische und der deutsche Fachbegriff die gleiche Abkürzung NLW hat.
Dem Englischen näher angelehnt ist auch die Bezeichnung „nicht-letale“ Waffe, wobei letal „tödlich“ bedeutet. Da das Wort „letal“ etwa 220 mal seltener auftritt als das Wort „tödlich“[1], verstehen viele Laien die Bedeutung des Begriffs „nicht-letal“ weniger als „nicht-tödlich“.
Der Begriff der „weniger-tödlichen“ Waffe vermag aber auch zu verwirren: Wegen vermehrter öffentlicher Kritik am Konzept der „nicht-tödlichen“ Waffen geht der offizielle Sprachgebrauch vermehrt in Richtung dieser vorsichtigeren Formulierung.
Der Einsatz von weniger tödlichen Waffen bei Polizeistreitkräften kann die Hemmschwelle in der Anwendung erheblich senken. Dies kann dazu führen, dass vor allem Elektroschockgeräte wie der Taser schon aus unverhältnismäßig geringem Anlass eingesetzt werden.
Übersicht verschiedener Waffenarten
Repellentien
Repellentien oder Repulsivstoffe sind wohl die unterste Eskalationsstufe der nicht tödlichen Waffen. Sie verbreiten einen bestialischen Gestank und werden verwendet, um Örtlichkeiten gegen das Betreten oder den Aufenthalt von Menschen zu sperren. Die Stoffe sind meist über mehrere Wochen sesshaft. Bekannte Vertreter dieser Gruppe sind die synthetisch hergestellten Wirkstoffe des Analdrüsensekrets der Skunks ((E)-2-Butenylmercaptan, 3-Methylbutanthiol). Teilweise werden Zubereitungen eingesetzt, die ursprünglich als Repellentien gegen Hunde oder Katzen gedacht waren, z.B. das in Neuseeland entwickelte Skunk Shot.
Reizstoffe
Chemische Reizstoffe werden verwendet, um Menschenansammlungen zu zerstreuen oder Personen aus Gebäuden oder Verstecken zu treiben. Reizstoffe können die Sicht behindern und Schmerzen zufügen. Bei Einsatz von Aerosolen setzt sich der Benutzer der Gefahr aus, selbst vom Aerosol getroffen zu werden. Deshalb verwenden staatliche Einsatzkräfte häufig Tropfenstrahlwaffen statt Spraywaffen.
- CS-Reizstoff oder der 5 mal wirksamere und weniger toxische CR-Reizstoff
- Tränengas, die volkstümliche Bezeichnung für die Gruppe der Augen-Rachen-Reizstoffe wie Chloracetophenon oder CN-Gas
- Pfefferspray und Pulver von Capsaicinoiden („OC“)
Wasserwerfer
Wasserwerfer sind Fahrzeuge, die unter Hochdruck stehendes Wasser gezielt verspritzen können. Ihre Reichweite beträgt bei einem Druck von 15 bar über 60 Meter. Der Wasserstrahl spült Hindernisse regelrecht fort und kann bei Menschen mitunter schwerwiegende Verletzungen verursachen.
Narkosegase
Mit Narkosegas sollen Angreifer betäubt und somit außer Gefecht gesetzt werden. Bekannt ist der Einsatz von Fentanylderivaten. Im Jahre 2002 zeigte sich während der Geiselnahme im Moskauer Dubrowka-Theater die Wirkung einer Fehldosierung, als 129 Geiseln und 41 Geiselnehmer starben.
Materialzerstörung
Säuren
Königswasser zerfrisst nicht nur die meisten Edelmetalle (Silber ausgenommen), sie soll auch gegen Gebäude und gepanzerte Fahrzeuge eingesetzt werden. Eine Säure benötigt aber eine lange Einwirkzeit und neutrale Materialien sowie Infrastruktur werden ebenfalls zerstört.
Königswasser soll auf Start- und Landebahnen und Straßen aufgebracht die Reifen von Fahrzeugen zerfressen. Ob Königswasser (engl. im Zusammenhang mit Waffen „supercaustic“, „superacid“, „supercorrosive base“, „C+“ oder „tire eater“ genannt) zu den nicht letalen Waffen gezählt werden kann, ist auf Grund der schweren Verätzungen, die es verursacht, zweifelhaft.
Mikroorganismen
Mikroorganismen könnten z. B.dazu genutzt werden, radarabweisende und Tarnlackierungen auf Fahrzeugen zu zerstören. Mikroorganismen können jedoch Infektionen auslösen, die durchaus tödlich enden können.
Acetylen-Granaten
Der Wirkstoff Acetylen zerstört Dieselmotoren, wenn diese das Acetylen-Luftgemisch ansaugen.
Gleitmittel und Klebstoffe
Schnell härtender Schaum
Schnell härtender Schaum soll genutzt werden, um Mensch und Material am Boden festzukleben. Momentan wiegt die Apparatur aber noch 400 kg und ist somit für den Einsatz nicht brauchbar. Es besteht auch die Gefahr, dass sich der Schaum in den Atmungsorganen festsetzt. Die Befreiung aus dem Schaum dauert mehrere Stunden. Auf Grund dieser Mängel wird diese Waffe nur noch angewandt, um Türen zu verschließen.
Waffen, die hochwirksame Gleitmittel verteilen, sollen es dem Feind erschweren, sich auf den Füßen zu halten.
Akustische Waffen
LRAD (Long Range Acoustic Device)
LRAD produziert sehr große Lautstärke: Ca. 500m bis 1km weit reicht jedes Geräusch, welches über diesen mobilen Piezo-Lautsprecher versendet wird. Im harmlosen Fall dient es zur zivilen oder militärischen Kommunikation über mittlere Distanzen, z.B. zur Hilfeanforderung. Ein besonderer Aspekt dieser "Laut"-Sprecher ist jedoch der Einsatz als Schallwaffe mit einer Maximallautstärke von 146 dB, die jeden, der mit ungeschützten Ohren in den schmalen Abstrahlwinkel tritt, sofort vertreibt, bzw. ihm sogar irreparable Hörschäden zufügen kann. Abgesehen von der militärischen Verwendung wird LRAD heute vor allem auf Schiffen zur Abwehr von Piratenangriffen eingesetzt.
Infraschall
Sehr tieffrequenter Schall dringt in die meisten Gebäude und Fahrzeuge ein. Die oft wiederholte Behauptung, mit Infraschall könnten Effekte wie Magenschmerzen, Durchfall oder Erbrechen erzeugt werden, ist aber haltlos.
Risiko aller akut wirksamen akustischen Waffen: Eine Überdosierung (zu hoher Schalldruckpegel, zu lange Einwirkzeit) führt zu dauerhaften irreparablen Schäden des Gehörs (Lärmschwerhörigkeit, Gehörlosigkeit).
Im weiteren Sinn kann zu den akustischen Waffen auch die Schockgranate gezählt werden, wenn bei ihr auch die Blendungswirkung hinzu tritt. Die Wirkung von Infraschallwaffen konnte in keiner veröffentlichten Studie bestätigt werden.
Schockgranate
Schockgranaten (auch Blendgranate, englisch stun grenades, auch flash-bangs genannt) sind Handgranaten, Gewehrgranaten oder mit großkalibrigen Flinten verschossene Munition, die durch einen Blitz-Knall-Satz (meist ein Gemisch aus Aluminium-Pulver und Kaliumperchlorat) der Zielperson vorübergehend durch Schreckreaktion, Blendung und Schwerhörigkeit (bis hin zum Knalltrauma) die Orientierung nehmen soll (Knallschreck).
Es gibt auch den Einsatz als Ablenkungsmittel. Hier besteht jedoch ein hohes Risiko, dass Brände ausgelöst werden. So müssen von den Einsatzkräften immer Feuerlöscher mitgeführt werden.
Schockgranaten werden vor allem bei der Lösung von Szenarien verwendet, bei denen Personen während eines Zugriffs mit Schusswaffen bedroht werden können. Durch die Zündung der Granate soll die Aufmerksamkeit der zu ergreifenden Person kurzzeitig abgelenkt, und seine Orientierung vorübergehend eingeschränkt werden, um Polizeibeamte und Geiseln nicht mehr als nötig zu gefährden. Auch der vorauszusehende Fluchtweg einer Person kann mit solchen Blitz-Knall-Sätzen vermint sein.
Typische Gefahren: Detoniert solch eine Granate neben dem Kopf-Hals-Bereich einer am Boden liegenden Person, kann es zu schweren Verletzungen kommen.
Geschosse und Wurfstücke
Gummigeschosse
Sogenannte Gummigeschosse sollen starke Schmerzen zufügen, aber die Zielperson nicht schwer verletzen. Zu dieser Munition gehören: Rubber Rocket Projectile, ein flossenstabilisiertes Gummigeschoss, Stingball oder Hornet's Nest, Granaten und Flintenmunition, die ein Schrot aus Gummikugeln verschießt. Die Projektile enthalten teilweise Reizstoffe der CS- oder OC-Gruppe, oder werden zusammen mit diesen verschossen.
In Gebrauch sind auch modifizierte Claymore-Minen, die gerichtet Gummikugeln verschießen.
Sandgeschosse
Die Sandgeschosse bestehen zum Teil aus gepresstem Sand, und sollen ein geringeres Verletzungsrisiko als Gummigeschosse haben. Da es in der Vergangenheit wiederholt Todesfälle mit Gummigeschossen gegeben hat, könnten die Sandgeschosse als Alternative eingesetzt werden.
Bean Bag
Bean Bags (auch Power Punch) sind Geschosse, die in einem Beutel – meist aus Nylon – Schrot enthalten. Diese Geschosse sollen ihre Wucht an der Körperoberfläche auf das Ziel übertragen, jedoch nicht in den Körper eindringen. Eine Person soll umgerissen werden oder Schmerzen erleiden, jedoch keine schweren Verletzungen davon tragen. Beanbags gibt es in den verschiedensten Kalibern, sie werden aber meistens aus Flinten verschossen.
Eine Variation ist die hydro-kinetische Munition. Hier ist der Beutel nicht mehr mit Schrot, sondern mit einer Flüssigkeit gefüllt. Diese Munition soll auch auf kürzere Distanzen nicht in den Körper eindringen.
Als Risiken für alle "nichttödliche" kinetische Munition geben die Hersteller selbst an: Platzwunden, Verrenkungen, Abschürfungen, Rippenbrüche, Gehirnerschütterung bis hin zu schwerem Schädel-Hirn-Trauma, Augenverlust, Beschädigung von Organen unter der Hautoberfläche (allgemein), Riss von Herz, Nieren oder Leber, innere Blutungen und Tod.
Steinsalz
Es gibt Munition für Schrotgewehre, die statt Bleikugeln Steinsalz enthalten. Die Salzkörner dringen zwar in die Haut und evtl. in tieferliegendes Gewebe ein; das Salz wird jedoch resorbiert und die Wunden sind in der Regel zwar sehr schmerzhaft, aber nicht tödlich und verheilen meist ohne Narbenbildung.
Elektroschockwaffen
- Hauptartikel: Elektroimpulswaffe
Elektroschockpistole
Elektroschockpistolen sind unter ihren Handelsnamen Taser oder Stinger bekannt. Bei diesen Waffen werden zwei Nadeln verschossen, die im Idealfall in die Haut des Opfers eindringen. Durch zwei dünne Kabel, die mit der Waffe verbunden sind, wird nun eine Serie von Stromstößen abgegeben, die den Gegner kampfunfähig machen sollen. Die Reichweite liegt bei mehreren Metern.
Elektrische Kugel
Die elektrische Kugel wird mit einer normalen Handfeuerwaffe abgefeuert. Sie soll nicht in den Körper der Zielperson eindringen, versetzt ihr jedoch einen kräftigen elektrischen Schlag.
ShockRounds sind Geschosse, die mit piezoelektrischem Material gefüllt sind. Sie vereinen die Risiken von Wuchtgeschossen und elektrischen Schockwaffen.
Stun Belt
Ein Stun Belt ist ein Gürtel, der einer Person, die unter Kontrolle gehalten werden soll, angelegt wird. Über eine Funkfernsteuerung kann ein Hochspannungsgenerator ausgelöst werden, der der Person, die den Gürtel trägt, schmerzhafte und paralysierende Hochspannungsimpulse zufügt. Die Waffe wurde zumindest in den USA bereits zum Disziplinieren von Angeklagten vor Gericht eingesetzt. Berichten von Amnesty International zufolge werden diese Geräte in Gefängnissen teilweise regelrecht zur Folter eingesetzt. Die Grenzen zwischen legitimer Unterdrückung von Gewalt durch Gefangene und Missbrauch durch die Bewacher dürften dabei schwer zu überprüfen sein.
EMD-Sicherheitsarmband
Ein EMD-Sicherheitsarmband (Electro-Muscular Disruption Safety Bracelet) übermittelt die persönlichen Daten und den Aufenthaltsort seines Trägers an eine zentrale Stelle und kann ihn auf ein ferngesteuertes Signal hin mittels elektrischer Impulse handlungsunfähig machen. Mögliche Einsatzgebiete sind die Kontrolle von Gefangenentransporten, die Flugsicherheit und verschiedene Anwendungsmöglichkeiten der Grenzsicherung.[2]
Nicht tödliche Strahlenwaffen
ADS (Active Denial System)
Das Active Denial System ist eine Anti-Personen-Mikrowellenwaffe. Bei höherer Strahlungsintensität und ausreichender Einwirkzeit sind Mikrowellenwaffen aufgrund der Hitzeeinwirkung auf der Haut potentiell tödlich.
Airbag
Die Fraunhofer-Gesellschaft entwickelt zur Zeit einen in den Boden eingelassenen Airbag, der Fahrzeuge umkippen soll, um sie auf diese Weise kampfunfähig zu machen.
Literatur
- Olaf Arndt: Demonen - Zur Mythologie der Inneren Sicherheit. Edition Nautilus, Hamburg 2005. ISBN 3-894-01468-7 (Rezension von I. Küpeli)
- PM Magazin, Gruner+Jahr Verlag, Ausgabe Juni 2004 (populärwissenschaftliche Abhandlung)
Einzelnachweise
- ↑ http://wortschatz.uni-leipzig.de/ Worthäufigkeit für „tödlich“: 6184 und für „letal“: 28
- ↑ U.S. Department of Homeland Security, Science and Technology Directorate, Office of Research and Development, Protection Branch: William J. Hughes Technical Center. Abgerufen am 9. Juli 2008
Weblinks
- Nonlethal Weapons: Terms and References (engl.)
- Sunshine Project (engl.)
- "Non-Lethal" Chemical and Biological Weapons (engl.)
- Nebelwerfer, Pfefferspray, Elektroschock-Pistolen (Deutschlandfunk, Hintergrund Politik 18. November 2003)
- An Appraisal of the Technologies of Political Control: Bericht der Omega Foundation für das Europäische Parlament (1998, enthält ein Kapitel über NLW)
- Feature zum Download: Sanfte Waffen für harte Zeiten, DLF 02.10.2007
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