Nichtschülerpruefung

Nichtschülerpruefung

Das Abitur (von lateinisch abire = davongehen; daraus neulateinisch abiturire = abgehen werden, abituriens = Abiturient, abiturium = Abitur; kurz: Abi) bezeichnet in Deutschland den höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss und ist die allgemeine Zugangsberechtigung für ein Hochschulstudium.

Dem Abitur geht die Abitur- oder Reifeprüfung (lat. Matura) voraus, das die erworbene Hochschulreife und Befähigung zu einem Studium an einer Universität bzw. Hochschule bescheinigt. Demgemäß ist das Abitur (Zeugnis der Reife) zuallererst die Allgemeine Hochschulreife, das so genannte „Vollabitur” mit uneingeschränkter Studienberechtigung. Im Unterschied dazu beschränkt das Zeugnis der Fachgebundenen Hochschulreife die Hochschulzugangsberechtigung auf bestimmte – meist fachgebundene – Studiengänge.

Die lateinische Bezeichnung Matura/Maturität für die Reifeprüfung und das Reifezeugnis ist in der Bundesrepublik Deutschland unüblich; üblich ist auch hierfür die Bezeichnung Abitur.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Im 18. Jahrhundert bestimmten die Universitäten noch alleine über die Aufnahme von Studenten. Als erster deutscher Staat regelte Preußen die Hochschulzugangsberechtigung mit dem Abiturreglement von 1788, die der Kultusminister Karl Abraham von Zedlitz gegen kirchlichen Widerstand durchsetzte. Dieses Reglement geht auf Carl Ludwig Bauer zurück, der am Lyceum Hirschfeld 1776 zum ersten Mal ein besonderes Examen einführte, mit dem Schulabgänger auf ihre Hochschulreife geprüft wurden.[1] Auch Johann Heinrich Ludwig Meierotto wirkte zu dieser Zeit als Rektor des Joachimsthalschen Gymnasiums Berlin in gleicher Richtung.

Wilhelm von Humboldt und Johann Wilhelm Süvern versuchten die Vereinheitlichung einer verbindlichen Reifeprüfung (Direktive von 1812, mit Prüfungen in beiden alten Sprachen, Deutsch, Mathematik und den „historischen Fächern“ sowie Französisch und Naturlehre), die in Preußen aber noch bis 1834 durch Eingangsprüfungen der Universitäten umgangen werden konnte. Diese Möglichkeit nutzten vor allem Heranwachsende aus vermögenden Kreisen. Am 25. Juni 1834 genehmigte dann der preußische König Friedrich Wilhelm III. mit allerhöchster Kabinettsorder ein Reglement für die Prüfung der zu den Universitäten übergehenden Schüler. Danach musste sich „jeder Schüler – vor seinem Abgange zur Universität, er mag eine inländische oder auswärtige Universität besuchen wollen, einer Maturitätsprüfung unterwerfen“. Zweck dieser Prüfung war, „auszumitteln, ob der Abiturient den Grad der Schulbildung erlangt hat, welcher erforderlich ist, um sich mit Nutzen und Erfolg dem Studium eines besonderen wissenschaftlichen Faches widmen zu können.“[2]

1896 konnten erstmals sechs Frauen in Preußen am Luisengymnasium Berlin Abitur machen.

Siehe auch: Mädchengymnasium, Frauenstudium

Wege zum Abitur

Allgemeinbildende Schulen

Gymnasium und Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe bereiten in Deutschland mit ihrer zwei- bis dreijährigen Oberstufe auf das Abitur vor. Die gesamte Schulzeit bis zum Abitur beträgt 12 oder 13 Jahre: Primarstufe Klassen 1–4, Sekundarstufe I Klassen 5–10 (beim Abitur nach zwölf Jahren (G8): Klassen 5–9) und Sekundarstufe II Jahrgangsstufen 11–13 (G8: Jahrgangsstufen 10–12). Wenn die Schulzeit bis zum Abitur auf zwölf Jahre verkürzt wird, gilt die 10. Klasse zugleich als erstes Jahr der gymnasialen Oberstufe.

Berufliche Gymnasien und Berufskollegien

Das Abitur kann auch an beruflichen Gymnasien (zum Beispiel Wirtschaftsgymnasium, Technisches Gymnasium (TG), Ernährungswissenschaftliches Gymnasium (EG), Sozialpädagogisches Gymnasium (SG), in manchen Bundesländern auch Fachgymnasium genannt) bzw. Berufskollegs mit gymnasialer Oberstufe (Höhere Berufsfachschule) erworben werden. Die Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule oder die Berufsoberschule führt ebenfalls zur Allgemeinen Hochschulreife; ohne eine zweite Fremdsprache wird die fachgebundene Hochschulreife verliehen.

Zweiter Bildungsweg

Staatliche und private Schulen bieten Lehrgänge des sogenannten Zweiten Bildungsweges an, die über sämtliche Schulabschlüsse bis zum Abitur führen.

In Baden-Württemberg können Erwachsene mit einem mittleren Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung an den Berufsoberschulen ihr Abitur machen.

Das Abitur kann für Erwachsene mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder gleichgesetzten Tätigkeiten und Zeiten auch an Abendgymnasien und Kollegschulen, in einigen Regionen auch an Volkshochschulen erworben werden.

Einige dieser Schulen bieten das sogenannte „Abitur online“ an. Hierbei besucht der Schüler nur an zwei Abenden die Schule und wird er an den übrigen per Internet (online) unterrichtet. Tagsüber übt er weiterhin seinen Beruf aus.

Privatschulen

Unter den Privatschulen sind die staatlich anerkannten „Ersatzschulen“ von den staatlich nur zugelassenen „Ergänzungsschulen“ zu unterscheiden. Die meisten Privatschulen, besonders die zahlreichen kirchlichen und die Waldorfschulen, sind staatlich anerkannt, so dass es möglich ist, die Hochschulreife regulär im Rahmen interner Prüfungen zu erlangen, die allerdings von der Schulaufsicht des jeweiligen Bundeslandes wie an staatlichen Schulen kontrolliert werden.

Andere nur staatlich zugelassene private Schulen mit einem Oberstufenzweig bereiten – tagsüber oder am Abend – auf das Abitur vor, das allerdings erst nach einer externen staatlichen Prüfung (sogenannte „Nichtschülerabiturprüfung“, „Schulfremdenreifeprüfung“ oder auch „Schulfremdenprüfung“) zuerkannt wird.

Weiterhin ist es möglich, sich nach selbst organisierter Vorbereitung für eine „Nichtschülerprüfung“ anzumelden, um das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife zu erwerben (siehe unten).

Waldorfschulen führen in zwölf Schuljahren zu einem eigenen Abschluss, dem Waldorfschulabschluss, mit starkem Gewicht auf künstlerischen Fächern und sozialen Kompetenzen. Der Waldorfabschluss kann als gleichwertig mit einem staatlichen Hauptschul- oder Realschulabschluss anerkannt werden. Auf das Abitur bereiten die Waldorfschulen in einem zusätzlichen 13. Schuljahr vor, dieses wird dann dem staatlichen Abitur gleichgehend in acht Fächern unter Aufsicht einer Staatsschule abgelegt. Eine Ausnahme bildet Hessen, wo die Sekundarstufe II der Waldorfschulen meist als gymnasiale Oberstufe anerkannt ist. Das Prozedere unterscheidet sich damit nicht von staatlichen Schulen. Auf die Fachhochschulreife wird in der 12. Klasse vorbereitet, wobei dann der künstlerische Abschluss wegfällt. An einigen Waldorfschulen kann dies mit einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf verbunden werden. Dadurch kann man die Schule nach 14 Schuljahren mit Lehrberuf und Abitur verlassen.

Fernlehrgänge

Auch Fernschulen (zum Beispiel ILS, SGD oder HAF) bereiten in etwa 30 bis 42 Monaten – je nach Vorkenntnissen – auf die staatliche Externenprüfung zum Abitur vor. Dieser Weg wird vor allem von Erwachsenen genutzt, die parallel zu ihrem Berufsalltag ihr Abitur nachholen möchten.

Hochschulabschluss

Mit einem Hochschulabschluss (Universität, Fachhochschule usw.) verbunden ist die allgemeine Hochschulreife, wenn das Studium zuvor lediglich mit einem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife aufgenommen wurde. Rechtsgrundlage hierfür sind die Hochschulgesetze der Bundesländer (zum Beispiel § 10 Abs. 3 Berliner Hochschulgesetz, Art. 43 Abs. 3 S. 2 Bayerisches Hochschulgesetz).

Mit Bestehen der Vordiplomprüfung an einer Fachhochschule wird in einigen Bundesländern Inhabern des Zeugnisses der Fachhochschulreife die fachgebundene Hochschulreife zuerkannt (vgl. Hessisches Hochschulgesetz § 63 Abs. 3 Satz 2). Je nach Bundesland unterscheidet sich unter anderem die Zahl der mit ihr möglichen Studienfächer.

Nichtschülerprüfung

Beim Abitur für Nichtschüler (auch: „Begabtenabitur“, „Nichtschülerabitur“, „Fremdenprüfung“ oder „Außerschulisches Abitur“) wird die allgemeine Hochschulreife durch eine Prüfung ohne vorangegangenen Besuch einer entsprechenden Schule erworben. Die Prüfungsvorbereitung erfolgt autodidaktisch oder mit Hilfe externer Anbieter, die Zulassung zur Prüfung durch das Kultusministerium des Bundeslandes, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

Abiturprüfung

In den „Abitur- oder Reifeprüfungen“ werden die in der Oberstufe erworbenen Kompetenzen in ausgewählten vier oder fünf Fächern geprüft. Die Prüfungsnoten fließen in die Durchschnittsnote des Reifezeugnisses mit ein.

Die Abiturprüfungen erfolgen schriftlich und mündlich, das Verfahren unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland deutlich.

In 15 von 16 Bundesländern wird in den schriftlichen Prüfungen überwiegend ein sogenanntes Zentralabitur abgelegt. Nur Rheinland-Pfalz will das bisherige dezentrale Abitur beibehalten.

Die schriftlichen Abiturklausuren werden von einem Erst- und einem Zweitkorrektor bewertet. Das Verfahren zur Festlegung der schriftlichen Endnote unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern.

In welchen und wie vielen Fächern eine mündliche Prüfung abgelegt wird, ist ebenso unterschiedlich geregelt. Mindestens eine mündliche Prüfung ist obligatorisch. Auf Wunsch des Schülers kann teilweise in einzelnen Fächern eine zusätzliche mündliche Prüfung stattfinden, wenn er auf eine Verbesserung hofft. Die mündliche Prüfung wird von einer Prüfungskommission, bestehend aus drei Lehrern, abgenommen. In Privatschulen kann ein staatlicher Beauftragter den Vorsitz der Prüfung übernehmen oder der Prüfung beiwohnen.

Besondere Lernleistungen, zum Beispiel die Teilnahme an einem Bundeswettbewerb oder Seminarkurs oder eine Facharbeit (Jahresarbeit) werden bisher oft in die jeweilige Fachabschlussnote mit einbezogen. Sie können seit 2006 auch das vierte oder fünfte Prüfungsfach ersetzen.

Abiturientenzahl

2007 (2006) erwarben 432.500 (412.800) Schülerinnen und Schüler in Deutschland die Hochschul- oder Fachhochschulreife (4,2 Prozent plus seit 2006).[3] Davon erreichten 302.200 Schüler die allgemeine Hochschulreife (= 69,9 Prozent), und zwar meist (258.900) an allgemeinbildenden Schulen. In Sachsen, Thüringen und Berlin war ein Rückgang der Abiturientenzahl zu verzeichnen.

2004/2005 erwarben erst 244.000 Abgänger allgemeinbildender Schulen die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife (allgemeine Hochschulreife 24,1 Prozent; Fachabitur 1,3 Prozent; Realschulabschluss 41,6 Prozent; Hauptschulabschluss 24,8 Prozent; ohne Abschluss 8,2 Prozent).[4] Dazu müssen die etwa 155.000 Absolventen der beruflichen Schulen mit allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife (89,3 Prozent) gerechnet werden.[5]

International gesehen ist die Abiturientenquote vergleichsweise gering. Sie liegt für 2005/2006 bei 43,1 Prozent. Ein Vergleich zwischen den Bundesländern zeigt, dass auch hier große Unterschiede existieren, ebenso zwischen Stadt und Land. Den geringsten Wert erreicht Mecklenburg-Vorpommern mit 32,2 Prozent, den höchsten Nordrhein-Westfalen mit 53,4 Prozent.

53,3 Prozent (2007) der Abiturienten sind weiblich.[6]

Die deutsche Abiturientenquote wird gemessen als Anteil der Hochschulzugangsberechtigten an den 18- bis 20-jährigen, also den Abgängern aus den allgemeinen und beruflichen Schulen mit und ohne Abschluss.

Historisch ist ein langsames Anwachsen der Abiturientenzahl seit Anfang des 19. Jahrhunderts zu verzeichnen. Für 1820 wird ihre Zahl in Preußen mit 590 angegeben, für 1829 mit 1409. Die Zahl der deutschen Studenten stieg von 1815 bis 1830 von etwa 5000 auf über 16.000. Danach ging auch durch das Abiturreglement die Zahl wieder zurück, bevor sie in den 1850ern erneut anstieg. Die Abiturientenzahl lag damit dauerhaft unter ein Prozent des Altersjahrgangs.[7] Um 1900 schwankte sie zwischen ein und zwei Prozent, auch weil einige Mädchen dazukamen.[8] Ein Großteil der Gymnasiasten machte keinen Abiturabschluss. Die deutsche Studentenzahl stieg aber von 1860 bis 1914 rasant von 11.901 auf 60.235.[9]

Unterschiede im Abitur in den Bundesländern

Da die Bildung in Deutschland im Kompetenzbereich der Länder liegt, gibt es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede im Abitur. Für alle verbindlich sind aber die von der Kultusministerkonferenz (KMK) vereinbarten „Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung“ (EPA), die bundesweit für alle Fächer in der Abiturstufe dienen.[10]

Ebenso sind die Notendurchschnitte der Abiturprüfungen in den Ländern unterschiedlich: So weisen die Länder Bayern und Baden-Württemberg einen wesentlich besseren Notendurchschnitt auf als die Länder Berlin oder Nordrhein-Westfalen.[11]

Abitur-Bräuche

Das Abitur geht seit Jahrzehnten einher mit diversen Bräuchen, die zum Teil regional unterschiedlich stark ausgeprägt sind. Oft erfolgt etwa die Übergabe der Zeugnisse im Rahmen eines festlichen Abiballs. Immer häufiger nehmen die Abiturienten an einer gemeinsamen Abireise teil, ähnlich der amerikanischen Spring Break. Nach außenhin zeigen die Abiturienten anhand eines Abishirts, dass sie ihr Abitur bestanden haben. Außerdem veranstalten Abiturienten oft einen Abistreich, bei dem sie die Schule für einen Schultag erobern dürfen und in Absprache mit dem Lehrerkollegium beispielsweise Lehrer-Schüler-Spiele oder sonstige Unterhaltung für die anderen Schüler durchführen. Seit den achtziger Jahren entwickeln viele Schüler der Abitur-Jahrgangsstufen sogenannte „Abi-Logos“. Das sind Logos, die meist auf den Rückscheiben von Autos, T-Shirts oder Webseiten zu finden sind und oftmals auf selbst kreierten Slogans mit Abiturbezug basieren. Die Dokumentation dieser Bräuche kann zudem – neben einer Rückbetrachtung der gewöhnlichen Schulzeit – nennenswerte Teile der Abiturzeitung füllen. An einigen Schulen verewigen sich die Schüler mit der Gestaltung einer Wand oder dem Einlassen eines Steins in den Schulhof.

Literatur

  • Wolter, Andrä, Das Abitur: Eine bildungssoziologische Untersuchung zur Entstehung und Funktion der Reifeprüfung, Oldenburg: Holzberg, 1987
  • Arbeitsgruppe Bildungsbericht am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung (Kai S. Cortina u. a.): Das Bildungswesen in der BRD. Strukturen und Entwicklungen im Überblick. Reinbek: rororo 2003

Siehe auch

Quellen

  1. Adolf Schimmelpfennig: Bauer, M. Karl Ludwig. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 2, Duncker & Humblot, Leipzig 1875, S. 145 f.
  2. Vgl. zum Beispiel Amtsbl. d. Königl. Preuß. Regierung zu Arnsberg 1834, S. 284–304).
  3. Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Pressemitteilung vom 20. März 2008; Ausnahmewert wegen Abitur in zwei Jahrgängen in Sachsen-Anhalt
  4. Statistisches Bundesamt, Wiesbaden
  5. Statistisches Bundesamt, Wiesbaden
  6. Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Pressemitteilung vom 20. März 2008
  7. Franzjörg Baumgart, Zwischen Reform und Reaktion. Preußische Schulpolitik 1805-1859, Darmstadt 1990, S. 106
  8. Herwig Blankertz, Die Geschichte der Pädagogik, Wetzlar 1992, S. 197
  9. Konrad H. Jarausch, Deutsche Studenten 1800-1970, Frankfurt/M. 1984, S.24 ff u. 72 ff
  10. Vgl. www.kmk.org.
  11. Abiturnotenschnitt aller Länder im Vergleich

Weblinks



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