- Nichtseßhaftenhilfe
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Die Nichtsesshaftenhilfe ist bis heute die gängige amtliche Bezeichnung für die finanzielle Unterstützung von Obdachlosen nach dem SGB XII. Diese wird von den Städten und auch zahlreichen Gemeinden in Form von Tagessätzen gewährt ; in Städten wie Berlin und Aachen gibt es für Obdachlose weder Tagessätze noch in anderer Weise finanzielle Unterstützung.
Ämterpraxis
Der Obdachlose wird von den Ämtern in der Regel als Durchreisender behandelt, weshalb es in den allermeisten Orten nur an max. 3 Tagen im Monat möglich ist, einen Tagessatz zu erhalten. Danach soll er entweder weiterreisen oder sich sesshaft machen. Es wird argumentiert, jeder Obdachlose habe mit Unterstützung des Sozialamtes die Möglichkeit, eine Wohnung zu bekommen.
Problematisch an dieser Praxis ist die pauschale Gleichsetzung von Obdachlosen mit Berbern, also Menschen, die diese Lebensweise freiwillig gewählt haben. Da es in zunehmendem Maße auch unfreiwillig Obdachlose gibt, müssten die Tagessätze grundsätzlich solange ausgezahlt werden, wie der Betreffende sich in der Gemeinde aufhält. Der Zwang zur Weiterreise verschiebt das Problem lediglich auf die nächste Gemeinde. Städte mit vergleichsweise hohen Mieten sind bereits jetzt nicht mehr in der Lage, ausreichend Notunterkünfte bereitzustellen. Als Schlafmöglichkeiten müssen wohnungslose Menschen heute oft schon auf einer auf dem Fußboden liegenden Matratze oder Isomatte lagern.
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