- Niddah
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Nidda (auch Nidah; Hebräisch: נִדָּה) ist eine hebräische Bezeichnung, die, wörtlich übersetzt, Abgrenzung bedeutet. Damit ist die Abgrenzung von rituell Unreinem und Reinem gemeint. Abraham ibn Ezra's Meinung war, dass es mit dem Wort Menaddekem, "Jemanden ausstoßen", verwandt sei.
Jedoch wird die Bezeichnung Nidda im Judentum hauptsächlich auf die Regelungen und Rituale während der Menstruation bezogen. Eine Frau, die menstruiert, gilt als Nidda, bis sie die nötigen Rituale durchgeführt hat, die sie wieder als rein gelten lassen. Nidda ist auch der Name eines Traktates im Talmud, der sich speziell mit diesem Thema beschäftigt (vgl. Liste der Mischnatraktate, 6. Ordnung, 7. Traktat).
Weiters wird so auch die Hauptkategorie des Jüdischen Gesetzes genannt, die sich mit sexuellen Angelegenheiten beschäftigt (Familienreinheit; hebräisch Tohorat ha-Mischpacha).
Biblische Erwähnung
Die biblischen Regeln aus Leviticus präzisieren, dass eine menstruierende Frau von anderen Mitmenschen für sieben Tage getrennt werden soll. Alles, auf dem sie saß oder lag, galt ebenfalls als unrein, genauso wie jeder, der mit diesen Dingen, oder der Frau, während ihrer Periode in Berührung kam, als unrein bis zum Abend galt und sich in einer Mikwe badete. Ein Mann, der mit einer Frau während ihrer Menstruation Geschlechtsverkehr hat, wird ebenfalls für sieben Tage als rituell unrein bezeichnet, während es bei normalem Kontakt bei einem Tag bleibt. Leviticus enthält weiterhin ein Verbot für Männer, mit einer Frau während ihrer Menstruation Geschlechtsverkehr zu haben. Wird diese Regel übertreten, so soll man den Mann und die Frau von der restlichen Bevölkerung ausstoßen.
Klassische und mittelalterliche Rabbinische Literatur
Obwohl es verschiedene biblische Regulationen für die normale Menstruation (Nidda) und die abnorme (Zava) gibt, verschmolzen diese Beide während der Antike, und der Talmud berichtet, dass menstruierende Frauen immer den Anforderungen für beide Zustände nachkamen. Der Grund dafür ist nicht bekannt, aber er wurde oft Gegenstand von Debatten zwischen mittelalterlichen jüdischen Kommentatoren. Aufgrund der Verschmelzung wurde es Praxis, dass man sieben Tage nach der Menstruation abwartet und danach in einer Mikwe badet, um sich zu reinigen, egal ob diese normal oder abnorm war.
Anfang der Menstruation
Nach den rabbinischen Regelungen wird eine Frau Nidda, sobald sie darauf aufmerksam wird, dass Blut aus ihrem Unterleib austritt, egal ob es aufgrund von Menstruation, Kindsgeburt, sexuell übertragbaren Krankheiten oder anderen Gründen dazu kommt. Auch wenn die Menstruation schon einsetzte, bevor die Frau das Blut bemerkte, gilt die Frau erst ab dem Zeitpunkt als Nidda, an dem sie es bemerkt. Erst dann treten die Regelungen in Kraft, wodurch Menschen, die sie anfassten, oder mit ihr sexuellen Kontakt hatten, ebenfalls als Nidda gelten.
Falls die Frau einen Blutfleck entdeckt, sich aber nicht sicher ist, ob das Blut aus ihrem Unterleib stammt, gibt es eine Folge komplizierter Kriterien, die vom Rabbinatsgericht aufgestellt wurden, um herauszufinden, ob die Frau nun als Nidda gilt oder nicht. Die Frau ist nicht dazu verpflichtet, diese Kriterien selbst zu kennen, sie sollte aber Rat bei einem Rabbiner suchen, der diese gelernt hat.
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