- Arthashastra
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Das Arthashastra (Sanskrit,m., अर्थशास्त्र , arthaśāstra, artha bedeutet Macht, Wohlstand, Zweck; śāstra steht für Lehrbuch) ist ein Staatsrechtslehrbuch des Alten Indien. Es wurde Anfang des 20. Jahrhunderts vom indischen Wissenschaftler Shama Shastry aufgefunden und 1909 veröffentlicht. Es gilt als das bedeutendste Werk der altindischen Staatstheorie und eines der großen Werke der politischen Weltliteratur.
Artha ist neben Kama (Lust), Dharma (kosmische Ordnung) und Moksha (Erlösung) eines der "vier legitimen Ziele" im Leben eines Hindu.
Inhaltsverzeichnis
Die Autoren
Kaum mehr streitbar ist heute, dass es sich um zwei Autoren gehandelt haben muss, die als Verfasser dieses “indischen Machiavelli” gelten: Der erste nennt sich in seinem Einleitungsvers Kautalya. (Oft kann man auch Kautilya lesen, was eine regionale Variante des Namens darstellt.) Hierbei muss es sich um Chanakya handeln, der zur Zeit der Maurya-Dynastie Mitstreiter und schließlich Ministerpräsident Chandraguptas I. war. Diese ursprünglichen Abschnitte werden auf ca. 300 v.u.Z. datiert und sind in Versen abgefasst. Der zweite Autor nennt sich Vishnugupta. Er hat den Urtext überarbeitet und dabei auch die Kommentarliteratur einbezogen, die sich zum ersten Text gebildet hatte. Diese Fassung datiert man auf ca. 200 n. Chr. Lange nutzte die Forschung das Arthashastra als kulturgeschichtliche Quelle, die ein Abbild der Politik des Mauryareiches liefert. Mittlerweile ist man sich aber überwiegend einig, dass Kautalya eher eigene Erfahrungen und politische Maximen der vorangegangenen Perioden darstellte.
Die Lehre
Das Arthashastra behandelt Recht, Justiz, Verwaltung, Außenpolitik, Verteidigung und Krieg und widmet ein Kapitel dem König. Die Pflichten des Königs werden mit dem Schutz des Staates vor externer Aggression, der Aufrechterhaltung von Gesetz und Ordnung und dem Sicherstellen des Wohlergehens der Bevölkerung beschrieben. Es enthält außerdem Vorschriften und Empfehlungen wie ein Königreich seine Existenz sichert und mächtig und reich wird. Dabei geht Kauţalya von sieben grundlegenden „Säulen“ des Staates aus, d.h. den Eigenschaften des Königs, der Minister, der Provinzen, der Hauptstadt, des Staatsschatzes, der Armee und seiner Verbündeten. Die Stärkung und Anwendung dieser Machtfaktoren verspricht die erfolgreiche Existenz eines Königreichs. Der König steht im Mittelpunkt eines Staatenkreises, der sein Reich umgibt. Dieser Staatenkreis beruht auf dem Prinzip, dass der Nachbar der natürliche Feind und dessen Nachbar wiederum der natürliche Freund des Königreichs ist. Dieses System ist durchsetzt von neutralen „mittleren“ Königen und umlagert von unbeteiligten Außenstehenden. Ziel ist es durch Stärkung der eigenen Macht und Schwächung der Macht der feindlichen Reiche zuerst die Feinde, dann die Neutralen und schließlich die Unbeteiligten zu besiegen. Die Vorschriften sind moralfrei und heiligen nur den Zweck. Kautalya gilt daher als skrupelloser Theoretiker.
Literatur
- Hartmut Scharfe: Untersuchungen zur Staatsrechtslehre des Kautalya. Harrassowitz, Wiesbaden 1968 (2nd revised edition. Investigations in Kautalya's manual of political science. ebenda 1993, ISBN 3-447-03330-4).
Weblinks
- Englische Übersetzung
- Friedrich Wilhelm: Die Beziehung zwischen Kamasutra und Arthasastra. Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft, Bd. 116, Harrassowitz, Wiesbaden 1966, S. 291–310
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