Nihonkoku to Amerikagasshōkoku tono aida no sōgo kyōryoku oyobi anzen hoshō jōyaku

Nihonkoku to Amerikagasshōkoku tono aida no sōgo kyōryoku oyobi anzen hoshō jōyaku

Der Vertrag über gegenseitige Kooperation und Sicherheit zwischen Japan und den Vereinigten Staaten von Amerika (engl.: Treaty of Mutual Cooperation and Security between the United States and Japan, jap. 日本国とアメリカ合衆国との間の相互協力及び安全保障条約, Nihon-koku to Amerika-gasshōkoku tono aida no sōgo kyōryoku oyobi anzen hoshō jōyaku) ist ein Vertrag, der zwischen den USA und Japan am 19. Januar 1960 in Washington unterzeichnet wurde. Er stärkte während der Ära des Kalten Krieges Japans Bindungen an den „Westen“. Der Vertrag schloss auch allgemeine Formulierungen zur künftigen Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit und der verbesserten wirtschaftlichen Zusammenarbeit ein.

Inhaltsverzeichnis

Ursprünge

Der frühere Vertrag über gegenseitige Sicherheit von 1952 bildete die Basis für Japans Sicherheitsbeziehungen zu den USA nach der Wiedererlangung der vollen Souveränität nach dem Ende der Besatzungszeit.

Bilaterale Gespräche zur Überarbeitung des Sicherheitspakts von 1952 begannen 1959 und der neue Vertrag wurde am 19. Januar 1960 in Washington unterzeichnet.

Großdemonstrationen und Studentenproteste 1960

Als der Pakt dem Japanischen Parlament am 5. Februar zur Ratifizierung vorgelegt wurde, wurde er Gegenstand einer Debatte über die Beziehungen zwischen Japan und den USA und Gelegenheit zur Gewalt in einer Anstrengung der linken Opposition, die Ratifizierung mit allen Mittel zu verhindern. Er wurde am 20. Mai schließlich vom japanischen Unterhaus gebilligt. Die Abgeordneten der Japanischen Sozialistischen Partei boykottierten die Unterhaussitzungen und versuchten, die Abgeordneten der LDP am Betreten des Hauses zu hindern. Sie wurden von der Polizei gewaltsam entfernt. Massive Demonstrationen und Aufruhr durch Studenten und Gewerkschaften folgten. Diese verhinderten einen geplanten Besuch des Präsidenten Dwight D. Eisenhower in Japan und führten zum Rücktritt von Premierminister Kishi Nobusuke, jedoch nicht bevor der Vertrag am 19. Juni die Ratifizierung automatisch erhielt, da das Japanische Oberhaus nicht innerhalb der geforderten 30 Tage nach Zustimmung des Unterhauses über den Vertrag abgestimmt hatte.

Der Vertrag ist in Japan als ampo (安保, eine Zusammenziehung von 安全保障, anzenhoshō) bekannt, die Studentenbewegungen gegen den Vertrag in den 1960ern und 1970ern wurden als anpo hantai bekannt. Man findet auch die Schreibung ampo, die näher an der japanischen Aussprache ist.

Inhalt

Der Vertrag erklärt, dass beide Nationen Kapazitäten unterhalten und entwickeln wollten, um einem bewaffneten Angriff gemeinsam zu widerstehen. Ein bewaffneter Angriff auf eines der beiden Länder und auf unter japanischer Verwaltung stehendem Territorium würde als gefährlich für die Sicherheit des anderene Landes angesehen. Japan wurde jedoch wegen seines verfassungsmäßigen Verbots der Teilnahme an externen militärischen Operationen von der Verpflichtung befreit, die USA zu verteidigen, wenn diese außerhalb des japanischen Staatsgebietes angegriffen würden.

Der neue Vertrag deckte nicht das Gebiet der Ryukyu-Inseln ab, aber ein Anhang machte klar, daß sich bei einem Angriff auf die Inseln beide Regierungen beraten und geeignete Maßnahmen ergreifen würden. Im Gegensatz zu dem Vertrag von 1952 wurde eine 10-jährige Laufzeit vereinbart, nach der er durch jede Seite mit einem Jahr Kündigungsfrist aufgehoben werden konnte. 1970 wurde der Vertrag verlängert.

Der umstrittene Artikel 6 des Vertrages enthält eine Zustimmung zur Stationierung amerikanischer Streitkräfte in Japan und die Zurverfügungstellung von Basen und regelt die Verwaltung der in den Einrichtungen der US-Streitkräfte beschäftigten japanischen Staatsbürger.

Der Kommentar zum Vertrag bestimmte, daß die japanische Regierung vor größeren Änderungen der Truppenstationierung der USA in Japan oder der Nutzung japanischer Basen zu Kampfzwecken außerhalb der Verteidigung von Japan selbst „konsultiert“ werden soll. Auch wurden die Grenzen der Jurisdiktion beider Länder bei der Verfolgung von Verbrechen durch Angehörige des US-Militärs in Japan festgelegt.

Der Vertrag von 1952 bestand ursprünglich aus einem militärischen Hilfsprogramm, das Japan mit den Mitteln, Material und Diensten zur erforderlichen Selbstverteidigung des Landes ausstatten sollte. Obwohl Japan in den 1960ern keine Hilfe mehr von den USA erhielt, diente dieser Vertrag weiter als Basis für Käufe und Lizenzabkommen zwecks Kompatibilität der Waffensysteme sowie für die Übermittlung geheimer Informationen an Japan einschließlich internationaler Geheimdienstreports und geheimer technischer Informationen.

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