- Nivellette
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Die Gradiente bezeichnet im Straßen- und Wegebau und im Eisenbahnbau den Höhenverlauf der Trasse. Sie ist Teil des Höhenplans. In Österreich wird die Gradiente auch als Nivellette bezeichnet. Aus der Gradiente ergibt sich die Steigung.
Eisenbahntrassierung
Die Gradiente bezieht sich bei Eisenbahntrassen innerhalb des deutschen Streckennetzes im Allgemeinen auf die Schienenoberkante der nicht überhöhten Schiene. Abweichungen davon treten innerhalb von Scherenrampen (sog. Gleisschere) auf, da hier aus einer besonderen geometrischen Anordnung (Gegenbogen) besondere fahrdynamische Anforderungen resultieren. Die Überhöhung der bogenäußeren Schiene muss in diesem Fall von einer auf die andere Schiene übergehen.
Gradienten wurden im Eisenbahnbau in Deutschland bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts als Verhältniszahl (Bruch) angegeben, z. B. 1:80. Für ebene Strecken wurde 1:∞ angegeben. Heute ist die Angabe in Promille üblich, z. B. 12,5 ‰ (= 0,0125 = 1/80).
Eine Untersuchung der Deutschen Bahn ging Mitte der 1990er Jahre davon aus, dass eine für alle Güterzüge geeignete Gradiente von 12,5 Promille gegenüber eine 40-Promille-Trassierung (nur Personenverkehr) mit Kostensteigerungen von etwa 15 bis 20 Prozent verbunden ist.[1]
siehe auch Steilstrecke
Straßentrassierung
Die Straße muss zur Einhaltung der fahrdynamischen Parameter und der Sichtverhältnisse gewisse Parameter einhalten. Dabei müssen die durch das Gelände vorgegebenen Höhen durch ausreichend flache Rampen überwunden werden. Zudem muss zum Sicherstellen der Entwässerung das Verhältnis zwischen Höhen- und der Krümmungsentwicklung bzw. Querneigungsentwicklung im Lageplan beachtet werden. Dadurch ergibt sich eine räumliche Trassierung.
Es sollten z. B. keine Bogenwechsel (S-Kurven) in der Wanne (Tiefpunkt) zu liegen kommen, da dann die Entwässerung der Verwindungsstrecke über Querneigung schwierig wird. Die erforderliche Ausrundung der Kuppen oder Wannen, sowie die zulässigen Steigungen ergeben sich aus der Straßenkategorie gemäß RAS-L (Richtlinien zur Anlage von Straßen - Linienführung).
Als verlorene Steigung wird der durch ein nachfolgendes Gefällestück nochmals zu überwindende Höhenunterschied bezeichnet.
Das Verkehrszeichen für den Anstieg bzw. das Gefälle einer Straße basiert auf dem mathematischen Steigungsbegriff. Allerdings wird die Prozent-Schreibweise verwendet. Eine Angabe von 12 % Steigung bedeutet zum Beispiel, dass pro 100 m in waagrechter Richtung die Höhe um 12 m zunimmt. Nach der mathematischen Definition hat man 12 m durch 100 m zu dividieren, was zum Ergebnis 0,12 führt (in Prozent-Schreibweise 12 %). In diesem Beispiel ergibt sich nach dem Satz des Pythagoras eine zurückzulegende Wegstrecke von 100,7 m pro 100 m in waagrechter Richtung. In der Praxis ist dieser Effekt meist vernachlässigbar, da die reale Wegverlängerung gegenüber der gemessenen Weglänge auf einer Landkarte im Beispiel nur 0,7 Prozent beträgt. Die im Beispiel auftretende Fahrzeugneigung von 6,8° ist hingegen durchaus spürbar und kann aus fahrdynamischen Gründen auch nicht vernachlässigt werden.
Einzelnachweise
- ↑ Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage (…): Einsparungsmöglichkeiten durch neuartige Trassierung von Schienenwegen für den Hochgeschwindigkeitsverkehr unter Berücksichtigung der Neigezugtechnik.. Drucksache 13/2130 vom 10. August 1995
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