- No-longer-polymers
-
Die no-longer-polymers-Liste (kurz NLP-Liste, übersetzt: „nicht-mehr-Polymer”-Liste) ist eine Liste mit Stoffen im europäischen Chemikalienrecht. Sie wurde nach einer Richtlinienänderung der EU-Richtlinie 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) eingerichtet.
In der siebten Änderung der Stoffrichtlinie wurde der Begriff Polymer enger gefasst. Es wurden strengere Kriterien aufgestellt, ob ein Stoff als Polymer eingestuft werden kann. Da Polymere in der Europäischen Union nicht chemikalienrechtlich angemeldet werden müssen, hatte diese Änderung einige Bedeutung. Die No-longer-Polymer hätten wie die Neustoffe angemeldet bzw. registriert werden müssen. Polymere der no-longer-polymers-Liste sind formell nicht mehr als Polymere anzusehen (daher: No-longer-Polymers). Es wurde allerdings eine Übereinkunft getroffen, auf eine Anmeldung der No-longer-Polymere zu verzichten.
Für diese Stoffe wurde zusätzlich zu den bisherigen Listen, der EINECS- und der ELINCS-Liste, eine dritte Liste eingerichtet. Es wurden ebenfalls entsprechende Nummern, die No-Longer-Polymer-Nummern vergeben. Diese Nummern sind siebenstellig vom Typ XXX-XXX-X. Die Liste beginnt mit 500-001-0.
Weblinks
- Hinweise zu NLP und der Download-Möglichkeit der Liste selber auf der Internetseite des Europäischen Chemikalienbüros (ECB)
- Suchsystem für die Chemikalienverzeichnisse der EU
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
Wikimedia Foundation.