Nominatsvertrag

Nominatsvertrag

Nominatvertrag oder Nominatsvertrag ist die in der Schweiz übliche Bezeichnung gesetzlich geregelter Verträge. Das Gegenteil ist der Innominatvertrag.

In Deutschland sind diese Bezeichnungen ungebräuchlich. Hier werden die Begriffe „typischer“ und „atypischer Vertrag“ verwendet. Bei atypischen Verträgen spricht man auch von Verträgen sui generis.

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