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Gerhard Noodt (* 4. September 1647 in Nimwegen; † 15. August 1725) war Jurist der eleganten Schule in den Niederlanden.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Sein Vater war Goldschmied in Nimwegen. Noodt besuchte die dortige Lateinschule und studierte anschließend an der örtlichen Universität Nimwegen (Illustere Academie) zunächst Mathematik, Philosophie, Rhetorik und Geschichte, dann Rechtswissenschaften. 1669 wurde er in Franeker promoviert, um durch diesen Abschluss den Beruf des Rechtsanwalts ausüben zu können, was ohne Doktortitel damals nicht möglich gewesen wäre.
1671 wurde Noodt Professor an der Universität Nimwegen und verweilte dort bis zu deren Auflösung im Jahr 1679. Einen Ruf als Professor an die Alte Universität Duisburg lehnte er ab.
Nach dem Weggang aus Nimwegen wechselte er nach Franeker, dort blieb er bis 1684. Anschließend war er für zwei Jahre Professor in Utrecht und dann bis zu seinem Tod 1725 in Leiden. Er wurde Rektor der Universität Leiden.
Wirken
Noodt untersuchte und lehrte im Gegensatz zu den Juristen des usus modernus, wie z. B. Voet, Römisches Recht in seiner klassischen Ausprägung und berücksichtigte nicht das zeitgenössische, einheimische Recht.
Gleichzeitig forderte er aber auch die Einführung des Naturrechts als eigenes Lehrfach.
In seinen Leidener Rektoratsreden klingen aufklärerische Gedanken an. Noodt sprach sich dafür aus, dass dem Fürsten vom Volk die Macht wieder genommen werden könne (1699: Dissertatio de jure summi imperii et lege regia). In seiner zweiten berühmten Rede von 1706 vertrat er die Auffassung, dass die Untertanen gegenüber dem Herrscher in Religionsfragen absolut frei seien.
Zu der heftig diskutierten Frage, ob es verboten sei, Zinsen zu nehmen, sprach Noodt sich gegen das Zinsverbot aus, trotz der eindeutig verneinenden Bibelstellen und eines päpstlichen Verbots. Er begründet dies damit, dass der Gewinn aus geliehenem Geld eigentlich dem Eigentümer zustehe, sodass es gerecht sei, den Eigentümer durch Zinsen zu entschädigen. Das biblische Zinsverbot hielt Noodt für unbeachtlich, da es kein jus gentium sei, sondern nur für die Juden untereinander gelte.
Werke
- De civili prudentia, 1679
- De religione ab imperio jure gentium libera, 1706
- unvollendeter Pandektenkommentar, 1716
Literatur
- van den Bergh, Govaert C.J.J., Die holländische elegante Schule. - Frankfurt a.M.: Klostermann, 2002. - ISBN 3-465-03170-9
Personendaten NAME Noodt, Gerhard KURZBESCHREIBUNG niederländischer Jurist GEBURTSDATUM 4. September 1647 GEBURTSORT Nimwegen STERBEDATUM 15. August 1725
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