- OCTI
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Office central des transports internationaux par chemins de fer à Berne (abgekürzt OCTI) war das Zentralamt für den internationalen Eisenbahnverkehr.
Es wurde 1893 mit dem Inkrafttreten des erstes ersten internationalen Übereinkommens über den Güterverkehr für den internationalen Schienenverkehr (IÜG bzw. 1. Berner Übereinkommen) mit Sitz in Bern geschaffen. Es stand unter der Aufsicht der Schweiz, die nach den damaligen Gepflogenheiten die Verantwortung für die Betreuung des IÜG – später CIM genannt – übernommen hatte. Es behielt seinen Namen bei, obschon mit dem Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr von 1980 (COTIF, 2. Berner Abkommen), durch das die Organisation intergouvernementale pour les transports internationaux (OTIF) nach allen Regeln des heutigen Völkerrechts als eigenständige zwischenstaatliche Organisation entstanden war, deren Sekretariat aber das OCTI blieb, das somit eine eher ungewöhnliche Bezeichnung trug.
Die Aufgaben des Zentralamtes gemäss COTIF 1980 waren:
- Besorgung sämtlicher Sekretariatsgeschäfte der Organisation
- Kompetente Fachstelle für die Regelungsbereiche des COTIF
- Herausgabe einer Zeitschrift
- der Generaldirektor vertrat die Organisation nach aussen.
Das Zentralamt stand unter der Leitung des Generaldirektors. Aufsichtsorgan über dem Zentralamt war der Verwaltungsausschuss der OTIF. Mit dem Inkrafttreten des COTIF 1999 (Protokoll von Vilnius, seit 2006) ist der traditionsreiche Name aber definitiv verschwunden. Das Zentralamt wurde durch den Generalsekretär als Organ der OTIF abgelöst.
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