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Die Offene Ganztagsschule orientiert sich im Gegensatz zur Ganztagsschule überwiegend an der klassischen Unterrichtsstruktur der Halbtagsschule und bietet nach dem Mittagessen ein zusätzliches, freiwilliges Nachmittags-Programm. Jeweils zu Beginn des Schuljahres entscheiden die Eltern, ob ihre Kinder das Ganztagsangebot wahrnehmen. Oft übernehmen freie Träger diese Form der Betreuung.
Inhaltsverzeichnis
Das pädagogische Konzept
Das pädagogische Konzept wird in der Regel von Schulleitung und Träger gemeinsam erstellt. Die folgenden Punkte finden dabei durchgängig besonders Beachtung:
- Individuelle Förderung und Eröffnen von Lernchancen durch eine Pädagogik der Vielfalt, die konsequent die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schüler berücksichtigt, wie zum Beispiel Begabungen, Lernhaltung, die Lernumgebung im Elternhaus und Vorwissen aus der Lebenswelt
- Veränderung von Unterricht und Lernkultur durch Verknüpfung von Unterricht, Zusatzangeboten und Freizeit über Vor- und Nachmittag, zum Beispiel Lösung vom 45-Minuten Takt, Raum für freien Unterricht und für Projekte
- Soziales Lernen über verschiedene Altersgruppen hinweg durch Angebote, die das Leben und Lernen in Gemeinschaft, respektvollen Umgang miteinander und soziale Kompetenz fördert
- Partizipation durch verbesserte Möglichkeiten der Mitentscheidung, Mitgestaltung und Mitverantwortung von Eltern und Schülern
- Öffnung von Schule durch Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe, sozialen und kulturellen Einrichtungen und mit Betrieben vor Ort
- Kreative Freizeitgestaltung durch Einbeziehung außerschulischer Angebote, zum Beispiel von Jugendhilfe, Musikschulen, Sportvereinen
- Qualifizierung des Personals durch entsprechende Weiterbildungen für Schulleitung, Lehrkräfte, pädagogisches Personal und außerschulische Partner
Kosten
Die Kommunen als Schulträger erheben einen Elternbeitrag und haben diesbezüglich Gestaltungsfreiheit. Meist geschieht dies mit einer sozialen Komponente (Staffelung des Elternbeitrages nach Einkommen und/oder Ermäßigung für Geschwisterkinder). Dies wird in den einzelnen Kommunen jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt. In der Regel zahlen die Eltern zusätzlich noch den Beitrag für das Mittagessen.
Die Bundesregierung unterstützt mit dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ den Auf- und Ausbau von mehr Ganztagsschulen. Finanziert werden hiermit insbesondere bauliche Maßnahmen.
Förderung der OGS in NRW
- Das Land NRW fördert mit 820 Euro pro Schüler im Jahr.
- Die Stadt ist verpflichtet, weitere 410 Euro pro Schüler zu finanzieren, dies kann durch den Elternbeitrag refinanziert werden oder zusätzlich sein.
- Elternbeiträge dürfen eine Höchstgrenze von 150 Euro nicht überschreiten.
Personal
Um eine qualifizierte Arbeit zu gewährleisten, wurde im Konzept der Offenen Ganztagsschulen als Leitung eine pädagogische Fachkraft (Erzieher/in, Sozialpädagoge/in, Lehrer/in) etc. vereinbart. Diese pädagogische Fachkraft wird von mehreren Kräften mit pädagogischem Hintergrund wie z. B Musik- und Tanzpädagoginnen, Künstlerinnen aus dem Bereich Darstellung und Gestaltung, psychologisches Fachpersonal, Übungsleiterinnen, pädagogisch qualifizierte Eltern, Ehrenamtlich tätige Personen und Studierenden und Schülern unterstützt. Zusätzlich ist jede Schule verpflichtet einen bestimmten Stundensatz, in der Regel drei Lehrerstunden pro Gruppe, in der Ganztagsschule abzuleisten. Des Weiteren werden Kooperationspartner für die außerschulischen Angebote geworben, die das Angebot der Freizeitgestaltung erweitern.
Eltern
Das Angebot der Offenen Ganztagsschule richtet sich besonders an die Bedürfnisse berufstätiger und alleinerziehender Erziehungsberechtiger. Offene Ganztagsschulen legen deshalb viel Wert auf Mitgestaltung und Mitbestimmung durch die Eltern.
Siehe auch
Weblinks
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