Obergefreitendienstweg

Obergefreitendienstweg

Der Begriff Dienstweg bezeichnet eine in öffentlichen Dienststellen geltende Verfahrensregelung, wonach bei der Klärung dienstlicher Angelegenheiten (zum Beispiel von Beschwerden oder Wünschen) eine bestimmte Reihenfolge eingehalten werden muss, in der die jeweils zuständigen Vorgesetzten oder übergeordneten Dienststellen angesprochen werden. Auch kann z. B. ein Beamter nicht ohne weiteres einen Kollegen gleicher Ranghöhe in einer anderen Abteilung direkt ansprechen bzw. ihm dienstlich etwas mitteilen. In der Regel ist der Weg über die Vorgesetzten dieser Dienststellen zu wählen.

Der Vorteil des Dienstwegs besteht in der Transparenz des Verfahrens und der klaren Kompetenzzuweisung an die im Dienstweg enthaltenen Stufen. Nachteilig wirkt sich dagegen in der Praxis die damit automatisch verbundene Kompetenzbeschränkung der auf einer bestimmten Stufe jeweils Handelnden aus, die sich bei ihren Entscheidungen auf den ihnen gesetzten Kompetenzrahmen zurückziehen können, ohne eventuell damit verbundene übergeordnete Konsequenzen beachten zu müssen, da sie hierfür „nicht zuständig“ sind. Ebenso nachteilig wirken sich vielfach gestufte Dienstwege auf eine schnelle Entscheidungsfindung und die generelle Geschwindigkeit der Aufgabenerledigung aus. Informelle Kanäle spielen bei Projekten unter Zeitdruck gerade in der öffentlichen Verwaltung und im Militär daher eine nicht zu unterschätzende Rolle, wobei der Dienstweg nach Ende der informellen Absprachen lediglich noch zur Wahrung der formellen Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns Anwendung findet. Veranschaulicht wird diese Problematik unter der verbreiteten Ironie: „Will man Käse, muss man Milch auf dem Dienstweg verschicken“.

Dienstwege finden sich vor allem in bürokratischen, streng hierarchisch ausgerichteten Institutionen (besonders ausgeprägt beim Militär) und werden durch Dienstvorschriften, manchmal auch durch Gesetze verbindlich geregelt.

Umgehungen des Dienstweges, die gegebenenfalls auch geahndet werden können, sind nicht selten. Diese unbürokratischen, informellen Wege werden im deutschen Behördenjargon euphemistisch auch Kleiner Dienstweg oder „Obergefreitendienstweg“ genannt.

Zweite Wortbedeutung

Aber auch im wörtlichen Sinn ist der Begriff gebräuchlich.

So bezeichnete er bei der Deutschen Reichsbahn die Wege von und zum Dienst, die die Mitarbeiter benutzen mussten, um gefahrlos ihr Ziel zu erreichen (Arbeitsschutz). Auch in den Reisekostenordnungen der Ämter können auch zu Fuß zurück gelegte Strecken (Dienstgänge, Dienstwege) eigens geregelt werden. Ferner begründet ein Unfall auf einem solchen Dienstweg eine Haftungstragung des Dienstherrn.


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