Oberstufenkoordinator

Oberstufenkoordinator

Inhaltsverzeichnis

Die Aufgaben

Die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung (je nach Bundesland eine oder auch mehrere Personen, meist Schulleiter bzw. Schulleiterin genannt) sind in den verschiedenen Schularten unterschiedlich geregelt. Im einzelnen sind sie in den betreffenden Schulordnungen und in den sogenannten Dienstordnungen (beispielsweise in der Lehrerdienstordnung) niedergelegt. Bei den Grund- und Hauptschulen ist die Schulleitung den Lehrkräften vorgesetzt. Bei den weiterführenden Schulen ist die Schulleitung dienstvorgesetzt und hat insbesondere auch eine Beurteilungsfunktion. In Baden-Württemberg ist für alle Schularten der Regierungspräsident Dienstvorgesetzer. Der Schulleiter ist nur für schriftliche Missbilligungen nach der Landesdisziplinarordnung als Dienstvorgesetzer tätig. Die geltenden Bestimmungen können sich im einzelnen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Neben dem eher formalen Aspekt der Funktion der Schulleitung kann ein inhaltlicher Aspekt unterschieden werden.

Formaler Aspekt

Zum formalen Aspekt werden u.a. folgende Aufgaben gerechnet:

  • Vertretung der Schule nach außen (auch dem Elternbeirat (je nach Bundesland unterschiedlich) und der Presse gegenüber)
  • Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb (gleichmäßiger Einsatz der Lehrkräfte, geregelter Stundenplan u.a.)
  • Einberufung der Schulkonferenz
  • Einberufung und Leitung der Gesamtlehrerkonferenz
  • Ausübung des Hausrechts
  • je nach Schulart Funktion als Vorgesetzter bzw. als Dienstvorgesetzter der Lehrkräfte
  • als Dienstvorgesetzter (z.B. Beurteilung der Lehrkräfte, Disziplinarmaßnahmen)
  • Mitwirkung in verschiedenen Gremien

Inhaltlicher Aspekt

Der inhaltliche Aspekt betrifft insbesondere die Ausgestaltung der Führungsaufgabe der Schulleitung: Von ihr wird hohe Stabilität erwartet, weil sie in einem komplexen Spannungsfeld aus Ministerium, Schulträger, Schüler- und Elternschaft sowie Lehrerkollegium und Öffentlichkeit agieren muss.

Die wichtigste Forderung an die Schulleitung ist, sich über das vertretene Konzept von Schule und Unterricht, von Bildung und Erziehung klar zu sein. Dabei wird sie sich unter anderem zu fragen haben: Welches ist meine/unsere „Idee“ von Schule, wie sollte Schule idealerweise sein? Was ist mein/unser Ethos? Welches ist meine/unsere Vision? Die Schulleitung muss Position beziehen. Dabei darf sie sich auf keinen Fall in Einzelproblemen verlieren, sondern muss stets die Schule als Ganzes im Blick haben.

An der Schulleitung liegt es, integrierend zu wirken und an der Schule ein Klima der Freiheit und Offenheit zu schaffen. Sie kann den Teamgeist innerhalb eines Lehrerkollegiums nicht verordnen, kann dessen Entwicklung aber fördern, zum Beispiel durch partnerschaftliche Haltung ihrerseits und durch Verzicht auf Gängelung.

Einer Schulleitung wird es immer wieder passieren, dass Anstöße zu notwendigen Veränderungen aus dem Kollegium selbst kommen. Ihre Aufgabe ist es, solche Ansätze wahrzunehmen und zu unterstützen, um Prozesse der Schulentwicklung und Schulerneuerung in Gang zu setzen und zielgerichtet zu kanalisieren.

Weil Schulleitungen in Deutschland meist nur die oben genannten Kompetenzen zugestanden werden, darüber hinausgehendes Engagement aber als Privatsache angesehen, oder der Funktion als Lehrer zugeordnet wird, gelten Schulleitungen an staatlichen Schulen in weiten Teilen Deutschlands als rechtlich schwach.

Siehe auch

Literatur

  • Allgemeine Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen, Schulleiter und Schulleiterinnen an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen (ADO), RdErl. d. Kultusministeriums vom 20. September 1992
  • A. Prestele: Schule, Jugend, neues Bewusstsein. Aufbruch im Bildungswesen, Norderstedt, 2004.

Weblinks


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