Offenmarktgeschäft

Offenmarktgeschäft

Die Offenmarktpolitik ist das wichtigste Instrument der Geldpolitik – heute sogar Standardinstrument –, mit dem die Zentralbank die Geldschöpfung beeinflusst. Die Zentralbank bietet den Geschäftsbanken bestimmte festverzinsliche Wertpapiere (Offenmarktpapiere) zum Kauf an oder kauft selbst Wertpapiere von den Geschäftsbanken (Offenmarktgeschäfte). Kaufen die Geschäftsbanken die Wertpapiere, steht ihnen das angelegte Geld nicht mehr für die Kreditvergabe zur Verfügung, d. h. die Geldschöpfung sinkt. Verkaufen die Geschäftsbanken Wertpapiere, erhalten sie dafür Geld, das sie für Kredite verwenden können. Aus Sicht der Geschäftsbanken entspricht dies einem Wertpapierpensionsgeschäft: Wertpapiere werden von den Geschäftsbanken bei der Zentralbank in „Pension“ gegeben. Die Geschäftsbank erhält im Gegenzug liquide Mittel in Form von Zentralbankgeld.

Inhaltsverzeichnis

Zuteilungsverfahren des Zentralbankgeldes

Mengentender

Bei der Steuerung der Geldmenge durch die Europäische Zentralbank (EZB) wurde bis zum 27. Juni 2000 und wieder seit der Finanzkrise ab 2007 der Mengentender verwendet. Hierbei wird der Zinssatz für angebotenes Zentralbankgeld fest vorgegeben. Die Geschäftsbanken machen Gebote in Höhe der gewünschten Geldbeträge, die sie erwerben wollten. Die Zuteilungsquote errechnete sich, indem das insgesamt beabsichtigte Zuteilungsvolumen auf die gesamte Angebotssumme bezogen wurde. Das Problem der Mengentender lag darin, dass die Geschäftsbanken wegen des niedrigen Zinssatzes dazu neigten, höhere Mengengebote abzugeben, als sie eigentlich benötigten. Bei der anschließenden Quotelung (Pro-rata-Zuteilung), auch Repartierung genannt, schnitten sie dann besser ab. Wegen der ständigen und massiven Überbietung stellte die EZB am 27. Juni 2000 auf das Zinstenderverfahren um. Jedoch kehrte die EZB wie bereits erwähnt während der Finanzkrise ab 2007 zum Mengentender zurück.

Zinstender

Mit dem Verfahren des Zinstenders kann die Zentralbank ihre Offenmarktgeschäfte durchführen. Die Zentralbank benennt die zu emittierende Geldmenge und legt darüber hinaus einen Mindestbietungssatz fest, das heißt den minimalen Zins, zu dem sie Offenmarktgeschäfte tätigt (als Signal für den geldpolitischen Kurs).

Die Geschäftsbanken geben dann ihre Zinsgebote ab.

Die Zuteilung des Zentralbankgeldes erfolgt nach dem Ende der Gebote entweder nach dem

  • amerikanischen Verfahren, bei dem alle Bieter des Tenderverfahrens zu dem Zinssatz bedient werden, zu dem sie jeweils geboten haben. Der niedrigste Zins, zu welchem noch eine (teilweise) Zuteilung erfolgt, ist der marginale Zinssatz. Die einzelnen Gebote zum marginalen Zinssatz werden hierbei im Verhältnis zum kumulierten Gebot gekürzt – man spricht von Repartierung. Bei diesem Verfahren erhalten die Banken mit den höchsten Zinsangeboten den Zuschlag, d. h. das Geld fließt zu den Banken, die es am nötigsten brauchen (Einführung einer Marktkomponente)

oder nach dem

  • holländischen Verfahren, bei dem alle zum Zuge kommenden Bieter zum marginalen Zinssatz bedient werden. Wie beim Mengentender wurden von den Banken oft Mondgebote abgegeben (sie mussten ja nur den marginalen Zinssatz zahlen).

Die EZB verwendete das amerikanische Zinstender-Verfahren. Die Abwicklung erfolgte im automatischen Bietungssystem per E-Mail + PIN.

Aufgrund der aktuellen Situation wird seit Anfang Oktober 2008 wieder das Mengentenderverfahren eingesetzt.

Offenmarktgeschäfte der EZB

Offenmarktgeschäfte sind die wichtigsten Instrumente der EZB und bilden den Mittelpunkt der Geldpolitik des ESZB. Sie dienen zur Steuerung der Zinsen, der Liquiditätslage und zum Aufzeigen des geldpolitischen Kurses. Durch die Offenmarktgeschäfte erhalten die Geschäftsbanken den Großteil ihres Geldes gegen die Verpfändung von Sicherheiten (z. B. Wertpapiere). Die Initiative zu Offenmarktgeschäften geht von der EZB aus.

Die EZB unterscheidet zwischen Haupttender und Basistender einerseits und zwischen Standardtender und Schnelltender andererseits.

Haupttender

Der Haupttender ist das Hauptrefinanzierungsgeschäft der Kreditinstitute, welches jede Woche mit i. d. R. einer Woche Laufzeit (bis 2003 zwei Wochen Laufzeit) von der EZB angeboten wird. Der Tender wird von den nationalen Zentralbanken durchgeführt. Er hat eine gewisse Signalwirkung für Banken. Mit der Begründung eines hohen Finanzierungsbedarfs der Banken zum Jahresende hat die EZB vorerst einmalig mit 19. Dezember 2007 die Laufzeit wieder auf zwei Wochen erhöht. Der Grund dafür sind die bis auf 4,8% gestiegenen Zinsen für EZB-Geld einerseits und der Tatsache, dass sich Banken untereinander aufgrund der Bankenkrise kaum noch Geld geliehen haben. Diese Verlängerung führte zu einer Zinssenkung am Geldmarkt bereits im Vorfeld.[1]

Basistender

Basistender sind längerfristige Refinanzierungsgeschäfte. Sie werden monatlich mit einer Laufzeit von drei Monaten angeboten. Das Volumen beträgt etwa ein Viertel des gesamten Refinanzierungsvolumens. Der Tender wird von den nationalen Zentralbanken durchgeführt.

Schnelltender

Um Liquiditätsschwankungen schnell ausgleichen zu können, gibt es den Schnelltender, der zu den Feinsteuerungsoperationen der EZB gehört. Dies ist ein Ausschreibungsverfahren für die geldpolitische Feinsteuerung. Die Abwicklung solch eines Geschäftes und der Geldzuteilung erfolgt innerhalb von 1–2 Stunden und wird oftmals mit einer begrenzten Zahl von Kreditinstituten durchgeführt. Bei diesem Tender kann dem Markt Geld entzogen oder zugeführt werden. Er findet nur bei Bedarf statt. Die Vergabe kann auf bestimmte Geschäftspartner begrenzt werden.

Standardtender

Der Standardtender, der zu den strukturellen Operationen der EZB zählt, ist ein im Eurosystem eingesetztes Tenderverfahren, das im Gegensatz zum Schnelltender innerhalb von 24 Stunden durchgeführt wird. Der Standardtender kann sowohl als Mengentender als auch als Zinstender durchgeführt werden.

Einzelnachweise

  1. NZZ – 1. Dezember EZB verdoppelt Laufzeit des Tendergeschäfts

Weblinks


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