Oleoresin capsicum

Oleoresin capsicum
Demonstration des Einsatzes von Pfefferspray bei einem Sicherheitstraining

Pfefferspray ist ein Reizstoff, der gegen Menschen und andere Säugetiere wirkt. Mit dem Begriff ist meist ein Sprühgerät mitsamt dem enthaltenem Wirkstoff Oleoresin capsicum (OC) gemeint.

Oleoresin Capsicum wird aus dem Fruchtfleisch tropischer und subtropischer Chilipflanzen gewonnen. Der irreführende Namensbestandteil „Pfeffer“ kam über die englische Bezeichnung „pepper spray“ ins Deutsche, wobei „pepper“ (auch chili pepper, red pepper etc.) für Chilischoten steht. Weiterhin lässt sich die Bezeichnung auf eine Ähnlichkeit in der Schärfe der beiden nicht mit einander verwandten Pflanzen zurückführen. Oleoresin Capsicum ist ein natürlicher, farbloser Wirkstoff, der nicht ätzend ist.

Die Hauptbestandteile von Oleoresin Capsicum sind

  • Capsaicin (8-Methyl-N-vanillyl-6-nonenamid), etwa 0,3-prozentig
  • Dihydrocapsaicin
  • Nordihydrocapsaicin

Inhaltsverzeichnis

Technische Ausführungen

Aufbau und Funktionsweise einer Pfefferspraydose
Ballistischer Strahl

Das Funktionsprinzip eines Reizstoffsprühgerätes ist identisch mit dem einer Sprühdose. Die im Handel erhältlichen Sprays können den Wirkstoff flüssig, als Schaum oder als Gel freisetzen. Das Sprühbild kann einem konischen Nebel oder einem Strahl entsprechen. Die Reichweite beträgt bei handelsüblichen Geräten 1,5 bis 5 m. Einige Hersteller bieten so genannte Inert-Sprays an. Diese Sprühgeräte enthalten eine harmlose Ersatzflüssigkeit ohne den Wirkstoff OC und ermöglichen so ein gefahrloses Einsatztraining.

Pfefferspraybehälter stehen unter Druck. Sie müssen vor direkter Sonneneinstrahlung und Hitze über 50 °C geschützt werden. Auch leere Behälter sollen nicht geöffnet oder verbrannt werden.

Wirkung einer Oleoresin-capsicum-Freisetzung

Inert-Spray
  • Augen: Eine Schwellung der Schleimhäute bewirkt das sofortige Schließen der Augenlider für ungefähr 5 bis 10 Minuten.
  • Atmung: Ein Einatmen des Pfeffersprays führt zu Husten und Atemnot, selten Ersticken.
  • Haut: Die besprühten Stellen „brennen“ und zeigen für 15 bis 30 Minuten einen Juckreiz.

Alle Symptome treten sofort oder nach wenigen Sekunden auf.

Der medizinische Wirkmechanismus von Oleoresin capsicum beruht zum einen auf der heftigen Stimulation von Nozizeptoren (schmerzempfindende Sinneszellen) in afferenten Nervenzellen. Die Ausschüttung von Substanz P (eines Neurotransmitters) führt akut zu einer Membrandepolarisierung.

Die längerfristige Anwendung von Oleoresin capsicum führt zu einem Fehlen von Substanz P, dadurch kommt es zu der schmerzstillenden Wirkung, weil die Erregungsleitung blockiert wird. Zusätzlich wird durch Oleoresin capsicum eine Entzündungsreaktion ausgelöst.

Es besteht das Risiko, insbesondere für Asthmatiker und Menschen unter Drogeneinfluß, dass die Wirkung tödlich ist. Allein in Kalifornien wurden seit 1993 27 Tote dokumentiert[1][2].

Augen

Am Auge führt Oleoresin capsicum zu einem heftigen brennenden Schmerz sowie zu einem krampfartigen Schluss der Augenlider. Daneben kommt es zu einer Rötung und Schwellung der Bindehaut und zu heftigem Tränenfluss. Vereinzelt sind Schädigungen des Hornhautepithels beschrieben, diese heilen jedoch folgenlos ab. Träger von Kontaktlinsen können vermehrte Reaktionen zeigen, weil sich zwischen der Kontaktlinse und der Hornhaut ein Wirkstoffdepot entwickeln kann. Das längere Einwirken von Oleoresin capsicum kann zu einer herabgesetzten Schmerzempfindlichkeit führen, die einen selteneren Lidschlag zur Folge haben kann. Es besteht die Möglichkeit, dass es zu einer Erblindung von 15-30 Minuten kommt[3].

Atmung

Die Wirkung auf die Atemwege ist stark davon abhängig, in welchem Ausmaß der Wirkstoff in den Mund und die Atemwege gelangt; ein Hustenreiz tritt jedoch fast immer ein. Teilweise kann es bei Asthmatikern zu einer Verkrampfung des Bronchialsystems und zum Stimmritzenkrampf kommen. Insbesondere bei labiler Blutdrucklage oder vorbestehendem arteriellen Bluthochdruck können alle zuvor benannten Reaktionen zu massiven Kreislaufbeschwerden (siehe hypertensive Krise) führen. Die körperlichen Reaktionen sind dazu geeignet, getroffene Personen zusätzlich psychisch zu beeinflussen, so dass auch eine Verstärkung des aggressiven Verhaltens oder eine panikartige, furchtsame Reaktion folgt.

Haut

Eine Histaminausschüttung führt zu einer Hautrötung und kann eine Quaddelbildung und Schwellung auslösen, selten kommt es zu Blasenbildung.

Die genannten Symptome klingen meist über einen Zeitraum bis 45 Minuten ab, eine Reinigung der betroffenen Körperstellen kann diese Zeit verkürzen.

Behandlungshinweise

Betroffene sollten die besprühte Haut mit Pflanzenöl oder anderen fetthaltigen Flüssigkeiten abwaschen. Sofort im Anschluss muss die betroffene Haut mit kaltem Wasser und Seife gründlich abgewaschen werden, da sonst der Wirkstoff zusammen mit dem Fett über die Haut aufgenommen wird. Auch Kühlung hilft. Das Spülen mit Wasser wird oft empfohlen, hilft allein aber nur wenig, da Capsaicin fett- und nicht wasserlöslich ist. Reiben, Schrubben oder Kratzen sollte vermieden werden, da ansonsten die Substanzen noch intensiver in die Haut eindringen können. Die Symptome sollten innerhalb einer dreiviertel Stunde abklingen.

Bei Kontakt mit den Augen sollte unter fließendem Wasser gespült werden. Pflanzenöle sind hier nicht effektiv, da die Tränenflüssigkeit Fett abstößt. Sollten mehrere Stunden nach dem Spülen erneut Schmerzen im Auge auftreten, kann es sich um eine Verletzung der Hornhaut handeln. Auch Milch und vor allem Joghurt können helfen. Forscher vermuten, dass das Milcheiweiß Casein als Lösungsmittel wirkt und das Capsaicin von den Rezeptoren wegspült.

Es dürfen keine Salben oder Cremes aufgetragen werden. Am Besten sollte nach jedem Kontakt mit Pfefferspray ein Arzt aufgesucht werden.

Anwendung bei der Polizei

Mit Pfefferspray und Tonfa bewaffnete Polizisten
RSG-3

Pfefferspray ersetzt mittlerweile bei vielen Polizeibehörden weltweit das CS-Gas, da letzteres in seiner Wirkung wesentlich unberechenbarer ist. Es wurde bei der deutschen Polizei Anfang 2000 als Einsatzmittel für Polizeivollzugsbeamte eingeführt, um unmittelbaren Zwang auszuüben. Ziel war und ist es, damit ein milderes Mittel als die Anwendung von Schusswaffen zu schaffen, um dem im Grundgesetz festgelegten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Auswahl des Zwangsmittels besser Rechnung tragen zu können.

Die polizeiliche Bezeichnung in Deutschland lautet Reizstoffsprühgerät. Die Gerätebezeichnungen lauten je nach Ausführung RSG 1, RSG 2 (geeignet zum verdeckten Tragen) sowie RSG 3 und sind in der polizeilichen Ausführung nicht auf dem freien Markt erhältlich. Der Anteil des Reizstoffes beträgt bei der deutschen Polizei 0,3 Gew.-%. Die Reichweite beträgt 2,5 m (RSG 2) oder 4 m (RSG 1, RSG 3 und RSG4).

Zudem existiert die auf nebenstehendem Bild sichtbare Version für den Einsatz gegen Menschenansammlungen, diese heißt RSG 8. Diese wird von der Firma Hoernecke vertrieben und ist, wie das RSG 4 auch, ebenfalls in einer zivilen Version erhältlich.

Rechtliche Situation

Deutschland

Handelsübliche Pfeffersprays aus Deutschland

Pfefferspray wird in Deutschland für den zivilen Handel als Tierabwehrspray gekennzeichnet. Solche Sprays sind in Deutschland nicht dem Waffengesetz (WaffG) unterworfen, da sie nicht dem Waffenbegriff des §1 WaffG entsprechen. Tierabwehrsprays dürfen von Jedermann erworben, besessen und geführt werden. Ungeachtet dessen kann das Führen von Tierabwehrsprays bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen sowie auf dem Weg dorthin oder zurück, als Verstoß gegen § 2 Abs. 3 VersammlG (Waffenverbot) als Vergehen geahndet werden.

Als Tierabwehrspray gekennzeichnete Produkte sind dem Willen des Herstellers (wie er in der Bauart des Gerätes zum Ausdruck kommt) zufolge nicht dazu bestimmt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Die Einstufung als Waffe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG entfällt daher wegen der fehlenden Zweckbestimmung. Die Eignung des Tierabwehrsprays, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, ist unbedeutend, da Reizstoffe zum Zwecke der Tierabwehr nicht, wie in § 1 Abs. 2 Nr. 2b WaffG gefordert, im Waffengesetz genannt sind. (Nicht erfasst in Anlage 1, Abschnitt 1, UA 2, Ziff. 2)

Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen ist zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Fehlt ein solcher Rechtfertigungsgrund, kann die Anwendung bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung).

Pfeffersprays, die weder als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind, noch ein amtliches Prüfzeichen des Bundeskriminalamtes (zuständig nach altem WaffG) oder der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (zuständig nach neuem WaffG) tragen, sind verbotene Waffen. Der Umgang ist gemäß § 52 WaffG verboten.

Vollzugsbeamte bei Behörden, die nicht dem Waffengesetz unterworfen sind, wie z. B. Polizeivollzugsbeamte, dürfen Pfefferspray auch zu dem Zweck führen, es als Waffe oder Hilfsmittel der körperlichen Gewalt gegen Menschen einzusetzen (Unmittelbarer Zwang).

Schweiz

Pfefferspray ist ab 18 Jahren frei erhältlich. Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz) auf 1. August 2005 wurden die alten Giftklassenbezeichnungen „3, 4 und 5 (gelbes Band)“ aufgehoben.

Als Waffen im Sinne des Waffengesetzes gelten Sprayprodukte zur Selbstverteidigung mit Reizstoffen wie beispielsweise CA, CS, CN, CR. Für den Erwerb dieser Waffen ist ein Waffenerwerbsschein wie auch eine Waffentragbewilligung notwendig.

Die Schweizer Armee führt ab dem 1. Januar 2009 für alle Armeeangehörigen das Reizstoffsprühgerät 2000 (RSG-2000) ein. Die Waffentragbewilligung wird nach Bestehen einer halbtägigen Ausbildung erteilt.

Großbritannien

In Großbritannien zählen Pfeffersprays als Waffen und dürfen daher nur mit entsprechender Genehmigung mitgeführt werden.

Literatur

  • Ostgathe, Dirk: Waffenrecht kompakt. Richard Boorberg Verlag, Stuttgart 2004, ISBN 3-415-03282-5
  • Kuckelkorn R.: Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verätzungen und Verbrennungen der Augen. In: Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 3 A-104-109 (2000)
  • Füller: The human pharmacology of capsaicin. In: Arch Int Pharmacodyn Ther 303:147-156, 1990 (Engl.)
  • Busker RW, van Helden HPM (1998) Toxicologic Evaluation of Pepper Spray as a Possible Weapon for the Dutch Police Force. In: AmJ Forensic Med Pathol, vol. 19, No. 4:309-316 EPA R.E.D. FACTS; EPA-738-F-92-016 (Engl.)
  • Steffee CH, Lantz PE, Flannagan LM, Thompson RL, Jason DR: Oleoresin Capsicum (Pepper) Spray and „In-custody-Deaths“. In: Am J Forensic Med Pathol, Vol. 6, No. 3:185-192, 1995 (Engl.)
  • Watson WA, Stremel KR, Westdorp Ej: Oleoresin Capsicum (CAP-STUN) Toxicity from Aerosol Exposure. In: The Annals of Pharmacotherapy, vol. 30:733-735, 1996 (Engl.)

Einzelnachweise

  1. ACLU, Oleoresin Capsicum, - Pepper Spray Update, More Fatalities, More Questions, June, 1995, p. 2.
  2. "Pepper spray's lethal legacy" in The Ottawa Citizen. October 22, 1998, p. A1
  3. http://jya.com/stoa-atpc.htm

Weblinks

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