- One-Stop Shop
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Als One-Stop-Shop wird in der Wirtschaft, wie auch in der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit genannt, alle notwendigen bürokratischen Schritte, die zur Erreichung eines Zieles führen, an einer einzigen Stelle durchzuführen (welche dann möglichst rasch alle weiteren Schritte erledigt). Hierzu zählen Unternehmensgründungen, bürokratische Alltagsaufgaben, Finanzaufgaben, Steuererklärungen, etc.
Als besonderes Hilfsmittel fungiert hierbei oft das Internet, über das Anträge online an eine Institution eingereicht werden können. Viele Regierungen oder Unternehmen sind im Begriff das System des One-Stop-Shops in ihre Verwaltungsabläufe einzugliedern. Man nennt die Erledigung bislang bürokratischer und aufwendiger Schritte per Internet deshalb oft auch e-Government (je nach Staat unterschiedlich).
Das Prinzip des One-Stop-Shops führt zu einer Verkürzung der Kommunikationsabläufe, zu einer rascheren Erledigung der einzelnen Ablaufsschritte und somit zu einer Optimierung verwaltungstechnischer Aufgaben. Ebenso können hierbei Bestechungsmöglichkeiten und Korruption praktisch ausgeschlossen werden. Die oft mühseligen Arbeitsschritte, die bislang an den Nutznießer oder Antragsteller abgewälzt wurden, werden somit an den Verwaltungsapparat übertragen, der im Rahmen eigener Strukturen oft besser und schneller mit Anträgen umgehen kann.
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