- Open-Source-Definition
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Die Open Source Definition (Abk.: OSD) ist eine Richtlinie zur Bewertung von Software-Lizenzen.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte und Entwicklung
Die Open Source Definition stammt von Bruce Perens, dem ehemaligen Projektleiter der Linux-Distribution Debian. Debian sah sich angesichts der Nachbarlizenzen herausgefordert, genauer zu definieren, was die Freiheit sei, die das Projekt meint. Diese Positionen formulierte Perens nach Diskussion mit anderen Debian-Entwicklern 1997 im Debian Social Contract ([1]). Dieser formuliert die Verpflichtung, dass Debian vollständig Freie Software bleibt, das Projekt alle Neuerungen an die Community zurückgeben und keine Fehler verstecken wird. Das wird weiterhin in den Debian Free Software Guidelines (DFSG) ausgeführt.
Aus dem Geist und Inhalt dieser beiden Texte entstand die OSD: Die debian-spezifischen Referenzen wurden entfernt, „Free Software“ gegen „Open Source Software“ ausgetauscht und der Name geändert. Schließlich registrierte man für SPI, die Schirmorganisation von Debian, ein Certification Mark (CT) auf den Begriff „Open Source“. Ein CT ist eine Form von Warenzeichen oder auch Gütesiegel, das den Produkten von Dritten verliehen werden kann:
- „Da die Community ein verlässliches Verfahren benötigt, um zu wissen, ob ein Stück Software wirklich ‚open-source‘ ist, nimmt die OSI für diesen Zweck Anmeldungen von Zertifizierungszeichen entgegen: ‚OSI-zertifiziert‘ […] Wenn Sie das ‚OSI-zertifiziert‘-Zeichen für ihre Software verwenden möchten, können Sie dies tun, indem Sie ihre Software unter einer anerkannten Lizenz aus der Liste verbreiten und die Software entsprechend kennzeichnen.“[1]
Nach der Gründung der Open Source Initiative (OSI) wurden die Rechte an dem CT von SPI auf die OSI übertragen. Gut zwei Dutzend Lizenzen hat die OSI seit dem geprüft und zertifiziert, womit diese offiziell den geschützten Titel „Open Source“ tragen dürfen[2].
Aussagen und Implikationen
Die OSD ist somit keine Lizenz, sondern ein Standard, an dem Lizenzen gemessen werden.
Während die meisten open source Lizenzen die Nutzung der Software oder Medieninhalte ohne Einschränkung an jedermann freistellen, gibt es einige, die explizite Ausnahmen vorsehen. Dazu gehören etwa Lizenzen, womit Autoren aus politischen oder weltanschaulichen Gründen den Einsatz ihrer Software in der Wirtschaft, der Genforschung oder einer Abtreibungsklinik untersagen wollten. Aus Sicht der OSD gehören diese Anliegen jedoch nicht in eine Lizenz.
Deshalb schreibt die OSD für Open-Source-Lizenzen vor, dass sie nicht gegen Personen oder Gruppen (Ziff. 5) und gegen Einsatzgebiete (Ziff. 6) diskriminieren dürfen. Bei der Weitergabe an Dritte soll die Lizenz wirksam sein, ohne dass Rechteinhaber (der Copyright-Halter) und Lizenznehmer einen Vertrag unterzeichnen (Ziff. 7).
Die Gültigkeit von unterschriftslosen Lizenzverträgen wird derzeit auch für den Bereich kommerzieller oder vertraglicher Lizenzen diskutiert (s. u.), insofern ist die Erläuterung zur Ziff. 7 der OSD, Ver. 1.0, (ebd., S. 179) ein Wunsch, der in der Praxis selten erfüllbar ist. In der Erläuterung zur Ver. 1.761 heißt es, dass damit eine Schließung durch zusätzliche Anforderungen wie ein NDA ausgeschlossen werden soll.
Die OSD-Ziff. 8 besagt, dass die gewährten Rechte nicht davon abhängig gemacht werden dürfen, dass das Programm Teil einer bestimmten Distribution ist. Es muss frei bleiben, auch wenn es von dieser Distribution getrennt wird.
OSI-zertifizierte Lizenzen
Zu den von der OSI zertifizierten Lizenzen gehören:
- GPL und LGPL,
- BSD-Lizenz,
- MIT- bzw. X-Konsortium-Lizenz,
- Artistic License (für Perl entwickelt, [2]),
- Mozilla Public License (MPL, [3]),
- Qt Public License (QPL, [4]),
- IBM Public License ([5]),
- MITRE Collaborative Virtual Workspace License (CVW License, [6]),
- Ricoh Source Code Public License ([7]),
- Python-Lizenz ([8]),
- zlib/libpng-Lizenz.
Möglichkeit der Mehrfachlizenzierung
Die MPL ist die einzige Lizenz, die die Möglichkeit der Mehrfachlizenzierung ausdrücklich erwähnt. Ziff. 13 erlaubt es dem ursprünglichen Entwickler, nämlich Netscape, nicht aber den Kontributoren, ihren Code unter die MPL und zugleich eine alternative Lizenz zu stellen, unter denen Nutzer ihre Wahl treffen können. Darin ist die Handschrift von Perens zu erkennen, der denjenigen, die ihre Software frei belassen und sie zugleich verkaufen möchten, eine beliebige kommerzielle Lizenz plus der GPL als freie Lizenz empfiehlt.[3]
Eine eigenartige Konstruktion ist die CVW-Lizenz des MITRE. Sie ist nur eine Art Rahmenlizenz, in der die Warenzeichen von MITRE von der Werbung für abgeleitete Werke ausgeschlossen werden. Darüber hinaus stellt sie dem Empfänger der Software frei, ob er sie unter der GPL oder der MPL nutzen möchte, die beide in der CVW-Lizenz enthalten sind.
Einzelnachweise
- ↑ The OSI Certification Mark and Program
- ↑ vgl. OSI, The Approved Licenses
- ↑ vgl. Perens, 1999, Seite 185)
Literatur
- Volker Grassmuck: Freie Software. Zwischen Privat- und Gemeineigentum. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2002, ISBN 3-89331-432-6 (Online-Version)
Weblinks
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