Operationsindikation

Operationsindikation

Der medizinische Begriff Indikation (Syn. Heilanzeige) leitet sich vom lateinischen Wort "indicare" (anzeigen) ab. Er steht grundsätzlich dafür, ob bei einem bestimmten Krankheitsbild der Einsatz einer bestimmten medizinischen Maßnahme angebracht ist. (Bei Krankheitsbild "X" ist das Heilverfahren "Y" indiziert, also angebracht.) Der Begriff findet sich häufig in Zusammenhang mit Operationen, man spricht dann von der Operationsindikation.

Im klinischen Sprachgebrauch hat sich folgende Abstufung eingebürgert (die Übergänge sind fließend):

  • Notfallindikation - lebensbedrohliches, akutes Krankheitsbild bedarf akut lebensrettender Maßnahme (z. B. Notoperation bei akut lebensbedrohlicher Blutung nach Trauma - hier: Tod wäre ohne ärztliches Eingreifen unverzüglich zu erwarten).
  • Vitale Indikation - lebensbedrohliches Krankheitsbild bedarf lebensrettender Maßnahme (z. B. herzchirurgischer Eingriff bei einer Transposition der großen Gefäße - hier: Tod wäre ohne ärztliches Eingreifen zu erwarten, da Krankheitsbild spätestens nach einigen Monaten zum Tode führt).
  • Absolute Indikation - ein Krankheitsbild bedarf einer entsprechenden Therapie, um negative Auswirkungen auf die Gesundheit eines Patienten so gering wie möglich halten zu können (z. B. Crossektomie und Exhairese der V. saphena magna bei V. saphena magna Insuffizienz IV° nach Hach - hier: Das Leben und die Lebensqualität des Patienten sind absehbar u. a. durch ein gehäuftes Auftreten von Thrombembolien und ein im Regelfall Fortschreiten des Leidens gefährdet).
  • Relative Indikation - eine Maßnahme ist bei einem entsprechenden Krankheitsbild für einen Patienten vorteilhaft, aber nicht zwingend notwendig (z. B. operative Entfernung eines Sehnenscheidenhygroms - hier: Das Hygrom ist lästig, kann größer werden und beeinträchtigt den Patienten evtl. in seiner Lebensqualität).
  • Keine Indikation - eine Maßnahme ist bei einem entsprechenden Krankheitsbild nicht angezeigt, da sie für einen Patienten keinen Vorteil verspricht (z. B. Betablocker (niedrig dosiert) beim Harnwegsinfekt - hier: Von Betablockern ist keine Besserung des Krankheitsbildes zu erwarten).
  • Kontraindikation - eine Maßnahme ist bei einem entsprechenden Krankheitsbild nicht angezeigt, da Nachteile für einen Patienten zu erwarten sind (z. B. Betablockergabe bei laufender Verapamiltherapie - hier: Im dargestellten Extremfalle wäre sogar ein Herzversagen möglich!).
  • Ursächliche Indikation - eine Maßnahme ist aufgrund der Ursache eines Krankheitsbildes angezeigt (z. B. Abszessbehandlung bei Sepsis - hier: Der Abszess ist die Ursache der Blutvergiftung).
  • Symptombezogene Indikation - eine Maßnahme ist aufgrund eines Symptoms eines Krankheitsbildes angezeigt (z. B. Analgesie bei osteoporotischer Wirbelkörperkompressionsfraktur - hier: Das Schmerzmittel hat zwar weder einen Einfluss auf die Grundkrankheit, noch den Verlauf der Frakturheilung, ist aber aufgrund der damit verbundenen, den Patienten ggf. stark beeinträchtigenden Schmerzen notwendig).
  • Diagnosebezogene Indikation - eine Maßnahme ist aufgrund einer einzelnen Diagnose im Rahmen eines Krankheitsbildes angezeigt (z. B. Vitamin B12-Injektion aufgrund hyperchromer, makrozytärer Anämie bei Alkoholkrankheit - hier: Das Vitamin kann ggf. die Anämie bessern, die im Zusammenhang mit der Alkoholkrankheit aufgetreten ist).


Hinweis: Der Begriff Krankheitsbild ist nicht synonym mit Diagnose zu verwenden, sondern umfasst den Gesamtzustand eines Patienten. Verwaltungstechnische, weltanschauliche, finanzielle, juristische oder andere nicht-medizinische Gründe bildet der Begriff Indikation (Medizin) in seiner grundlegenden Bedeutung nicht ab.

Siehe auch

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