- Ortsgrenze
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Eine politische Grenze ist die Trennungslinie zwischen Staaten (Staatsgrenze) und abhängigen Gebieten.
Inhaltsverzeichnis
Zwischenstaatliche Grenzziehungen
Durch zwischenstaatlichen Grenzziehungen wird einerseits die territoriale Integrität eines Staates gegenüber seiner Nachbarschaft gesichert, andererseits dient sie zur exakten Definition des räumlichen Geltungsbereiches der staatlichen Rechtsordnung. Bei Grenzkonfliken kann es von administrativen Streitigkeiten über Grenzscharmützel bis hin zu Kriegen kommen. Um solche Konflikte zu vermeiden, werden oft paritätische Grenzkommissionen eingesetzt, manchmal auch neutrale Zonen geschaffen. Staatsgrenzen werden sowohl an Land, als auch auf See (12-Meilen-Zone) oder durch Binnengewässer gezogen. Werden Teile des Territoriums eines Staates von anderen Staaten eingeschlossen, spricht man von Exklaven bieziehungsweise Enklaven.
Innerstaatliche Grenzziehungen
Im Sinne von politisch-administrativen Grenzen gehören auch Grenzziehungen zwischen innerstaatlichen Verwaltungseinheiten mit zum Begriffsumfang. Solche innerstaatlichen Trennlinien umfassen jedoch nicht nur Gliedstaatsgrenzen sondern auch Verwaltungsgrenzen auf niedrigerer administrativer Ebene. Dabei bilden etwa Katastralgemeinden oder Bezirke in Österreich keine eigenständigen Gebietskörperschaften, sondern sind bloße Verwaltungsgliederungen. Im Allgemeinen fallen innerstaatliche Grenzen auch mit den Grundstücksgrenzen des privaten oder öffentlichen Eigentums zusammen.
Beispiele für innerstaatliche Verwaltungsgliederungen
- Bundesland
- Regierungsbezirk
- Landkreis (politischer Bezirk),
- Gemeinde
- Katastralgemeinde
- Bundesland
- Bezirk (politischer Bezirk/ Verwaltungsbezirk)
- Gemeinde
- Katastralgemeinde
- Kantone
- Amtsbezirk, Bezirk beziehungsweise Wahlkreise je nach Kanton. Manche Kantone kennen diese Ebene nicht.
- Kreis, in wenigen Kantonen wie Kanton Graubünden oder Kanton Tessin
- Gemeinde, außer Kanton Appenzell-Innerrhoden
- Stadtbezirk, Stadtkreis, Quartiere, Weiler
- Landschaft
- Gemeinde
Politische Grenzen für den Gütertransport
Bevor im Juni 1990 das Schengener Abkommen in Kraft trat, gab es in der Europäischen Union an allen Grenzen erhebliche bürokratische und zeitaufwendige Kontrollen, die den Güterverkehr zum Teil sehr stark behinderten. Die LKW-Wartezeiten betrugen in Westeuropa bis zu sechs Stunden, an den osteuropäischen Grenzen bis 2004 zwischen 10 und 24 Stunden. Die LKW-Fahrer mussten im Zollgebäude an den Grenzen, trotz der schon im jeweiligen Inland erfolgten Zollabfertigung der Waren sowie der LKW-Verplombung, noch zwei bis vier Stunden warten, um ihre Dokumente abgestempelt zu bekommen.
Einige nachfolgende abgebildete Dokumente gab es fast an jeder Grenze, wobei die eigentlichen Zoll-Papiere für die Zollgrenze noch nicht enthalten sind.
LKW-Stau vor grenze Frankfurt Oder
Siehe auch
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