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Der Offizier vom Wachdienst (OvWa) bezeichnet die Dienststellung des Zugführers eines militärischen oder zivilen Wachzuges.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Der OvWa ist zumeist ein Offizier, oft aber auch ein erfahrener Unteroffizier mit Portepee. Eher selten hat ein OvWa daher einen Dienstgrad unterhalb Hauptfeldwebel/Hauptbootsmann, selten auch einen Dienstgrad oberhalb Hauptmann/Kapitänleutnant.
Vorgesetzteneigenschaften
Der OvWa ist Vorgesetzter nach §3 Vorgesetztenverordnung (VorgV). Von seinen eigenen Wachvorgesetzten abgesehen, ist er berechtigt, allen Soldaten, die sich in seinem Zuständigkeitsbereich aufhalten, Befehle zu erteilen, die erforderlich sind, um den Wachauftrag zu erfüllen oder die zur Aufrechterhaltung der Disziplin notwendig sind. Ferner ist er befugt, auch Zivilisten, die sich in seinem Zuständigkeitsbereich aufhalten, Weisungen zu erteilen und diese ggf. im Rahmen des Unmittelbaren Zwanggesetz der Bundeswehr und der Strafprozessordnung in angemessener Weise durchzusetzen, sofern die Erteilung solcher Weisungen zur Erfüllung seines Wachauftrages erforderlich ist.
Im Rahmen seiner Aufgaben wird er regelmäßig durch den Stellvertretenden Offizier vom Wachdienst (stv. OvWa) oder direkt vom Wachhabenden vertreten.
Unterstellungen
Während seiner Wache ist der OvWa nur seinen Wachvorgesetzten unterstellt. Sein nächster Wachvorgesetzter ist der zuständige Kasernenkommandant.
Vergatterung
Das Wachpersonal zu vergattern bedeutet, dass es den Wachvorgesetzten unterstellt wird und dass es des Weiteren die Befehlsbefugnis nach §3 VorgV für den besonderen Aufgabenbereich "Übernahme des Wachdienst" erhält. Das Wachpersonal kann aufgrund des § 21 WDO nur noch von den Wachvorgesetzten vorläufig festgenommen werden.
Der Begriff Vergatterung leitet sich von einer frühneuzeitlichen Gepflogenheit ab, gemäß der Soldaten, die einen Wachdienst zu übernehmen hatten, vor dem Antritt des Dienstes eingesperrt (eingegattert) wurden, um sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben im nüchternen Zustand voll erfüllen konnten.
Hauptaufgaben
Der OvWa führt das militärische oder zivile Wachpersonal zur Durchführung des Wachauftrages. Er ist für die militärische Sicherheit und Aufrechterhaltung der Disziplin verantwortlich.
Wachtörn
Der Wachtörn (von Wachturnus, ugs. für die Dauer der Wachperiode) des OvWa dauert in der Regel 24 Stunden. Während dieser Wachperiode kann es jedoch mehrere OvWas geben. Durchaus ist der Kasernenkommandant berechtigt, Regelungen zu befehlen, nach denen bspw. ein Offizier für den Tages-, ein anderer Offizier für den Nachtzeitraum als OvWa eingesetzt wird. Solche Regelungen sind z.B. an Schulen der Bundeswehr sinnvoll, wenn OvWa-Diensttuer dort als Ausbilder eingesetzt sind und tagsüber für den Unterricht unentbehrlich sind.
Anzug
Bei Heer und Luftwaffe tragen OvWa und ggf. sein Stellvertreter an der Uniform als Erkennungszeichen eine silbergraue geflochtene Schulterschnur über der rechten Schulter. Weiterhin wird diese silberne Schulterschnur vom Wachhabenden und seinem Stellvertreter getragen. Bei der Marine tragen Offiziere vom Wachdienst ein goldfarbenes, ovales, an der linken Brusttasche eingehängtes Metallabzeichen, das einen von einem Eichenlaubkranz eingerahmten Anker darstellt (sog. „Wachei“).
Siehe auch
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