Ozonplakette

Ozonplakette
Altes Zusatzschild „Freistellung vom Verkehrsverbot“

Die G-Kat-Plakette oder Ozonplakette wurde im Juli 1995 im Rahmen des Ozongesetzes eingeführt. Kraftfahrzeuge mit geregeltem Katalysator waren bei Smogalarm vom Fahrverbot ausgenommen. Hierzu musste an der Windschutzscheibe eine sechseckige, schokoladenbraune Plakette angebracht sein, auf der das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeugs angeschrieben war. Der Grenzwert für die Ozonkonzentration betrug 240 μg/m³. Sowohl das Gesetz als auch die Plakette erwiesen sich als überflüssig, weil bis dato noch nie − auch nicht im Ruhrgebiet − ein Fahrverbot wegen Sommersmog verhängt wurde.[1] Die Regelungen wurden zudem 2007/2008 von den „Umweltzonen“ ersetzt. Die G-Kat-Plakette ist insofern bedeutungslos geworden und kann von der Windschutzscheibe entfernt werden, wozu sich Waschbenzin, Terpentin oder Nagellackentferner eignen.

Ausführung

Die Grundform der Plakette ist ein Sechseck mit einem Seitenkantenabstand von 67 mm. Damit ist das Abzeichen deutlich kleiner als die Feinstaubplakette. Die Plakette enthält ein weißes Schreibfeld der Größe 57 × 19 mm² für das Kennzeichen. Ferner befindet sich auf der Plakette ein Siegel der ausgebenden Stelle, also z. B. vom TÜV NRW. Die selbstklebende Plakette wurde auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht. Der handschriftliche Eintrag des Kennzeichens mit lichtechtem Stift erfolgte direkt auf die Klebstoffschicht.

Quellen

  1. BZ: Autofahrer im Plaketten-Stress

Weblinks


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