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Der Polizeihauptkommissar (PHK) ist ein Amtsbezeichnung von Polizeivollzugsbeamten bei der deutschen Polizei (innerhalb der Schutzpolizei der Landespolizeien und der deutschen Bundespolizei) in der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes (gPVD).
PHK sind in die Besoldungsgruppe (BesGr) A11/A12 eingereiht. Es handelt sich um das zweite Beförderungsamt in der Laufbahn des gehobenen Dienstes.
Sie sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.
Polizeihauptkommissare nehmen in den meisten Bundesländern Führungsaufgaben wie z. B. Dienstgruppenleiter oder Zugführer in einer geschlossenen Einheit wahr.
Die nächsthöhere Amtsbezeichnung ist Erster Polizeihauptkommissar (BesGr A 13).
Das Dienstgradabzeichen besteht aus drei silbernen Sternen (bei A 12 in vielen Bundesländern wie z. B. Bayern oder Berlin auch vier silberne Sterne) auf dunkelgrünem/dunkelblauem Grund (bei der Wasserschutzpolizei und beim Bundespolizeiamt zur See aus einer Goldtresse à acht mm zwischen zwei Goldtressen à zwölf mm).
niedrigere Amtsbezeichnung
Polizeioberkommissaraktuelle Amtsbezeichnung
Polizeihauptkommissarhöhere Amtsbezeichnung
Erster PolizeihauptkommissarLaufbahn: Mittlerer Dienst - Gehobener Dienst - Höherer Dienst
Alle Amtsbezeichungen auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen bei der deutschen Polizei.
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