- Paragraf
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Der Begriff Paragraph (auch Paragraf) stammt aus dem Griechischen und bedeutet das „Danebengeschriebene“.
Ein Paragraph dient zur Einteilung in aufzählendem Schrifttum (etwa Gesetze, Verträge, Lehrbücher). Er selbst wird in der Regel zur besseren Referenzierbarkeit (insbesondere bei Gesetzestexten) wiederum aufgeteilt in Absätze, Nummern (bzw. in Österreich auch gebräuchlich: Ziffern), Buchstaben (litera) und/oder Sätze, und ist unter Umständen mit Randnummern versehen.
Manchmal werden Gesetze oder Verträge auch anstelle durch Paragraphen durch Artikel gegliedert. In der Schweiz ist dies bei sämtlichen Bundesgesetzen der Fall.
Inhaltsverzeichnis
Paragraphenzeichen
Im deutschen Sprachraum wird als Paragraphenzeichen „§“ verwendet, bezieht man sich auf mehr als einen Paragraphen, werden zwei Paragraphenzeichen nebeneinandergestellt: „§§“. Die Herkunft unseres Paragraphenzeichens ist umstritten und wird im Artikel Paragraphenzeichen diskutiert.
Lesebeispiele
- § 4 AO: Paragraph vier der Abgabenordnung
- §§ 14 f. EStG: Paragraph 14 und folgender des Einkommensteuergesetzes
- §§ 33 ff. BauNVO 69: Paragraph 33 und folgende der Baunutzungsverordnung von 1969
In deutschen Bundesgesetzen werden bei Zitaten von Gesetzesstellen „Absatz“ und „Nummer“, soweit sie nach dem Paragraphen stehen, immer abgekürzt (Abs. bzw. Nr.), während „Satz“ immer ausgeschrieben wird, also:
- § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB
- § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB
Eine ebenfalls gängige, weil kürzere Schreibform ist folgende:
- § 346 II 1 Nr. 3 BGB: Paragraph 346, Absatz 2, Satz 1, Nummer 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches
- § 100 V S. 1 KrW-/AbfG: Paragraph 100, Absatz 5, Satz 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
- § 25.2 StGB oder § 25 (2) StGB: Paragraph 25, Absatz 2 des Strafgesetzbuches
Dies ist allerdings nur für Mitschriften geeignet. Bei offiziellen Ausarbeitungen ist erstere Schreibform erforderlich.
Literatur
- M. Harder, Der Paragraph, in: K. Slapnicar (Hrsg.), Tradition und Fortentwicklung im Recht. Festschrift zum 90. Geburtstag von Ulrich von Lübtow, Rheinfelden/Berlin 1991, 9–13.
- Ahcin/Carl, Der Paragraph – ein obskures Subjekt des Rechts. Zur Geschichte eines Zeichens, Juristenzeitung 1991, 915–917.
Weblinks
Siehe auch
- Gummiparagraph
- Artikelgesetz
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