Passive Lärmschutzmaßnahmen

Passive Lärmschutzmaßnahmen

Lärmschutz bedeutet insbesondere Schutz vor Fluglärm, Straßenlärm, Schienenlärm, Gewerbelärm, Sportlärm, Freizeitlärm und Nachbarschaftslärm.

Lärmschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Umweltschutzes. Lärmschutz ist notwendig, da Lärm zu vielfältigen Gesundheitsgefahren führt, u. a.:

Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Regelungen

Deutschland

Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursachern (wie z. B. Anlagenbetreibern oder auch der abendlichen Grillfete) und der betroffenen Nachbarschaft. Für anlagenbezogenen Lärm sind im Wesentlichen das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die nachgeordneten Verordnungen einschlägig. Hierzu gehören:

  • 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung mit Anhängen:
  • RLS - 90 - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
  • Schall03 - Richtlinie zur Berechnung der Schallimmission von Schienenwegen
  • VLärmSchR 97 - Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes
  • 18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung
  • 24. BImSchV - Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung
  • 32. BImSchV - Maschinen- und Gerätelärmschutzverordnung
  • Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).
  • DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) und die im Beiblatt 1 geregelten Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren

Zur Bewertung von Freizeitlärm wurde in verschieden Bundesländern die so genannte "Freizeitlärmrichtlinie" eingeführt. Diese gilt für den Bereich des Freizeitlärms, der nicht bereits als Sportlärm durch die 18. BImSchV geregelt ist.

In der Regel enthalten diese Vorschriften keine Grenzwerte, sondern Richtwerte, von denen im Einzelfall abgewichen werden kann.

Europäische Union

Auf europäischer Ebene wurde 2002 die sogenannte Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet. Diese ist seit dem 24. Juni 2005 durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Änderung der §§ 47 a-f BImSchG) und die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV vom März 2006) in nationales Recht umgesetzt.

Bis zum 30. Juni 2007 sind strategische Lärmkarten aufzustellen für:

  • Ballungsräume > 250.000 Einwohner
  • Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Fahrzeuge/Jahr
  • Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/Jahr
  • Großflughäfen

Bis zum 18. Juli 2008 sind Aktionspläne aufzustellen, um Lärmprobleme zu regeln.

Methoden des Lärmschutzes

Technisch unterscheidet man:

  • aktiven Lärmschutz. Er umfasst Maßnahmen an der Schallquelle, also z. B. Schwingungsisolierung, Nutzung von leiseren Autos, geräuschärmeren Rasenmähern und Leisehäckslern, Dämmung von Industrieanlagen, Flugverbote, Errichtung von Lärmschutzwänden und -wällen.
  • passiven Lärmschutz. Er umfasst Maßnahmen am Immissionsort, also z. B. die Verwendung von Lärmschutzverglasung bei Fenstern.

Siehe auch

Weblinks


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