Pastorat

Pastorat
Pfarrhaus von Ilmenau, hinter der Stadtkirche gelegen
Pfarrhaus Finkenbach-Gersweiler (1830)

Pastorat ist eine Bezeichnung für die Amtsräume und/oder die Wohnung eines Pfarrers oder Pastors. Synonyme für den Begriff sind Pfarramt oder Pfarrhaus. In einigen Regionen innerhalb der norddeutschen evangelischen Landeskirchen spricht man auch von der „Pastorei“ bzw. „Pfarrei“. Historisch sind auch „Archipresbyterat“, „Presbyterat“, „Archidiakonat“ bzw. „Diakonat“ als Bezeichnungen für das Amtshaus bzw. die Amtswohnung eines Geistlichen anzutreffen.

Historisch

In der Regel hob sich der Wohnstandard eines Pfarrers (Pastors) deutlich von dem anderer Bewohner eines Dorfes/Ortes ab. Der Grundriss historischer Pastorate zeigt häufig Elemente wie Flur und Treppenhaus und ist in viele Einzelräume aufgeteilt. Die strikte Trennung in ein Wohnhaus und ein Nebengebäude für die Landwirtschaft unterschied häufig das Pastorat von den üblichen Bauernhäusern. Das Pastorat beinhaltete oft auch Schulräume.

Gegenwärtige Entwicklungen

Seit den 1970er Jahren ist der Fortbestand der Pfarrhäuser zunehmend diskutiert worden. Dabei waren völlig unterschiedliche Aspekte von Bedeutung:

  • Pfarrer in Arbeiterbezirken oder sozialen Problemvierteln empfanden die Häuser oft als unangemessen groß.
  • Allein lebende Pfarrer bemängelten eine zu große Wohnfläche.
  • Durch die Dienstwohnungspflicht können Pfarrer erst kurz vor dem Ruhestand eigenes Wohneigentum bauen oder erwerben.
  • Grundlegende Renovierungen oder Gebäudeinstandhaltungsarbeiten überfordern Kirchengemeinden zuweilen. Dies gilt insbesondere für besonders alte oder große Pfarrhäuser.
  • Das Bewohnen denkmalgeschützter Häuser erfordert große Zugeständnisse der Bewohner.
  • Pfarrer in eingeschränkten Dienstverhältnissen haben trotz geringerer Bezüge die gleiche Wohnung zu den gleichen Konditionen zu mieten wie Amtsinhaber in einer vollen Stelle.
  • Selbständigen Ehepartnern ist es in der Regel nicht erlaubt, von zu Hause aus ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen bzw. im Pfarrhaus ein Büro einzurichten.

In manchen Landeskirchen sind die Regelungen seit den 1990er Jahren im Sinne vorgebrachter Kritik überprüft und teilweise geändert worden, so dass auf Antrag der Kirchengemeinden und Pfarrer Wohnungen verkleinert oder Erwerbstätigkeit von Angehörigen genehmigt werden können. Alternativ zur Verpflichtung, eine Dienstwohnung zu beziehen, wird eine Residenzpflicht, also die Pflicht, eine Wohnung innerhalb der Kirchengemeinde bzw. des Aufgabengebietes zu beziehen, diskutiert. Im Jahr 2006 betonte ein Beschluss der Frühjahrssynode der evangelischen Kirche von Kurhessen - Waldeck das prinzipielle Festhalten an der Residenzpflicht ihrer Ortspfarrer.

Die Akzeptanz wird künftig daran hängen, inwieweit die Pfarrhäuser auch weiterhin "offene Häuser" bleiben, in denen die Gemeindeglieder jederzeit eine Anlaufstelle haben, und ob die Menschen so etwas noch suchen. Daneben spielen ökonomische Fragen zunehmend eine Rolle. Für Gebäudeensembles oder -komplexe, in denen Pfarrhaus, Kirche, Gemeindehaus und gegebenenfalls weitere Einrichtungen und Gebäude eine Einheit bilden, wird das Festhalten an einer Dienstwohnungspflicht am ehesten zu erwarten sein.

Weblinks zu Pastoraten


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