Paypal

Paypal
PayPal, Inc.
Logo der PayPal Ltd.
Unternehmensform Corporation
Gründung 1998
Unternehmenssitz San José (Kalifornien)
Unternehmensleitung

Scott Thompson (Präsident) [1])

Website

PayPal.com

PayPal [peɪpæl] (engl. wörtlich Bezahlfreund, angelehnt an pen pal, Brieffreund) ist eine Tochtergesellschaft des US-Unternehmens eBay (im Oktober 2002 erworben[2]), die unter ihrem Markennamen ein Online-Bezahlsystem betreibt. Dieses kann als Micropayment-System und zur Begleichung von Mittel- und Kleinbeträgen zum Beispiel beim Ein- und Verkauf im Online-Handel genutzt werden. Mit über 175 Millionen Mitgliedskonten[3] in 190 Nationen ist PayPal weltweit der größte Online-Zahlungsdienstleister. Der Hauptsitz von PayPal ist San José (Kalifornien)[4], das europäische Tochterunternehmen ist PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. mit Sitz in Luxemburg.

PayPal-Mitglieder können Geld an jede beliebige Person in den unterstützten Ländern senden, sofern diese über eine E-Mail-Adresse verfügt. Des Weiteren kann PayPal über ein webfähiges Mobiltelefon verwendet werden. Für die Zukunft ist die Unterstützung von webfähigen Pagern und anderen Handheld-Geräten geplant. Die Informationen der Teilnehmer werden bei jeder Überweisung mit SSL geschützt. Die Finanzdaten des Senders, wie beispielsweise die Kreditkarten- oder Kontonummer, bleiben dem Empfänger verborgen, wodurch ein Missbrauch dieser Daten durch den Zahlungsempfänger vermieden werden soll. Das Forderungsmanagement hat PayPal in Deutschland der Hamburger Kanzlei ksp. Rechtsanwälte übertragen.

Inhaltsverzeichnis

Änderungen zum 2. Juli 2007

PayPal hat von der luxemburgischen Bankbehörde eine Banklizenz für Europa erhalten und wechselte zum 2. Juli 2007 seinen eigenen Status zu einer Bank. Alle Konten von PayPal wurden an diesem Tage von PayPal (Europe) Ltd. nach PayPal Luxemburg transferiert. Dies hatte auch eine Überarbeitung der Nutzungsbedingungen zur Folge. PayPal wird seitdem von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) reguliert. Der Wechsel des Kontos von PayPal (Europe) Ltd. zu PayPal Luxemburg erfolgte automatisch. Die genaue Bezeichnung der neuen Firma lautet „PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.“. Die Gebühren und der Käuferschutz waren von dem Wechsel nicht betroffen.

Funktionsweise

Um mit PayPal Geld an einen anderen Teilnehmer zu senden, gibt es mehrere Einzahlungsmöglichkeiten:

  • Man kann Geld direkt von einem PayPal-Guthaben versenden. Das PayPal-Konto kann zum Beispiel via normaler Banküberweisung unter Verwendung eines spezifischen Einzahlungscodes mit einem Guthaben aufgeladen werden. Der von PayPal vorgegebene, kontospezifische Code muss im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung eingetragen werden. Die Aufladung via Überweisung nimmt in der Regel etwa drei Tage in Anspruch, manchmal dauert es allerdings deutlich länger.
  • Man kann seine Kreditkarte zur Zahlung verwenden. Hierzu muss das Geld nicht erst auf das PayPal-Konto eingezahlt werden, sondern wird sofort dem Empfänger gutgeschrieben.

Für deutsche PayPal-Konten gibt es weitere Einzahlungsmöglichkeiten:

  • Weiterhin ist es möglich, Zahlungen über das Lastschriftverfahren direkt vom eigenen Konto aus zu tätigen. In diesem Fall wird der Betrag dem PayPal-Konto des Zahlungsempfängers sofort gutgeschrieben und PayPal bucht den Betrag innerhalb der nächsten Tage vom Bankkonto des Zahlenden ab.
  • Man kann die Einzahlung direkt über Giropay vom eigenen Bankkonto durchführen. Die Wertstellung auf dem PayPal-Konto des Zahlungsempfängers erfolgt sofort.
  • Des Weiteren sind manche Zahlungen nur via Lastschrift mit Sicherheitsprüfung möglich. Wird der Betrag von PayPal erfolgreich vom Bankkonto des Zahlenden abgebucht erfolgt die Wertstellung nach Zahlungseingang auf dem PayPal-Konto des Zahlungsempfängers.
  • Zahlungen via Überweisung unter Umgehung des Aufladeprozesses sind ebenso möglich. Hier wird ein transaktionsspezifischer Code vorgegeben. Wird der transaktionsspezifische Code im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung eingetragen, erfolgt die Wertstellung nach Überweisungseingang auf dem PayPal-Konto des Zahlungsempfängers.

Eine mögliche Erklärung für die Entstehung von PayPal sind die Eigenheiten des Zahlungsverkehrs in den USA. Dort herrschen wegen des langen Verbots des bundesstaatenübergreifenden Überweisens im bargeldlosen Zahlungsverkehr Schecks und Kreditkarten vor, welche für die Begleichung von Verpflichtungen aus Onlinetransaktionen wenig geeignet sind. Im Vergleich dazu wird zum Beispiel in Deutschland eine Rechnung meistens per Überweisung ausgeglichen. Durch die Regulierung des europäischen Zahlungsverkehrs (IBAN/SWIFT) sind EU-Überweisungen großteils gebührenfrei möglich.

Unternehmensgeschichte

PayPal-Hauptsitz in San Jose

PayPal, so wie es heute besteht, geht auf den Zusammenschluss von Confinity und X.com im März 2000 zurück.[5] Confinity wurde im Dezember 1998 von Max Levchin, Peter Thiel und Luke Nosek gegründet. Ursprünglich war es eine Firma für Bezahlmethoden und Kryptografie für den Palm Pilot.[6] Sowohl Confinity als auch X.com starteten ihre Webseiten Ende 1999. X.com wurde von Elon Musk im März 1999 gegründet, zunächst als Internet-Finanzdienstleister. Beide Firmen hatten ihre Büros an der University Avenue in Palo Alto. Confinitys Webseite war ursprünglich fokussiert auf „reconciling beamed payments“ von Palm Pilots[7] mit Bezahlung per E-Mail als Merkmal. X.coms Webseite umfasste zunächst Finanzdienstleistungen mit Bezahlung per E-Mail.

Bei Confinity waren viele der ersten Angestellten ehemalige Mitarbeiter der Studentenzeitung „The Stanford Review“, die ebenfalls von Peter Thiel gegründet worden war. Die meisten der ersten Techniker kamen von der University of Illinois at Urbana-Champaign, wo sie von Max Levchin geworben worden waren. Auf Seiten von X.com rekrutierte Elon Musk ein breites Spektrum an technischem und Geschäftspersonal, einschließlich vieler, die auf’s engste mit dem Geschäftserfolg der Firma verbunden waren, wie zum Beispiel Amy Klement, Sal Giambanco, Roelof Botha, Sanjay Bhargava und Jeremy Stoppelman.[8]

Um potenziell betrügerischen Zugriff durch automatische Systeme zu blockieren, erdachten die Leute bei PayPal ein Captcha-System, bei dem die Benutzer Zahlen eingeben müssen, die ihnen auf einem unscharfen Bild angezeigt werden, das sie den Gausebeck-Levchin-Test nannten.

eBay beobachtete das Wachsen einer Reihe von Online-Bezahlfirmen und sah, dass sie zu Online-Auktionen passten. eBay kaufte im Mai 1999 Billpoint, also bevor es PayPal gab. eBay machte Billpoint zu seinem offiziellen Bezahlsystem, es „eBay Payments“ nennend, beschnitt aber die Funktionalität von Billpoint, indem es dies nur noch für Zahlungsvorgänge für eBay-Auktionen zuließ.

Deshalb wurde PayPal in Auktionen um Größenordnungen häufiger genannt als Billpoint. Im Februar 2000 gab es ungefähr 200.000 Auktionen täglich, die für den Service von PayPal warben. PayPal schaffte es die erste Dotcom zu werden, die nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 einen erfolgreichen Börsengang durchführte.

Erwerb durch eBay

Im Oktober 2002 wurde PayPal von eBay erworben. PayPal war zuvor die beliebteste Bezahlmethode von mehr als der Hälfte der eBay-Benutzer und der Service konkurrierte mit eBays Tochtergesellschaft Billpoint. eBay hat seitdem seinen Billpoint-Service zu Gunsten von PayPal auslaufen lassen. Die meisten der Hauptkonkurrenten von PayPal sind eingestellt worden oder wurden verkauft; Citibanks c2it-Service wurde Ende 2003 geschlossen und Yahoos PayDirect-Service schloss Ende 2004. Western Union machte im Dezember 2005 die Schließung seines BidPay-Services bekannt, verkaufte ihn dann aber 2006 an die CyberSource Corporation. Eine Anzahl von Mitbewerbern, die einige mit PayPal vergleichbare Services anbieten, wie zum Beispiel Wirecard, Moneybookers, 2Checkout.com, CCNow und Kagi, sind weiterhin im Geschäft.

PayPals gesamtes Bezahlvolumen, der Gesamtwert der Transaktionen im vierten Quartal 2006 betrug 11 Milliarden US-Dollar mit einer Steigerungsrate von 36 % pro Jahr. Die Firma fokussiert sich weiterhin auf internationales Wachstum und das Wachstum seiner Händlerserviceabteilung, Onlinebezahlservices auch außerhalb eBays anbietend.

Seit Oktober 2008 ist die Zahlung auf eBay in den USA nicht mehr mit Scheck oder Überweisung möglich. Die Kunden müssen nun per Kreditkarte oder mit PayPal zahlen. eBay begründet diesen Schritt mit einem erhöhten Käufersschutz.[9] Damit erhöhen sich allerdings auch die Umsätze eBays und der Tochtergesellschaft PayPal.

Unternehmertum ehemaliger Mitarbeiter

Etliche Firmen wurden von ehemaligen PayPal-Mitarbeitern gestartet und gegründet. Dieser Trend veranlasste die The New York Times einen Artikel mit dem Titel „It Pays to Have Pals in Silicon Valley“ („Es lohnt sich Kumpels im Silicon Valley zu haben“) zu veröffentlichen, der die Beziehungen zwischen mehreren PayPal-Mitarbeitern analysiert, die weiterhin einflussreich sind[10].

  • LinkedIn wurde von Reid Hoffman, einem ehemaligen Vizepräsident (VP) bei PayPal gegründet.
  • Facebook; einer seiner ersten Business Angel war Peter Thiel.
  • Clarium Capital Management ist ein Hedge-Fonds, der von Peter Thiel betrieben wird. Zu den Hauptpartnern bei Clarium gehören Ken Howery und Luke Nosek, die zu den ersten Angestellten bei PayPal gehörten.
  • Palantir Technologies wurde von Nathan Gettings gegründet, der PayPals Anti-Fraud-Modelle entwickelte. Palantir erhielt finanzielle Unterstützung von Peter Thiel.
  • Slide wurde von Max Levchin, Jared Kopf und dem ehemaligen PayPal-Vorstandsmitglied Scott Banister gegründet.
  • Yelp wurde von Jeremy Stoppelmann, dem früheren Vizepräsidenten für Entwicklung bei PayPal und Russ Simmons, einem der ersten Angestellten von PayPal gegründet. Yelp wird von Max Levchin finanziell unterstützt.
  • YouTube (gehört jetzt Google) wurde von Chad Hurley, Steve Chen und Jawed Karim gegründet; alles frühe Mitarbeiter bei PayPal. YouTube wird von Sequoia Capital finanziell unterstützt. Roelof Botha, der ehemalige Chief Financial Officer (CFO) von PayPal, ist ein Partner von Sequoia Capital, der im Board of directors von YouTube.
  • Room 9 Entertainment, das den Film Thank You for Smoking produzierte, wurde von David O. Sacks gegründet, der PayPals Produktgruppe gegründet hatte und später als Chief Operating Officer (COO) arbeitete.
  • Geni.com wurde von David Sacks mitgegründet.
  • SpaceX wurde von Elon Musk gegründet, der X.com gegründet hatte und nach der Vereinigung mit PayPal Chief Executive Officer (CEO) wurde.
  • Fraudwall Technologies wird von Ken Miller betrieben, der Vizepräsident für Risikomanagement und der Architekt des Anti-Fraud-Systems bei PayPal war.
  • Tesla Motors' Hauptbesitzer und Vorstandsvorsitzender ist Elon Musk.

Gebühren

PayPal offeriert in Deutschland zwei Kontotypen: PayPal-Privatkonto und PayPal-Geschäftskonto.

Der Empfang von Zahlungen in Deutschland kostet sowohl für Zahlungen aus dem Inland als auch solche aus dem Ausland Gebühren. Dabei sind die Gebühren bei allen Zahlungsarten identisch. Auch Kreditkartenzahlungen können von allen Kontoinhabern ohne weitere Zusatzkosten empfangen werden. Hierbei gelten für Privat- und Geschäftskonten die gleichen Konditionen, eine Unterscheidung hinsichtlich der Gebühren zwischen den Kundengruppen gibt es also nicht; das Geschäftskonto hat lediglich einen größeren Funktionsumfang zum komfortableren Verwalten von Zahlungen.

Die aktuellen Gebühren betragen für ein deutsches PayPal-Konto:

Zahlungen innerhalb Deutschlands und der EU in Euro: 1,9% + 0,35 EUR/Zahlung

alle anderen Zahlungen: 3,9% + 0,35 EUR/Zahlung

(Stand 09/2008)

Ab 1001 EUR Umsatz im Vormonat können sowohl Privatkonto- als auch Geschäftskontoinhaber gestaffelte Vorzugskonditionen beantragen.

Die aktuelle PayPal-Gebührenübersicht für den Zahlungsempfang ist auf dieser Website zu ersehen.

Kritiken

Achtung!
Die Neutralität dieses Artikels oder Abschnitts ist umstritten. Eine Begründung steht auf der Diskussionsseite.
Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Bitte entferne erst danach diese Warnmarkierung.

Der von eBay angepriesene Käuferschutz bei Verwendung von PayPal als Zahlungsoption wird von Käufern oft so verstanden, dass man im Betrugsfall seine Zahlung einfach stornieren könne. Dies ist ein weitverbreiteter Irrtum, auf den PayPal auch hinweist, denn einer Rückerstattung muss zunächst PayPal – nach mehrwöchiger Prüfung – zustimmen. Teilweise wird von Antragstellern verlangt, auch nach Wochen noch Belege beizubringen (per Fax), oder den Verkäufer (auch bei geringen Beträgen) anzuzeigen; gerade letzteres ist bei Verkäufern in anderen Ländern nur schwer vorstellbar. Darüber hinaus wird zunächst das Konto des Geschädigten mit den Gebühren der Rückabwicklung (zurzeit 25 $) belastet.[11] Nach eigenen Angaben bemühe sich PayPal, anschließend dem Verkäufer diese Gebühr in Rechnung zu stellen.

Offizielle E-Mails von PayPal an seine Kunden werden oft sehr schnell von Betrügern den echten E-Mails nachempfunden (Phishing), um Passwörter oder Finanzdaten zu ergaunern. PayPal ändert aber nur sehr verspätet die eigenen E-Mails. Somit werde es Kriminellen leichter gemacht, echt aussehende gefälschte Mails zu verschicken.

Kritikpunkt ist außerdem – ähnlich wie bei eBay – der standardisierte E-Mail-Verkehr auch bei konkreten Anliegen, und der sehr hohe Anteil von Textzeilen in den E-Mails, die mit dem konkreten Zweck nicht in Zusammenhang stehen.

Immer wieder treten im Internet in einschlägigen Foren und Zeitschriften Berichte darüber auf, dass PayPal die Konten seiner Nutzer sperrt, wenn nur der geringste Verdacht besteht, der Kunde gehe terroristischen Aktivitäten nach, oder auch beim behaupteten Verdacht betrügerischer Aktivitäten. Dies trifft auch viele unschuldige Personen, die dann vom Zugriff auf ihr Guthaben ausgeschlossen sind. Laut der Ausgabe 12/2006 der Computerzeitschrift PC Professionell werden die Kundendaten bei der eBay-Tochtergesellschaft mit von der US-amerikanischen Heimatschutzbehörde geführten Listen von Terror- oder Drogenhandel-Verdächtigen abgeglichen. Dabei reiche schon die Namensähnlichkeit mit einem Eintrag aus, um ins Visier der US-Fahnder zu geraten. Unter Umständen wird das Konto gesperrt, der Nutzer kommt für längere Zeit nicht mehr an sein Geld. Stattdessen wird er per Mail aufgefordert, seine Identität amtlich zu beweisen, und persönliche Dokumente an eine nicht näher bezeichnete Stelle in Omaha im US-Bundesstaat Nebraska einzureichen, u. a. Kopien des Personalausweises sowie Kreditkarten- oder Stromabrechnungen.

Aber auch ohne Terrorverdacht werden PayPal-Konten bei Erreichen eines bestimmten Umsatzvolumens eingefroren. In einschlägigen Internetforen werden zahllose Fälle berichtet, in denen PayPal willkürlich Guthaben eingefroren hat und diese entweder gar nicht, oder erst nach 180 Tagen wieder ausbezahlt hat. Aufgrund der undurchsichtigen Firmenstruktur ist eine Klage aufwändig und muss am Firmensitz des Unternehmens durchgeführt werden, was die Geschädigten erfolgreich abschreckt. Ein weiterer negativer Aspekt der PayPal-Philosophie ist der nicht gewährleistete Verkäuferschutz. Aktuell kommt es gehäuft zu Betrugsfällen, in denen der Verkäufer der Leidtragende ist. So wird beispielsweise über einen gehackten PayPal Account etwas gekauft, das Geld dem Verkäufer gutgeschrieben und über PayPal bestätigt. Dieser verschickt dann ordnungsgemäß die Ware. Wochen später weist PayPal ihn auf einen Betrugsfall hin, überweist dem Inhaber des gehackten Accounts den Betrag zurück und belastet das Konto des Verkäufers.

In den Datenschutzbestimmungen, denen man zustimmen muss, um ein Konto zu erhalten, steht außerdem, dass der Antragsteller darum bittet, dass seine personenbezogenen Daten (inklusive der Angaben, was wann wo gekauft wurde) zu Marketingzwecken an Dritte weitergegeben werden, auch an solche, die in Ländern ansässig sind, die den Datenschutz nicht verlangen. Dies öffnet dem Missbrauch, insbesondere Phishing, Tür und Tor.

Ein Bankkonto kann nur maximal drei Mal bei PayPal registriert werden. Danach wird das besagte Bankkonto auf Lebenszeit gesperrt (auch per Anruf bei PayPal können Mitarbeiter dies nicht mehr rückgangig machen). Wenn jemand im laufe der Jahre also nur ab und zu den Service von PayPal nutzt und sich öfters wieder an-, bzw. abmeldet (einen neuen Account eröffnet / seinen Account nach einiger Zeit schließt), so kann er bei seiner vierten Wiederanmeldung sein Bankkonto nicht nochmals hinzufügen und muss somit auf eine Kreditkarte oder ein anderes Bankkonto zurück greifen. Kritik: In Deutschland sind Kreditkarten weniger verbreitet als zum Beispiel in den USA und selten haben Bürger gleich zwei, bzw. mehrere Bankkonten. (Quelle: PayPal-Kundenhotline 26. Oktober 2007).

In Österreich kann man seit September 2008 per Banküberweisung Geld auf sein PayPal Konto einzahlen.

PayPal als Abo-Dienstleister?

Vor einiger Zeit wurde auch bekannt, dass PayPal, ohne dafür beauftragt worden zu sein, Rechtsgeschäfte im Namen von Kunden abschließt. Konkret hat die PayPal GmbH schon öfter Abonnements ihrer Kunden bei dritten Unternehmen storniert, teilweise war die Bezahlung dafür noch gar nicht fällig gewesen [12]. Diese Vorgangsweise stellt in Deutschland nach §687 BGB eine Angemaßte Geschäftsführung ohne Auftrag dar und ist verboten. Außerdem begeht PayPal in diesen Fällen eine Vertragspflichtverletzung nach §280 BGB an den dritten Unternehmen [13].

In einem veröffentlichten Fall [12] rechtfertigte sich die PayPal GmbH, Abonnements stornieren zu dürfen, da dies in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) von PayPal[14] festgelegt sei. Jedoch ist in jenen AGB die Geschäftsführung ohne Auftrag gar nicht angeführt. Nach deutscher Rechtslage wäre dies ohnehin unzulässig und somit nichtig, denn eine Einwilligung des Kunden muss ausdrücklich erfolgen und darf nicht in den AGB versteckt sein.

PayPal darf wohl dritte Unternehmen von Zahlungsproblemen bei PayPal-Konteninhabern informieren, jedoch nicht eigenmächtig deren Geschäfte führen.

Unterstützte Länder

Außer in den USA steht PayPal auch in folgenden Ländern zur Verfügung:


Siehe auch

Quellen

  1. Stand: April 2009.[1]
  2. [2]
  3. laut offizieller deutsche Website von PayPal unter https://www.paypal-deutschland.de/presse/fakten/unternehmen.html
  4. [3]
  5. Dokumentation des Zusammenschlusses von Confinity und X.com zu PayPal bei „Findlaw“ (englisch) (31. Dezember 2006).
  6. Artikel über Confinity im „Wired“ (englisch) (31. Dezember 2006).
  7. Artikel über Confinity im „Wired“ (27. Juli 1999).
  8. Artikel über X.com im „Valleywag“ (Februar 2007).
  9. http://www.heise.de/newsticker/eBay-will-in-den-USA-keine-Ueberweisungen-mehr-zulassen--/meldung/116444
  10. Helft, Miguela (17. Oktober 2006). Artikel „It Pays to Have Pals in Silicon Valley“ in der „The New York Times“. New York Times.
  11. Vorsicht Kunde! Hintergrund: „Sicher“ bezahlen mit PayPal - und 2200 Euro sind futsch. c't TV (15. November 2008).
  12. a b „Eigenmächtig“, Georg Schnurer am 3. September 2007 in: c't Magazin für Computertechnik, Heft 19 (2007), Seiten 76ff., ISSN 0724-8679
  13. Dr. Martina Krügel, Juristin an der Universität Hannover, zitiert in: „Eigenmächtig“, Georg Schnurer am 3. September 2007 in: c't Magazin für Computertechnik, Heft 19 (2007), Seite 77, ISSN 0724-8679
  14. PayPal-AGB: Subscriptions and Recurring Payment Guide

Weblinks

Offizielle Webseiten

Studien zu E-Payment Verfahren

  • Ernst Stahl; Thomas Krabichler, Markus Breitschaft, Georg Wittmann: Zahlungsabwicklung im Internet – Bedeutung, Status-quo und zukünftige Herausforderungen. Regensburg 2006. ISBN 3-937195-12-2, 229 Seiten, über 80 Abbildungen, Näheres zur Studie und Management Summary als PDF
  • Ernst Stahl, Markus Breitschaft, Thomas Krabichler, Georg Wittmann: ’’Risiken der Zahlungsabwicklung im Internet – Bedeutung, Gegenmaßnahmen und zukünftige Herausforderungen’’. Regensburg 2007. ISBN 978-3-937195-15-5, 209 Seiten, über 90 Abbildungen, Näheres zur Studie und Management Summary als PDF
  • Markus Breitschaft, Thomas Krabichler, Ernst Stahl, Georg Wittmann: Sichere Zahlungsverfahren für E-Government . In: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Hrsg.): E-Government-Handbuch. Bundesanzeiger Verlag, 2004. Aktualisierte Version Mai 2005. ISBN 3-89817-180-9, 144 Seiten, 43 Abbildungen, 32 Tabellen, Studie als PDF-Download vom BSI

Kritische Artikel und Beiträge

Artikel der Münchner IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller, Münch, Petzold

Beiträge des c’t magazin.tv des Hessischen Rundfunks

Beiträge von heute.de des ZDF

Artikel bei Spiegel Online

Beitrag von plusminus auf Das Erste

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