- Personenverkehrsabkommen
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Der Begriff Personenfreizügigkeit (abgekürzt PFZ) bezeichnet die Freiheit in einem anderen Land als dem Heimatland wohnen und arbeiten zu dürfen. Der Begriff ist hauptsächlich in der Schweiz im Zusammenhang mit den Bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU verbreitet.
In der Europäischen Union ist die Personenfreizügigkeit seit 1993 als eine der Grundfreiheiten, neben der Warenverkehrsfreiheit, der Dienstleistungsfreiheit und dem freien Kapital- und Zahlungsverkehr, garantiert. Zur Personenfreizügigkeit gehört die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit. Für die neuen Beitrittsländer der EU bestehen bis 2010 noch gewisse Einschränkungen. Die Vereinbarung der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU trat im Rahmen der Bilateralen Verträge I zum 1. Juni 2002 in Kraft.
Von Seiten von Globalsierungskritikern und linken Politikern werden dabei der Verlust von gesetzlichen Regelungen über Umweltschutz, Arbeitsschutz, Mindestlohn und Sozialsysteme befürchtet, der durch die Migration von Arbeitskräften von Niedriglohnländer in Hochlohnländer entstehen würde. Andere Kritiker führen Probleme mit der Integration der ausländischen Arbeitnehmer an und befürchten eine erhöhte Kriminalität. Probleme können auch durch eine Fremdenfeindlichkeit seitens der angestammten Einwohner entstehen, die eine Überfremdung ihres Heimatlandes befürchten.
Siehe auch
Weblinks
- Daniel Läubli: Ausdehnung der Personenfreizügigkeit, Vernunft Schweiz, 3. August 2005.
- Daniel Läubli: Bilaterale 1: Personenfreizügigkeit, Vernunft Schweiz, 19. Januar 2005.
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