- Au pair
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Au-pair [oˈpɛʀ] (Kurzform für „Au-pair-Junge“ oder „Au-pair-Mädchen“) bezeichnet junge Erwachsene, oder in manchen Staaten auch Jugendliche, die gegen Verpflegung, Unterkunft und Taschengeld bei einer Gastfamilie im In- oder Ausland tätig sind, um im Gegenzug Sprache und Kultur des Gastlandes bzw. der Gastregion kennenzulernen.
Das Adjektiv dazu lautet au pair (französisch auf Gegenleistung). Es wird auch als Substantiv verwendet, um das abstrakte Konzept zu bezeichnen, und bleibt laut Duden in deutschen Texten in der französischen Form.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Ein Aufenthalt als Au-pair ist eine Möglichkeit für junge Menschen mit kleinem Budget, in einem anderen Sprach- und Kulturraum zu leben, um die lokale Sprache und Kultur kennenzulernen. Traditionellerweise wird diese Möglichkeit eher von Mädchen und jungen Frauen ergriffen, während Jungen eher andere Möglichkeiten wie den Schüleraustausch vorziehen.
Die Gastfamilie übernimmt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und zahlt zusätzlich ein Taschengeld. Die Aufgaben eines Au-pair liegen hauptsächlich in der Kinderbetreuung, die manchmal auch beinhaltet, den Kindern die Sprache des Au-pair näher zu bringen. Zudem wird eine „leichte Mithilfe“ im Haushalt erwartet.
Der Aufenthalt als Au-pair fördert unter anderem die
- Erweiterung des eigenen Horizonts – einmal aus dem bisherigen Lebensumfeld herauskommen, mit wenig Aufwand andere Kulturen und Lebensgewohnheiten kennenlernen.
- Verbesserung der Fremdsprachkenntnisse.
- Vorbereitung auf einen längeren Aufenthalt im Ausland (z. B. für Studium und/oder Beruf)
- Erfahrungen im Umgang mit Kindern und der Haushaltsführung.
Aufgaben
Einige typische Aufgaben eines Au-pairs:
- Familie Essen zubereiten
- Kinder an- und ausziehen
- baden
- spielen
- miteinander lesen oder vorlesen
- helfen bei den Schulaufgaben
- Kinder zum Kindergarten, zur Schule, zu Spielgruppen oder Hobbys bringen und abholen
- Wäsche der Kinder waschen und bügeln
- für die Kinder kochen oder Essen aufwärmen
- Kinderzimmer und eigenen Raum säubern und aufräumen
Missbräuche und Gegenmaßnahmen
Fälschlich wird das Au-pair gelegentlich als Haushaltshilfe bezeichnet, was es jedoch nicht ist. Es handelt sich auch nur bedingt um ein Arbeitsverhältnis, auch wenn beispielsweise in Deutschland eine Reihe von entsprechenden arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen gelten. Meist ist im Falle von Au-pairs von einem „Betreuungsverhältnis besonderer Art“ die Rede.
Mitunter wird die Grenze für die Maximalarbeit/Woche ausgeweitet, in einigen Fällen bis hin zu Ausbeutung und Missbrauch, womit dann gleichermaßen ein illegales Beschäftigungsverhältnis begründet wird.
Um illegalen Arbeitsverhältnissen und Missbräuchen der als Au-pair in Deutschland Beschäftigten vorzubeugen, wurde in Deutschland mit Unterstützung des Bundesministeriums Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein RAL-Gütezeichen Au-pair entwickelt (Link dazu siehe unten). Vermittler, welche dieses tragen, verpflichten sich zur Kontrolle der Einhaltung aller Au-pair-Standards bei Familien und Au-pairs. Dies wiederum wird von dritter Seite neutral überwacht.
Integration in die Familie
Von Seiten der Familie und des Au-pair können unterschiedliche Erwartungen über das Zusammenleben in der Familie bestehen. Au-pair Agenturen versuchen meist im Vorfeld, über Fragebögen festzuhalten, was sich Au-pair-Kandidaten und Familien wünschen, welche Gegebenheiten und Wünsche bezüglich Rauchen und eventuellen Haustieren bestehen, ob dem Au-pair ein eigenes Bad, eine Stereoanlage oder ein Fernseher im Zimmer zur Verfügung stehen wird und ob es dem Au-pair erlaubt sein soll, Freunde nach Hause einzuladen. Viele Au-Pair Agenturen sehen zusätzliche Bedingungen in dem von ihnen vorgedruckten Au-pair-Vertrag vor, um so eine Absprache zwischen der gastgebenden Familie, dem Au-pair und der Agentur zu bewirken. Neben den formellen Absprachen ist eine gut funktionierende Kommunikation von wesentlicher Bedeutung. Das Ineinanderfallen von Arbeits- und Lebensort ist für Au-pairs, wie auch für live-in Haushaltshilfen, ein besonderes Problem.[1] Grundsätzlich sind Rücksichtnahme, gegenseitiges Wohlwollen, Geduld, Takt, Warmherzigkeit und bei Problemen eine diplomatische Sprechweise erforderlich; stets spielen aber auch Charaktereigenschaften und unausgesprochene Erwartungen eine wichtige Rolle.
Im Idealfall fühlen sich die Au-pair, die Kinder und die Gasteltern miteinander wohl, das Au-pair hilft wirksam bei der Kinderbetreuung und bei kleineren Aufgaben im Haushalt mit, verbessert seine Sprachkenntnisse und lernt die Landeskultur besser kennen. Unter Umständen entsteht aus einem Au-pair Verhältnis eine persönliche Beziehung, die Jahre über die Au-pair-Zeit hinaus bestehen bleibt.
Eine Gastfamilie und ihr Au-pair sind sich nicht immer eins darüber, welche Hilfen gegenseitig benötigt werden und welche gewährt werden sollen. Für Au-pairs ist beispielsweise die Internet-Telefonie, sei es von zuhause aus oder in einem Internet-Café, eine willkommene Möglichkeit, Kontakt mit der eigenen Familie und den Freunden im Heimatland zu wahren. Gasteltern können sich aber überfordert sehen, wenn das Au-pair von ihnen den Zugang zum familieneigenen Computer und die Installation bestimmter Software, das Ausleihen und die Instandhaltung eines funktionstüchtigen Fahrrads und anderer Gebrauchsgegenstände beansprucht. Andererseits mag es Gastfamilien offensichtlich erscheinen, dass ein Au-pair neben den in seinem Zimmer zur Verfügung gestellten Geräten auch elektronische Geräte in der Küche (Herd, Kühlschrank, Wasserkocher, Mikrowelle usw.) und die Waschmaschine benutzt, nicht aber beispielsweise die familieneigene Stereoanlage. Das Au-pair kann jedoch ganz andere Vorstellungen und Erwartungen haben oder die Verwendung bestimmter Geräte nicht kennen, so dass Absprachen und Erklärungen nötig sind. Das Au-pair befindet sich in der schwierigen Situation, dass es nicht von vornherein weiß, welche Bitten des Au-pairs eine Belastung für die Familie darstellen. Umgekehrt empfinden viele Au-pairs die Anforderungen der Gastfamilie und insbesondere einen überhöhten Einsatz in der Hausarbeit oder einen Mangel an Zeitautonomie als Ausbeutung.[1] Neben Sprachschwierigkeiten treten leicht durch Kulturunterschiede bedingte Missverständnisse auf. Au-pairs wollen ihren Unmut oft nicht innerhalb der Gastfamilie äußern, da sie stark von der Atmosphäre innerhalb der Familie abhängig sind.[1] Au-pair Agenturen stehen zwar grundsätzlich für Hilfestellungen bereit, sie bereiten die Beteiligten nicht notwendigerweise auf das reale Zusammenleben vor:
- Manchem Au-pair wird es nicht klar sein, dass es wichtig ist, bei jeglichem in der Abwesenheit der Familie aufgetretenen Problem die Familie sogleich zu informieren. Wenn die Familie den Eindruck hat, dass ein Au-pair aus Furcht verschweigt, dass ein Schaden oder ein Problem aufgetaucht ist, kann dies die Vertrauensbasis zwischen Familie und Au-pair untergraben.
- Aus unterschiedlichen Vorlieben beim Essen und Kochen sowie aus vergleichsweise Kleinigkeiten wie der Verwendung von Parfüm oder Deodorant-Sprays und die Art und Häufigkeit von Telefonanrufen können sich Konflikte ergeben.
- Idealerweise ist vor Vertragsschluss geklärt, ob die Familie möchte, dass das Au-pair beispielsweise über Weihnachten oder über die Sommerferien in das Herkunftsland zurückfährt und in welcher Höhe sich die Familie gegebenenfalls an den entstehenden Reisekosten beteiligt. Wenn die Familie erwartet, Weihnachten „unter sich“ zu verbringen, kann dies für ein Au-pair, das von weit her angereist ist, zu einer unzumutbaren finanziellen Belastung werden, zumal die eigene Herkunftsfamilie womöglich bei jedem Besuch mitgebrachte Geschenke erwarten würde. Für eine Gastfamilie ist es aber schwer, vor Antritt des Au-pair-Verhältisses vorherzusehen, ob sich mit dem betreffenden Au-pair eine derart entspannte Familiensituation ergeben wird, dass eine gemeinsame Feier von Familienfesten oder ein gemeinsamer Urlaub angenehm sein wird.
Die zu beobachtende Bildung von Netzwerken, in denen sich Au-pairs austauschen können, stellt für Au-pairs eine Möglichkeit dar, die eigene Situation in Perspektive zu setzen.[1]
Au-pair in Deutschland
Es gibt viele Gründe, die für eine Tätigkeit als weibliches oder männliches Au-pair in Deutschland sprechen.
Im Vordergrund steht, bereits vorhandene Sprachkenntnisse zu vervollständigen und das Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern.
Ein Au-pair ist auch in Deutschland kein Hausangestellter. Die Maximalmithilfe eines Au-pairs in Deutschland ist auf 30 Wochenstunden gesetzlich eingeschränkt, dies schließt Babysitting ein. Der Verband berufstätiger Mütter betont, dass ein Au-pair nicht als Ersatz für eine qualifizierte tägliche Betreuung in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter angesehen werden kann, da dem Au-pair die notwendige Erfahrung fehlt und gesetzlichen Bestimmungen die tägliche Arbeitszeit eng begrenzen.[2]
Ein Au-pair darf zum Zeitpunkt der Visabeantragung zwischen 18 und 24 Jahre alt sein und maximal 1 Jahr in Deutschland bleiben. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind erforderlich. Die Anreisekosten bis zur Gastfamilie und zurück trägt das Au-pair.
Ein Au-pair erhält mindestens 260 Euro Taschengeld pro Monat, eine Kranken- und Unfallversicherung, kostenlose Unterbringung in einem eigenen Zimmer und alle Mahlzeiten. Dabei sitzt das Au-pair beim Essen mit am Familientisch und bekommt dasselbe zu essen wie die Gastfamilie; ein Au-pair hat hierbei also vollen Familienanschluss.
Jedes Au-pair bekommt die Möglichkeit, in seiner Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen.
Das Au-pair hat Anspruch auf einen freien Nachmittag und einen ganzen freien Tag pro Woche (jedoch Anspruch auf alle Mahlzeiten an freien Tagen) und auf Urlaub, der für ein volles Jahr 4 Wochen beträgt bzw. auf dieser Basis anteilig zu berechnen ist.
Au-pair in den USA
Die Maximalmithilfe eines Au-pairs in den USA ist auf maximal 45 Stunden / Woche bzw. maximal 10 Stunden / Tag bestimmt.
Aufgaben eines Au-pairs in den USA
- Kinderbetreuung und damit verbundene Arbeiten wie z. B. Mahlzeiten für die Kinder zubereiten, Spielsachen aufräumen, Wäsche der Kinder waschen, Kinder zu Aktivitäten fahren und abholen etc.
Das Au-pair ist nicht für allgemeine Hausarbeit (z. B. Kochen, Putzen, Waschen für die Gasteltern) zuständig, sondern ausschließlich für Tätigkeiten, die mit den Kindern zu tun haben.
Weitere von der US-Regierung festgelegten Bedingungen [3]
- 1 ½ Tage frei pro Woche und mindestens ein freies Wochenende im Monat (von Freitag Abend bis Montag Morgen)
- zwei Wochen bezahlter Urlaub / 4 Tage bei Sommer-Au-pair
- $ 176,85 Taschengeld pro Woche (ab 27. Juli 2009: $ 195,75) / $ 225 bei einem Au-pair mit Fachausbildung
- Unterkunft und Verpflegung frei
- eigenes Zimmer
- Krankenversicherung
- Teilnahme an Fortbildungskursen an Volkshochschule oder College ist Pflicht – 6 credits
(dazu Zuschuss bis zu $ 500 / Jahr von der Gastfamilie)
- Betreuung in den USA durch die Organisation
- gegebenenfalls Unterbringung in einer anderen Gastfamilie (Rematch)
- 13. Monat / 4. Monat bei Sommer-Au-pair zur freien Verfügung (z. B. für Reisen)
Teilnahmebedingungen:
- 18-26 Jahre alt
- Freude am Umgang mit Kindern
- Bereitschaft, eine neue Kultur kennenzulernen
- polizeiliches Führungszeugnis
- Führerschein
Das Au-pair-Programm in den USA muss mindestens ein Jahr dauern (Ausnahme Sommer-Au-pair). Für die Teilnahme an einem Au-pair-Programm muss das sogenannte J-1 Visum beantragt werden. Dieses Visum erhält man in Deutschland nur über eine Au-pair-Organisation (siehe Weblinks).
Weitere ausführliche Informationen zu Au-pair in den USA siehe z. B. [4].
Altersgrenzen
- Australien - 18-30
- Belgien - 18-26
- Dänemark - 17-29
- Deutschland - 18-24 (17 für Au-pairs aus EU/EWR/Schweiz, bis 30 für alte EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein)
- Finnland - 17-30
- Frankreich - 18-28
- Großbritannien - 17-27
- Irland - 18-27
- Italien - 18-30
- Kanada - 19-50
- Neuseeland - 18-30
- Niederlande - 18-25
- Norwegen - 18-30
- Österreich - 18-28
- Schweden - 18-30
- Schweiz - 18-30
- Spanien - 18-27
- Südafrika - 18-24
- Türkei - 18-31
- Turkmenistan - 17-25
- USA - 18-26
Steuerliche Berücksichtigung (Deutschland)
Au-Pair Verhältnisse unterliegen in Deutschland weder der Lohnsteuer noch der Sozialversicherung. Steuerzahlende Gasteltern können Aufwendungen für ein Au-pair (Taschengeld, Kranken-, Unfall- und Haftpflicht-Versicherung, Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel, Verpflegung, Nebenkosten für Strom und Wasser) steuerlich zumindest teilweise geltend machen, wenn sie die Kosten nachweisen. Insbesondere muss ein Au-pair-Vertrag vorliegen. Zudem ist erforderlich, dass sie das Taschengeld nicht in bar sondern auf ein Konto auszahlen, da das Finanzamt keine Barzahlungen anerkennt.[5][6][7]
Literatur
- Sabine Hess: Globalisierte Hausarbeit. Au-pair als Migrationsstrategie von Frauen aus Osteuropa. Verlag; 2005, ISBN 3-531-14507-X
- Daniela Bergdolt, Katharina Högel: Tagesmütter, Haushaltshilfen, Au-pairs. Rechtlicher Rat und praktische Tipps. DTV-Beck, 2000, ISBN 3-423-05673-8
- Susanne Caudera-Preil: Als Au-pair ins Ausland. Falken Verlag, 2001, ISBN 3-8068-2827-X
- Silja Linnemann und Mareike Lanbacher: Au-pair in den USA. TIA Verlag, 2000/2001, ISBN 3-933155-07-X
- Eva Gemeinder, Yvonne Kirner: Als Au-pair in den USA – Kinder, Kultur, Abenteuer.Freiburg: Interconnections, 2005, ISBN 3-86040-123-8
Siehe auch
Weblinks
- www.dmoz.org: Au Pair Agenturen - Liste von Au Pair Agenturen im Open Directory Projekt
- Qualitätsstandards in der Au-Pair-Vermittlung besiegelt, Pressemitteilung des Bundesministeriums Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum RAL Gütezeichen Au-pair (22. November 2004)
- Europarat - Europäische Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung (European Agreement on Au Pair Placement) über die Suchfunktion über die CET-Nummer 068 direkt einzusehen. Dort befindet sich ebenfalls ein Mustervertrag für Au-pairs und Gastfamilien in Europa. (englisch)
- Au-pair-Seite der Bundesagentur für Arbeit, mit Informationen für deutsche Gasteltern, Au-pairs in Deutschland, und mit Mustervertrag für Au-pairs in Anlehnung an die vom Ministerkomitee des Europarates am 18. Januar 1972 gebilligte Fassung (deutschsprachig)
Einzelnachweise
- ↑ a b c d Sabine Hess: Ökonomisierung der Hausarbeit. Transnationale Migration und neue Arbeitsteilung zwischen Frauen, Vortrag, 10. Arbeitstagung der Kommission Frauen- und Geschlechterforschung der DGV. In: Tagungsbericht „Geschlecht und Ökonomie“. Abgerufen am 5. Januar 2008.
- ↑ Aupair – Der Schlüssel zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf?. Verband berufstägiger Mütter, 12. September 2007. Abgerufen am 9. Januar 2008. (PDF)
- ↑ US Department of State Regelungen der Amerikanischen Regierung zum Au-pair-Programm in den USA (englisch)
- ↑ aupairUSA.de ausführliche Informationen zu Au-pair in den USA.
- ↑ http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Internetredaktion/Pdf-Anlagen/fallbeispiele2,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
- ↑ http://www.focus.de/finanzen/steuern/haushaltsnahe-dienstleistungen-komplexer-bonus_aid_261534.html
- ↑ Der Beleg, zum Beispiel die Kopie eines Kontoauszuges, muss der Steuererklärung beigefügt werden.
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