- Polizeiabschnitt
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Als Polizeiinspektion bezeichnet man in Österreich und in einigen deutschen Bundesländern eine Dienststelle mit einer bestimmten Mindestgröße einer Polizei (Exekutive).
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Eine Polizeiinspektion (PI) ist eine untere Polizeibehörde bei einigen deutschen Landespolizeien. Ebenso bekannt sind Polizeiinspektionen bei der deutschen Bundespolizei (BPOLI).
Bayern
Bei der Polizei Bayern unterscheidet man die normale Polizeiinspektion mit der Besonderheit PI Fahndung (PIF), die Grenzpolizeiinspektion an Bundesgrenzen (GPI), die Verkehrspolizeiinspektion (VPI) und die Kriminalpolizeiinspektion (KPI) sowie die Wasserschutzpolizeistation (z. B. WSP/S) und die Polizeiinspektionen mit Wasserschutzpolizeiaufgaben, die jedoch nicht direkt der Wasserschutzpolizei (Wasserschutzpolizeidirektion - z. B. WPS/D) unterstehen.
Die PI bei der Schutzpolizei erfüllt die klassische Arbeit der Schutzpolizei mit einer originären örtlich-sachlichen Zuständigkeit für einen Schutzbereich nach den jeweiligen Polizeiorganisationsvorschriften. Zu den Aufgaben zählen u. a. der Wach- und Streifendienst, Ermittlungsgruppe, Erhebungsgruppe und Stab (mit Sachbereichen). Ein Teil des Personals arbeitet rund um die Uhr.
Polizeiinspektionen wurden in den 1970er Jahren geschaffen, indem aus mehreren kleineren Polizeiwachen „Großraum-PIs“ gebildet wurden.
Der Personalkörper setzt sich vorwiegend aus Polizeivollzugsbeamten zusammen. Die Stärke beträgt meist zwischen 20 und 180 Mitarbeitern. PI-Leiter ist in der Regel ein Beamter des höheren Dienstes, mindestens aber ein dienstälterer Beamter des gehobenen Dienstes. Im Bedarfsfall kann der PI-Leiter von einem Dienstgruppenleiter, stellvertretenden Dienstgruppenleiter oder dem Wachleiter) vertreten werden. Ein PI-Leiter kann seinerseits den Leiter einer Polizeidirektion (oder einer vergleichbaren polizeilichen Mittelbehörde) außerhalb von dessen Bürozeiten vertreten.
Vergleichbare Behörden in den Bundesländern
Gleiche oder ähnliche Aufgaben wie die Polizeiinspektion (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen) erfüllen in anderen Bundesländern das Polizeirevier (Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein), das Polizeikommissariat (Hamburg, Niedersachsen), die Polizeiwache (Brandenburg) und der Polizeiabschnitt (Berlin). In Nordrhein-Westfalen bildet die Basisorganisation die Kreispolizeibehörde (Landratsamt oder in der kreisfreien Großstadt das Polizeipräsidium); eine eigene Kommunalpolizei existiert dort nicht.
Über- und Unterstellungsverhältnisse
Die PIs (und ihre Länderäquivalente) sind organisatorisch den polizeilichen Mittelbehörden unterstellt. In den meisten Bundesländern sind dies die Polizeidirektionen (z. B. Rheinland-Pfalz). In Niedersachsen sind den Polizeidirektionen fünf bis sechs Polizeiinspektionen unterstellt. Insgesamt gibt es in Niedersachsen 33 Inspektionen. Ausnahmen sind allein Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland, die stattdessen Schutzbereiche, Polizeibezirke bzw. Polizeibezirksinspektion als Mittelbehörden eingerichtet haben. Die Fachaufsicht führt das zuständige Polizeipräsidium/Regierungspräsidium; im Saarland führt der Polizeibezirk die Fachaufsicht, in Nordrhein-Westfalen obliegt sie unmittelbar den fünf Bezirksregierungen.
Den PIs unterstellt (fakultativ) sind die Polizeikommissariate (z.B. in Niedersachsen) Polizeiwachen, Sonderwachen und Polizeistationen bzw. Polizeihauptwachen und (in Mecklenburg-Vorpommern) Polizeireviere. Untereinheiten sind die Dienstgruppen, die z. B. im Stadtstaat Berlin den Polizeiabschnitten (s. o.) direkt angegliedert sind. In der deutschen Hauptstadt ist jedem Polizeiabschnitt ein eigener "Streifendienst VB" (Verbrechensbekämpfung) zugeordnet, der jeweils etwa 10 Dienstposten (so gen. "Zivilfahnder") umfasst. Diese speziell ausgebildeten Angehörigen der uniformierten Schutzpolizei versehen ihre Aufgaben in Zivilkleidung, möglichst in drei- bis vierköpfigen Einsatzteams. Der "Streifendienst VB" bekämpft sämtliche Straftatbestände, von der Verfolgung eines Fahrraddiebs bis hin zum flüchtigen Bankräuber oder Drogendealer.
In bestimmten Fällen oder Lagen, z. B. Einsatz von Fremdkräften oder bei Versammlungen bzw. Veranstaltungen, sind den PIs auch andere Organisationseinheiten unterstellt (Anordnungs- und Weisungsbefugnis).
Österreich
Als Polizeiinspektionen (PI) werden in Österreich seit der Zusammenlegung von Bundesgendarmerie und Bundessicherheitswachekorps am 1. Juli 2005 zur Bundespolizei die früheren Gendarmerieposten und Wachzimmer bezeichnet. Leiter einer PI ist der Inspektionskommandant. Ihm sind drei Stellvertreter, mehrere Sachbearbeiter, sowie mehrere eingeteilte Exekutivbedienstete beigegeben. Weiters gibt es Diensthundeinspektionen (DHI), Autobahnpolizeiinspektionen (API) (vormals als Verkehrsabteilungaußenstelle (VAASt) bezeichnet) und Grenzpolizeiinspektionen (GPI).
Die jeweiligen PI unterstehen dienstlich dem örtlich zuständigen Stadtpolizeikommando (Städte) oder Bezirkspolizeikommando, sowie behördlich der jeweiligen Sicherheitsbehörde, wie z. B. einer Bezirksverwaltungsbehörde oder einer Bundespolizeidirektion. Die Wachzimmer der vormaligen Wiener Sicherheitswache waren je einem Bezirkspolizeikommissariat unterstellt.
Wie in allen anderen öffentlichen Gebäuden gilt auch in Polizeiinspektionen ein weitgehendes Rauchverbot.
Telefonisch erreichbar sind die Polizeiinspektionen vereinfacht unter der Telefonnummer 059 133. Wählt man diese Nummer erreicht man automatisch die nächste Polizeiinspektion oder eine übergeordnete Leitstelle. Für Notrufe gilt österreichweit die Telefonnummer 133 oder die europaweit einheitliche Notrufnummer 112.
Es bestehen:
- 903 Polizeiinspektionen
- 5 Autobahnpolizeiinspektionen
- 15 Verkehrsinspektionen
- 60 Grenzpolizeiinspektionen
Schweiz
Bei der Schweizer Polizei gibt es Regional- und Detektivwachen.
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