Polizeiübertretung

Polizeiübertretung

Die Übertretung ist die Verletzung von Regeln, die nicht zwingend eine Sanktion auslöst.

Strafrecht

Als Begriff des Strafrechts bezeichnet die Übertretung (frz. contravention; ital. contravvenzione; ndl. overtreding; span. falta) die schwächste Form einer Straftat (geringere Schwere als das Vergehen und das Verbrechen). Diese Dreiteilung, die für das kontinentaleuropäische Recht typisch ist, beruht auf der unter Napoleon im französischen Code Pénal Impérial (1810) entwickelten Grundsystematik der strafbaren Handlungen (contravention - délit - crime).

In der Bundesrepublik Deutschland waren Übertretungen bis zu ihrer Abschaffung durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) im Jahre 1974 Tatbestände, die mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen oder Geldstrafe bis zu 500 DM geahndet werden konnten (etwa Mundraub). Bereits seit Ende der 60-er Jahre waren die meisten Übertretungstatbestände sukzessive entweder in Vergehen oder in Ordnungswidrigkeiten umgewandelt worden. Gewisse Regelungen wurden im Rahmen der Reform auch endgültig entkriminalisiert.

In vielen anderen europäischen und außereuropäischen Rechtsordnungen (insbesondere des romanischen Rechtskreises) existieren Übertretungen (i. S. strafrechtlich verfolgbarer Bagatelldelikte) auch weiterhin. Sie nehmen in der Praxis meist eine mit den deutschen Ordnungswidrigkeiten vergleichbare Stellung ein. So stellt etwa die Übertretung im schweizerischen Recht eine «strafbare Handlung geringfügiger Art» dar, die durch «Auferlegung einer Busse» oder Haft sanktioniert wird[1]. In Österreich gibt es dagegen genau wie in Deutschland keine strafrechtlich relevanten Übertretungen mehr: Alle strafbaren Handlungen sind entweder Verbrechen oder Vergehen[2], während geringfügigere Übertretungshandlungen, die durch Verwaltungsstrafen geahndet werden, in aller Regel nicht als kriminelle Delikte aufzufassen sind.

Im angelsächsischen Rechtskreis gibt es unterschiedliche Entsprechungen: Während man in den vom englischen Common Law abhängigen Strafrechtsordnungen so genannte summary offences kennt (strafbare Verfehlungen, die in der Regel ohne indictment, also nicht vor einer Jury abgeurteilt werden), spricht man in den USA von infractions, das sind Verstöße, die nicht mit Freiheitsentzug geahndet werden können und in geringfügigen Fällen oft auch nicht als Straftaten (crime), sondern als civil cases gelten (ungefähr vergleichbar mit Ordnungswidrigkeiten).

Quellen

  1. vgl. Art. 101 Schweizerisches Strafgesetzbuch: «Übertretungen sind die mit Haft oder Busse oder mit Busse allein bedrohten Handlungen.»
  2. vgl. § 17 des österreichischen Strafgesetzbuches ("Einteilung der strafbaren Handlungen")


Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Bettelei — Dieser Artikel beschäftigt sich mit bettelnden Menschen. Das Heischverhalten von Tieren siehe unter „Betteln“. Das Wort „Bettler“ (auch: „Bettel“) bezeichnet ferner die Kartenspielansage, keinen Stich zu machen, etwa in Bauernschnapsen oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Bettler — in Teheran um 1880 B …   Deutsch Wikipedia

  • Übertretung — Übertretung, 1) überhaupt eine Handlung, wodurch ein Gebot od. Verbot übertreten wird; insbesondere 2) (franz. Contravention, Polizeiübertretung), eine Handlung gegen eine blos polizeiliche Strafdrohung, im Gegensatz zu den Verbrechen (franz.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Criminalgericht — (Judicium poenale, J. criminale), diejenige Behörde, welcher verfassungsmäßig die Ausübung der Criminalgerichtsbarkeit in einem bestimmten Bezirke u. über bestimmte Personen od. Verbrechensfälle übertragen ist. Da in Deutschland für den… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bettelwesen — Bettelwesen. Beurteilung und Behandlung der Bettelei ist von jeher verschieden gewesen je nach dem Stande der Kultur und der Entwickelung des Armen wesens. Instinktiv pflegt man im Bettler zunächst einen beklagenswerten und unglücklichen Menschen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”