Polymerbitumen

Polymerbitumen

Die Bitumendickbeschichtung ist eine bautechnische Bezeichnung für mehrlagig aufgebrachte Schichten aus kunststoffmodifizierten Bitumenemulsionen (KMB), wie z. B. Polymerbitumen und Elastomerbitumen. Diese wurden als Ergänzung zu den weithin bekannten und bereits seit langen verwendeten Abdichtsystemen der Bauwerksabdichtung aus Folien oder Bitumenbahnen entwickelt („Schwarze Wanne“).

Bei den Dickbeschichtungen werden die Anforderungen gemäß der DIN 18195 durch anforderungsbedingte (Lastfall) Schichtstärken erreicht.

Inhaltsverzeichnis

Polymerbitumen

Polymerbitumen (PmB) sind industriell hergestellte Mischungen von Bitumen mit polymeren Kunststoffen (z. B. Thermoplasten wie PE, PP oder PVC), welche die "Plastizitätsspanne" vergrößern und Beständigkeit gegen chemische Einflüsse verbessern sollen. Sie haben somit gegenüber dem herkömmlichen Straßenbitumen die Vorteile einer geringeren Sprödigkeit bei tiefen Temperaturen, einer höheren Verformungsbeständigkeit und einer besseren elastischen Rückverformung nach physikalischen Belastungen.

Polymerbitumen (PmB) findet auch seine Anwendung bei offenporigen und splittreichen Asphaltdeckschichten, wie man ihn zur Reduzierung von Aquaplaninggefahren und auch für den sogenannten Flüsterasphalt verwendet.

Elastomerbitumen

Elastomerbitumen ermöglichen durch seinen Zusatz von elastomeren Kunststoffen (z. B.Polyurethan), dass diese Beschichtung nachträglich auftretende Risse im Untergrund aufgenommen werden können. Der Einsatz erfolgt daher vorwiegend als Dickbeschichtung im Kellerbereich und auch bei Dach- und Dichtungsbahnen.

Derartige Beschichtungen werden mittels Spachteltechnik zum Schutz vor eindringender Feuchtigkeit gemäß dem vorhandenen Lastfall als senkrechte und/oder waagerechter Mauerabdichtung auf die im Erdreich liegenden Kelleraußenwände aufgebracht.

Einsatzformen

Diese Beschichtungen kommen in verschiedenen Komponenten und Verarbeitungsformen zum Einsatz.

  • ein- oder zweikomponentige Bitumen-Kunststoff-Emulsionen
  • Einkomponenten-Dickschichtmassen auf der Basis der Bitumen-Kunststoff-Emulsionen
  • Zweikomponenten-Dickschichtmassen aus kunststoffanteiligen (modifiziert) Bitumenemulsionen und Reaktionskomponenten

Lastfalleinteilungen

  • Lastfall 4 - Bodenfeuchtigkeit bezeichnet im Erdboden immer vorhandenes, kapillargebundenes und durch Kapillarkräfte auch entgegen der Schwerkraft fortleitbares Wasser (z. B. natürliche Bodenfeuchte, Saugwasser, Haftwasser, Kapillarwasser). Näheres hierzu regelt die DIN 18 195 Teil 4.
  • Lastfall 5 - Von innen drückendes Wasser bezeichnet Wasser, welches auf Deckenflächen entstehen kann, z. B. in Feucht- und Nassräumen oder auf nicht unterwohnten Balkonflächen. Explizit ausgeschlossen sind Schwimmbecken und unterwohnte Balkonflächen, für die eigene Regelwerke zur Anwendung kommen. Näheres hierzu regelt die DIN 18 195 Teil 5.
  • Lastfall 6-1 - Aufstauendes Sickerwasser bezeichnet das Oberflächen- und Sickerwasser in tropfbarer flüssiger Form, das auf die Abdichtung keinen erheblichen oder nur vorübergehend einen geringen hydrostatischen Druck ausübt. Näheres hierzu regelt die DIN 18 195 Teil 6 Punkt 9.
  • Lastfall 6-2 - Drückendes Wasser bezeichnet Wasser, welches von außen auf die Abdichtung einen dauerhaften hydrostatischen Druck ausübt. Dieser Druck wiederum ist abhängig von der Höhe der Wassersäule (z. B. Grundwasser, Saugwasser oder Quellwasser). Näheres hierzu regelt die DIN 18 195 Teil 6 Punkt 8.

Untergrundvoraussetzungen

Alle Untergründe müssen trocken, fest, tragfähig, staubfrei und vollständig frei von Verunreinigungen (z. B. Teeranstrichen o.ä.) sein und das Mauerwerk muss vollfugig (Lagerfugen) und bündig sein. Bei fehlender Vollfugigkeit in den Stoßfugen müssen diese nach den Produktherstellerangaben vorbehandelt werden.

Verarbeitung

Die heutigen Emulsionen sind kalt verarbeitbar und daher im Gegensatz zu früher eingesetzten Teer-Pech-Abdichtungen ohne aufwändiges und auch gefährliches Erwärmen gebrauchsfertig. Je nach der Materialkonsistenz erfolgt die Verarbeitung im Roll-, Streich-, Spritz- oder Spachtelverfahren, bei ein- oder mehrfachem Auftragen. In einigen Fällen können Bitumenvoranstriche oder Grundierungen notwendig sein, und werden vom Hersteller der Emulsion entsprechend empfohlen.

Bei der Aufbringung der Emulsionen ist unbedingt auf Trockenheit des Untergrundes zu achten, da Wasser die Haftfähigkeit beeinträchtigt und auch eine ungewollte Trennschicht bildet, durch welche die Beschichtung undicht werden würde. Zu beachten ist weiterhin, dass vorhandene Risse im Untergrund (z. B. Schwindrisse bei Sockelputz) nur bis zu einer maximalen Breite von 2 mm überbrückt werden können. Größere Risse müssen vorher bündig ausgefüllt werden.

Die aufzubringende Dicke der Trockenschicht beträgt im Lastfall 1 mindestens 1 mm, im Lastfall 2 mindestens 2 mm und bei Lastfall 3 mindestens 4 mm Schichtstärke. Nach einer Abtrocknungszeit von 2-3 Tagen wird nach Herstellerangaben eine Schutzschicht (meist eine Folie) auf die Abdichtungsschicht aufgebracht.

Die je nach Lastfall aufgebrachten Schutzschichten schützen die Bauwerksabdichtungen dauerhaft vor schädigenden Einflüssen statischer, dynamischer oder thermischer Art.

Bei der Verfüllung des Mauerwerk umgebenden Bereiches ist sehr genau darauf zu achten, dass keine Beschädigungen der Schutzschicht oder gar der Abdichtungsschicht verursacht werden (z. B. durch große Steine oder Schuttanteile).

Rechtliche Gesichtspunkte

Als neben der älteren Herstellung der Bauwerksabdichtung, in Form einer „schwarzen Wanne“ durch Kunststoffbahnen, eine Änderung der DIN 18195 eingeführt wurde, entstand ein Streit, ob die Bitumendickbeschichtung neben der Verwendung von Kunststoffbahnen den anerkannten Regeln der Technik entspräche. Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte kam hierbei zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das Oberlandesgericht Bamberg vertrat die Ansicht, dass die Bitumendickbeschichtung trotz der Aufnahme in die DIN-Norm nicht den anerkannten Regeln der Technik entspräche.[1] Demgegenüber vertraten das Oberlandesgericht Schleswig und das Oberlandesgericht Hamm die Ansicht, dass Bitumendickbeschichtungen bei ordnungsgemäßer Ausführung den anerkannten Regeln der Technik entsprechen würden.[2] Der Bundesgerichtshof ließ in einer Entscheidung vom 15. Juni 2000 die Frage, ob Bitumendickbeschichtungen grundsätzlich den Regeln der Technik entsprechen, offen. Es wurde vom Bundesgerichtshof klargestellt, dass eine fehlerhafte Ausführung der Dickbeschichtung einen Mangel darstellt.[3] Mittlerweile hat auch das OLG Bamberg entschieden, dass aus seiner Sicht nur im Falle einer unsachgemäßen Ausführung dieser Bitumendickbeschichtung ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik vorliege.[4]

siehe auch

Literatur

  • Kerstin Hund-Rinke: Laborvergleichstest zur Ermittlung der Eignung des Daphnientests zur Untersuchung von Eluaten aus Bauprodukten gemäß "DIBT-Merkblatt zur Bewertung der Auswirkung von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser". (Bauforschung, T 3021). Fraunhofer-IRB, Stuttgart 2003, ISBN 3-8167-6525-4.
  • Deutsche Bauchemie e.V. 2001: Richtlinie Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB)

Einzelnachweise

  1. OLG Bamberg BauR 1999, 650 = NJW-RR 1999, 962; IBR 1997, 417; so auch Kamphausen, Jahrbuch Baurecht, 2000, 218 (227f.)
  2. OLG Schleswig BauR 1998, 1100 = NJW-RR 1998, 171 = IBR 1998, 149; OLG Hamm BauR 1998, 1119 (Leitsatz) = IBR 1998, 337; so auch Jagenburg, BauR 2000, 1060; Jagenburg/Pohl, BauR 1998, 1075 (1077 f.)
  3. BGH, Urteil vom 15. Juni 2000, Az. VII ZR 212/99
  4. OLG Bamberg IBR 2003, 407

Weblinks


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