- Post-nominal
-
Namenszusätze sind vor oder hinter dem Namen einer Person, einer geographischen Bezeichnung oder einer Sache vermerkte Beifügungen.
Inhaltsverzeichnis
Beispiele
Personen
Zu den wichtigsten Namenszusätzen zu Personennamen gehören die Titel aller Art, die akademischen Grade und die Beinamen.
Ursprüngliche Herkunftsbezeichnungen
Ursprünglichste Form des Namenszusatzes ist der Herkunftsname als Sippenzugehörigkeit oder Wohnstättenname, also etwa die germanischen Bildungsilben Silben -er/-inger, -mann, die auch in der sinngebenden Form von, holl. de, ten, van, van't, frz. de, del, de la, ital. di, da, dalla, keltisch Mc, O’ und ähnlichen Formen häufig sind. Noch im 18. Jahrhundert war in manchen Gebieten Europas die heutige Zweinamigkeit noch nicht etabliert, und so wurden etwa Vaternamen im Sinne eines Namenszusatzes verwendet, der in jeder Generation wechselt. Ähnlicher Ursprung liegt den Berufsnamen zugrunde (Hans der Schmied → Hans Schmied). Die alten Bildungssilben, und die zu geschlossenen Familiennamen fixierten Kennzeichnungen werden heute im Allgemeinen nicht mehr als Namenszusatz aufgefasst.
Die heutigen Zusätze werden in der alphabetischen Auflistung in der Regel nicht berücksichtigt. Ursula von der Leyen erscheint dann als Leyen, Ursula von der. Landschaftlich oder national kann es Abweichungen davon geben, so betrachtet man in Belgien den gesamten Nachnamen als eine Einheit, die mit einem Großbuchstaben begonnen wird: Ursula Von der Leyen, mit der Auflistungsform: Von der Leyen, Ursula. Manchmal, häufig im romanischen, kommen beide Formen vor: da Vinci, de Gaulle, aber (Von der Ach →) Vonderach, Vanderbilt, (De la Lande →) Delalande – sie werden inkonsequent notiert und sortiert (DeBeers/De Beers, DeSoto/De Soto, De’Longhi/DeLonghi usw.). Nordische und russische Vaternamen (und Mutternamen) etwa gelten als vollwertiger Name, arabisch ibn oder jüd./sem. ben „Sohn des“ als Zusatz. Arabisch al „des“ oder ad „der“ steht durch Umschrift in beiden Formen (Alāʾ ad-Dīn → Aladin, Al-Chwarizmi, Salah ad-Din → Saladin). Chinesisch-koreanische Namen werden standardmäßig mit dem Clannamen vorn angegeben und danach sortiert (etwa Mao Zedong – Familie Mao/Generation Ze/Personalname – als voller Name unter «M»), historische Pseudonyme hingegen in geschlossener Form (Kǒng (Fū-)Zǐ „Meister Kong, Kong der Lehrmeister“ → Konfuzius, «K»).
Aus den Herkunftsnamen entwickelt sich das Adelsprädikat.
Adelstitel
Adelstitel sind die Hierarchiebezeichnungen des Adels (Kaiser, König, Fürst, usw.). Sie sind neben der Standesbezeichnung auch im Sinne eines Amtstitels zu verstehen.
Die heute noch bestehenden Monarchien verwenden Adelstitel sowohl erblich, als auch durch Verleihungen (beispielsweise der englische Sir), funktionsgebunden oder als reine Auszeichnung. Nach deutschem Recht werden sie seit der Abschaffung der Vorrechte des Adels mit der Weimarer Verfassung als Namensbestandteil weitergeführt, in Österreich wurden sie mit dem Adelsaufhebungsgesetz 1919 gänzlich verboten – anerkannt sind hier nur die im Ausland zulässigen Titel, einschließlich der deutschen Namesbestandteile. In der Schweiz waren Adelstitel seit eidgenössischer Zeit nicht möglich. Ähnliche Regelungen gibt es in vielen europäischen, wie auch aussereuropäischen ehemaligen Monarchien.
Berufstitel
Einem Personennamen nachfolgende Namenszusätze (Amtstitel, Mandatskürzel) werden direkt vor oder hinter den Namen geschrieben und sind im allgemeinen keine Namensbestandteile.
Deutschland
- Guido Westerwelle MdB – Namenszusatz steht für Mitglied des (Deutschen) Bundestages
- Sylvia Löhrmann MdL – Mitglied des Landtages
- Klaus Wowereit MdA - Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses
- Heiko Hecht MdHB - Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
Österreich
In Österreich sind Berufstitel staatliche Auszeichnungen- HR X. – Hofrat
- Prof. X. – Professor, Univ.Prof. Y. – Universitätsprofessor
Auch Amtstitel werden in Österreich traditionellerweise angeführt, hierbei stehen die Titel in der Reihenfolge Amtstitel–Berufstitel–akademischen Grad:
- Abg.z.NR X. - Namenszusatz steht für „Abgeordneter zum Nationalrat“
- LAbg. HR Dr. X. - Namenszusatz steht für „Landtagsabgeordneter“, daneben „Hofrat“ und „Doktor“
Daneben gibt es die Standesbezeichnung Ingenieur, sowie die Bezeichnung Diplom-HTL-Ingenieur sowie Diplom-HLFL-Ingenieur – diese sind weder Titulatur noch akademischer Grad, zweitere werden seit 2007 nicht mehr vergeben, sind aber weiterhin gültig.[1] Geführt werden sie wie ein akademischer Titel
In Deutschland stehen Ordenszugehörigkeiten hinter dem Namen:
- Franz von Hummelauer SJ – Societas Jesu, also Mitglied des Jesuitenordens
Amtstitel kirchlicher Würdenträger aller Konfessionen stehen in Österreich vor dem Namen:
- Univ.Prof. Prälat X.
Ebenfalls werden von den Handwerkskammern nach erfolgreicher Meisterprüfung Meistertitel vergeben.
- Tischlermeister Max Mustermann
Es gibt dazu in Deutschland das Kürzel „me.“ (für Meister aller unterschiedlichen Gewerke oder für „Meister im Handwerk“), welches vor dem Namen geführt werden darf.[2]
Akademische Grade
Akademische Grade und Berufsbezeichnungen, die im allgemeinen nicht als Namensbestandteil gelten, in Österreich aber in amtlichen Dokumenten auf Wunsch angeführt werden[3]. In deutschen Texten werden die Namenszusätze nicht mit Kommata abgetrennt bzw. eingeschlossen.
- Hans Hansen B.Sc. - Bachelor of Science
- Dipl.-Ing. Katharina Sander - Diplomingenieurin (oder in Österreich auch: DI Katharina Sander)
- Franz Kraxlhuber M.A. – Magister Artium oder Master of Arts
- Mustermann LL.M. - ursprünglich Legum Magister, heute häufiger bekannt als Master of Laws
- Dr. Hans Mustermann - Promotion
Professor ist dagegen kein akademischer Grad, sondern eine Amtsbezeichnung. Aus Gründen des Respektes wird auf eine Abkürzung oft verzichtet. So ergibt sich etwa Professor Dr. Musterfrau - Professor. Auch der für eine ordentliche Professur notwendige Privatdozent, kurz PD oder Priv.-Doz. ist kein akademischer Grad. Die Bezeichnung fällt weg, wenn ein Ruf zum Professor angenommen worden ist.
post-nominals
Im Commonwealth ist es üblich, dass Personen mit bestimmten Verdienstorden oder ernannte Mitglieder von Gelehrtengesellschaften, sogenannte Fellows, ein Kürzel (post-nominals) als Namenszusatz tragen:
- Stephen Hendry MBE - Member of the British Empire
- Charles Chaplin KBE - Knight Commander
- Randolph Quirk FBA - Fellow of the British Academy
- Sir Gordon Conway FRGS - Fellow of the Royal Geographical Society
Städte
Städte können sich einen Namenszusatz (Beinamen) verleihen oder verleihen lassen. Dies sind vor allem Orte mit Heilbädern, die den Zusatz Bad tragen, aber auch Hansestädte.
Zusätzlich tragen Städte auch Namenzusätze die zur Unterscheidung mit namensgleichen Städten auf die geographische Lage hindeuten, z. B. Frankfurt am Main und Frankfurt (Oder).
Andere Städte tragen Zusätze die auf historische Gegebenheiten oder Personen hindeuten, die dort gelebt haben, etwa die Lutherstadt Wittenberg.
- Siehe hierzu Ortsname #Beinamen und Zusatzbezeichnungen von Orten
Geografische Bezeichnungen
In vielen Sprachen wird dem Namen von geografischen Bezeichnungen das Wort für Berg, Fluss, Stadt, See und so weiter vorangestellt oder angehängt:
In einigen Ländern ist es üblich, an Orte zur Unterscheidung den Namen des Bundesstaates, der Provinz, der Präfektur oder dergleichen anzuhängen:
- Winnipeg, MB
- Mihama (Wakayama)
- Hamm (Nordrhein-Westfalen)
Siehe auch
- Anrede, die kein Namenszusatz im eigentlichen Sinn ist
- Namensrecht
- The Honourable und The Right Honourable im Commonwealth Realm oder deren Nachfolgestaaten
Einzelnachweise
- ↑ Leben in Österreich » Titel und Auszeichnungen » Standesbezeichnung und Bezeichnung, HELP.gv.at
- ↑ Meister-Marke ist Erfolgsmodell, Handwerkskammer Wiesbaden
- ↑ Führung akademischer Grade, bmwf
Wikimedia Foundation.