- Praenumerando
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In der Schweiz galt bis 1. Januar 2001 (vor Inkrafttreten des StHG) die Vergangenheitsbesteuerung (Praenumerando-System).
Bei diesem System geht die Bemessungsperiode (Bemessungsjahr) der Steuerperiode (Steuerjahr) voraus, d.h. die für die Steuerperiode geschuldete Steuer wird aufgrund des in einem früheren Zeitraum erzielten Einkommens berechnet. Bei dieser Methode geht der Gesetzgeber von der Annahme aus, dass das Einkommen bzw. der Reingewinn der Vorperiode demjenigen der Steuerperiode entspricht.
Bei der Gegenwartsbesteuerung (Postnumerando-System) fällt die Bemessungsperiode mit der Steuerperiode zusammen, d.h. das in der Steuerperiode erzielte Einkommen ist Berechnungsgrundlage. Veranlagt und erhoben wird die Steuer erst nach Ablauf des Steuerjahres.
In der Finanz- und Steuerwissenschaft gilt die Gegenwartsbesteuerung als das sachlich beste System der zeitlichen Bemessung. Die Vorteile gegenüber der Vergangenheitsbesteuerung bestehen namentlich in der rascheren Anpassungsfähigkeit der Besteuerung an konjunkturelle Schwankungen in den Einkommensverhältnissen sowie im Wegfall der zeitaufwendigen Zwischenveranlagungen und anderer Sonderveranlagungen.
Wohl hat nach diesem System der Steuerpflichtige jährlich eine Steuererklärung auszufüllen, was bei den Veranlagungs- und Bezugsbehörden zu Mehraufwand führen wird. Trotzdem überwiegen die sachlichen Vorteile eindeutig, wodurch dieses System international zu bevorzugen wäre.
Die Einführung dieses Systems wurde in der Schweiz per 1. Januar 2001 mit dem StHG vollzogen. Das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) zog eine formelle Steuerharmonisierung nach sich.
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