- 4A-Regel
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Die 3A-Regel findet bei Schadstoffeinsätzen der Rettungsdienste, insbesondere der Feuerwehr Anwendung. Sie greift nahtlos in die GAMS-Regel ein, vor allem dann, wenn Arbeiten in der Gefahrenzone durchgeführt werden müssen.
Die 3A-Regel besagt:
- Abstand
- Aufenthalt
- Abschirmung
Inhaltsverzeichnis
Abstand
Der Abstand zum gefährlichen Stoff soll möglichst groß sein. Da die Wirkung von Schadstoffen wie zum Beispiel ionisierender Strahlung mit der Entfernung stark abnimmt, ist eine sichere Entfernung der beste Schutz. Aus diesem Grund ist auch auf eine der Situation entsprechend bemessene Absperrung zu achten. Aber auch beim Hantieren mit strahlenden Stoffen selbst wird durch Verwendung von Distanzwerkzeugen, wie Greifzangen oder nur einer Schaufel auch auf den notwendigen Abstand Bedacht genommen.
Gerade beim Umgang mit radioaktiven Stoffen ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes wichtig. Hierbei kommt das Quadratische Abstandsgesetz zum Tragen. Dieses sagt nämlich: „Verdoppelt man die Entfernung zu einer Strahlenquelle, so verringert sich die Dosisleistung auf ein Viertel.“
Aufenthalt
Je kürzer die Aufenthaltsdauer in der Gefahrenzone, um so weniger Schadstoff kann auf den Körper einwirken. Dies ist bei Schadstoffen besonders wichtig, da sich ihre Konzentration im Körper meist summiert.
Abschirmung
Unter den Begriff Abschirmung fällt vor allem das Aufsuchen einer geeigneten Deckung (z. B. bei Explosionsgefahr – Behälterknall), als auch das Abschirmen mittels geeigneter Schutzkleidung. Dies fängt bei der persönlichen Schutzausrüstung (Schutzstufe 1) an (gegen thermische Strahlung) und geht bis hin zu gasdichten Chemieschutzanzügen mit zusätzlicher thermischer Isolierung (Schutzstufe 4). Die Minimumausrüstung im Schadstoffeinsatz (vor allem bei Erkundungen und Menschenrettung) sollte aus der kompletten persönlichen Schutzausrüstung samt schwerem Atemschutz bestehen.
Siehe auch: Halbwertsschicht im Strahlenschutz
4A-Regel
In mancher Literatur, besonders im medizinischen oder technischen Bereich wird von der 4A-Regel gesprochen. Diese ist die durch den Punkt Aktivität erweiterte 3A-Regel.
Aktivität
Unter Aktivität wird die Strahlung eines Stoffes bezeichnet. Daher soll die Aktivität möglichst gering sein. Dieser Punkt wird vor allem in der Industrie benutzt, da hierfür die Aktivität des Stoffes bekannt sein muss. Deshalb wird dieser vierte Punkt auch in der Merkregel für Einsatzkräfte nicht berücksichtigt.
Siehe auch
Weitere Merkregeln im BOS: 4A-1C-4E-Regel, AIRBAG-Regel, HAUS-Regel, GAMS-Regel, WOLKE-Schema
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