Prellschuß

Prellschuß

Eine Schusswunde (lat. Plural vulnera sclopeteria) ist eine Verletzung, die durch ein abgeschossenes Projektil verursacht wird. Es kann in der Wunde stecken bleiben, zumeist aber durchdringt es den Körper.

Arten

Je nach Weg und Verbleib des Projektils unterscheidet man zwischen Durchschuss, Steckschuss, Prellschuss und Streifschuss.

Der Streifschuss verläuft tangential zur Körperoberfläche, so dass das Geschoss eine grabenförmige Wunde aufreißt, ohne jedoch in den Körper einzudringen. Ein Tangentialschuss mit rinnenförmiger Wunde wird als Rinnenschuss, bei unter der Haut liegendem Verlauf als Haarseilschuss bezeichnet.

Ein Prellschuss wird durch matte Geschosse (Gummigeschosse, wie sie z. B. durch Ordnungskräfte auf Demonstrationen eingesetzt werden) ausgelöst. Er dringt nicht in die Haut ein, verursacht also keine äußere Wunde, sondern eine Quetschung, deren Spuren häufig an der zähelastischen Haut übersehen werden. Darunter können jedoch erhebliche Verletzungen verborgen sein, sogar Knochenbrüche, Muskel- und Eingeweidezerreißungen (letztere zählt zu den inneren Wunden).

Die Wirkung eines Schusses richtet sich nach dem betroffenen Organ oder Körperbereich und auch nach der Art der Kugel. Die alten Flintenkugeln wurden sehr leicht durch Widerstände abgelenkt, wie z. B. Knochen. Sie umzogen dann den betreffenden Körperteil, z. B. bei einem Rippenschuss den Brustkasten (Ringel-/Konturschuss). Die konischen Geschosse der Büchsen durchdringen den Körper meist in gerader Richtung. Alle Bleigeschosse können sich am Körper abplatten, sofern sie matt sind. Stahlmantelgeschosse mit kleinem Kaliber haben eine gewaltige Durchschlagskraft und behalten meist ihre Form. Schrotschusswunden sind von geringerer Bedeutung, da die Schroten meist nicht tief eindringen können. Beim Kanonenbeschuss zwischen Kriegsschiffen der Windjammer-Ära waren oft Wunden durch umherfliegende Holzsplitter zu beobachten, welche entweder an den Knochen abprallten und nur unter die Haut drangen, aber je nach Winkel und Wucht mitunter auch ins Körperinnere. Diese Verletzungen sind nach heutiger und strenger Definition keine Schusswunden, auch medizinisch gleichen sie eher den Verletzungen bei Explosionen.

Medizinische Aspekte

Bei der Schusswunde unterscheidet man den Einschuss vom Ausschuss. Die Ausschusswunde ist infolge irregulärer Taumelbewegung und Schockwelle des Projektils viel größer. Besondere Auswirkungen haben Schussverletzungen durch die Tatsache, dass nicht nur ein Gewebsverlust im Schusskanal selbst, sondern auch infolge der hohen kinetischen Energie des Geschosses Gewebsuntergang in einer Zone der molekularen Erschütterung um den Schusskanal herum resultiert. Sind Knochen betroffen, so tritt meist eine ausgedehnte Zersplitterung (Schussfraktur) ein.

Stets sind zwei Gruppen von Folgeschäden in unterschiedlichen Intervallen zu befürchten:

  1. direkte, meist akute:
    1. innere Blutungen durch Gefäß- oder Herzläsion, durch Verletzung parenchymatöser Organe wie Milz und Leber
    2. Atemnot durch Eröffnung des Brustkorbs, Verletzung der Lunge
    3. Funktionsausfall des Zentralnervensystems beispielsweise bei Kopfschuss
    4. Infektion oder Bauchfellentzündung durch Hohlorganperforationen
  2. verzögert: Infektion

Unbehandelte Schussverletzungen führen zu Entzündungen oder Blutvergiftung (Sepsis). Regelmäßig geformte metallene Geschosse können in den Körper einheilen, sofern das Metall nicht gewebetoxisch ist oder Gasbildung (Beryllium) verursacht. Eingedrungene Kleidungs- oder Holzstückchen aber auch abgestorbene (avitale) Knochensplitter unterhalten oft bedeutende Eiterungen.

Man sollte bei einer Schusswunde nicht die negativen psychischen Auswirkungen (Panik, Depression und Demotivation) unterschätzen.

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