- Printmedien
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Als Printmedien werden die klassischen Informationsquellen, also Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Kataloge, geografische Karten und Pläne, aber auch Postkarten, Kalender, Poster, Flugblätter, Flugschriften, Plakate usw. bezeichnet. Besonders zahlreich und fast unüberschaubar ist die Gruppe der Werbung und der grauen Literatur, der Publikationen außerhalb des Buch- und Zeitschriftenmarktes, z. B. die Hochschulschriften.
Inhaltsverzeichnis
Druckverfahren
Printmedien werden meist auf Papier gedruckt, wobei die Drucktechnologie im schnellen Wandel ist und die digitale Drucktechnik immer mehr und öfter vorkommt – zum Beispiel beim Print on Demand bzw. dem entsprechenden Book on Demand. Die meisten Printmedien werden zu Beginn des Dritten Jahrtausends mit Druckfarben und auf Druckmaschinen hergestellt, heute meist im Offsetdruckverfahren. Im Bereich der oben genannten „Grauen Medien“ ist jedoch nach wie vor die Xerokopie (so benannt nach der Firma Xerox, und heute meist als Fotokopie bezeichnet) von großer Bedeutung. Ältere Verfahren wie z. B. Siebdruck sind heute (2004) jedoch weitgehend bedeutungslos geworden.
Siehe auch: Buchdruck, Zeitungsdruck, Druckverfahren
Rechtliche Aspekte
Das Presserecht ist in den Landesgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Rechtlich ist jede öffentliche Darbietung bereits eine Veröffentlichung, also auch ein Prospekt, ein Plakat, ein Flugblatt oder ein einzelner Zettel am Schwarzen Brett in der Uni-Mensa der Universität, ein Konzert oder Theateraufführung, ein Vortrag oder gar ein Solo in der Fußgängerzone. Für jede Veröffentlichung in Druckform muss es daher einen Verantwortlichen geben; dies ist bei Zeitschriften und Zeitungen üblicherweise der Chefredakteur, bei Plakaten und Flugblättern (sog. Flyer) haftet derjenige, der als Verantwortlich im Sinne des Presserechts (V. i. S. d. P.) gezeichnet ist.
Sowohl Chefredakteure als auch Verantwortliche im Sinne des Presserecht haften zivilrechtlich mit ihrem Privatvermögen und persönlich strafrechtlich, falls durch die Veröffentlichung eine Straftat begangen wird, und/oder die Schutzrechte anderer Personen verletzt werden. Unter Schutzrecht wurde hier bisher der Schutz der Person und der persönlichen Ehre (vgl. den Begriff der Menschenwürde im deutschen Grundgesetz) verstanden; ob diese Regelung auch auf Copyright-Verletzungen zutrifft, ist derzeit (Okt. 2004) noch strittig (siehe auch Urheberrecht).
Personen, die sich von einer falschen Darstellung (Tatsachenbehauptung) in einem Artikel angegriffen oder benachteiligt fühlen, haben grundsätzlich in Printmedien das Recht auf eine Gegendarstellung. Hierbei müssen jedoch eine Reihe von Kriterien beachtet werden, die genaue Darstellung im Artikel Gegendarstellung.
Die Impressumspflicht schreibt das Presseordnungsrecht vor, in jeder periodischen Druckschrift muss ein Impressum veröffentlicht werden. Sinn und Zweck eines Impressums ist es, dass Behörden, Leser und Anzeigenkunden unter anderem feststellen können, aus welchem Verlagshaus die Publikation stammt und vor allem wer für den Inhalt, wer für welchen Teil der Publikation, presserechtlich verantwortlich ist. Ein Impressum muss die so genannten Herkunftsangaben, also die Verlagsadresse, die Geschäftsadresse und den Namen des Verantwortlichen, sowie den Namen und die Adresse der Druckerei beinhalten. Die Druckereiadresse ist wichtig, da sie benötigt wird, bei Einstweiligen Verfügungen um den Druck oder die Auslieferung zu stoppen. Ebenfalls müssen hier die Namen der Ressortleiter und Anzeigenleiter veröffentlicht werden. So können Betroffene von Streitfällen, zivilrechtlich oder strafrechtlich, die Verantwortlichen ermitteln und diese haftbar oder ihren Anspruch auf eine Gegendarstellung, bei einer Tatsachenbehauptung geltend machen.
Eine weitere typische Pflicht der schreibenden Zunft ist die Sorgfaltspflicht. Journalisten, Redakteure etc. sind verpflichtet, vor der Verbreitung ihrer Nachrichten, diese auf Inhalt, Herkunft und Wahrheitsgehalt zu kontrollieren, und somit Sorgfalt bei ihrer journalistischen Tätigkeit walten zu lassen. So soll verhindert werden, dass falsche oder strafrechtliche Inhalte veröffentlicht werden.
Außerdem haben Redaktionen, Journalisten etc. das Recht Auskünfte über ihre Informanten zu verweigern, auch gegenüber Ermittlungsbehörden oder vor Gericht, das so genannte Zeugnisverweigerungsrecht. Die Informationsbeschaffung der Journalisten ist somit vor staatlichen Eingriffen geschützt, ein Teil der Pressefreiheit (Art. 5 GG) wird hiermit gewährleistet. Dazu gehört auch, dass Unterlagen von Redaktionen nicht beschlagnahmt werden dürfen. Erst im Februar 2007 wurden der Schutz von Informanten und die Pressefreiheit durch das sog. Cicero-Urteil durch das Bundesverfassungsgericht gestärkt. Näheres zum Zeugnisverweigerungsrecht in dem dazugehörigen Artikel.
Abgrenzung
Im Unterschied zu den Printmedien werden die Neuen Medien gestellt, die heute überwiegend in der digitalisierten Form vorliegen, also beispielsweise CD-ROMs, DVDs, digitale Bücher („E-Book“) oder Web-Publikationen. Durch ineinander überführbare Medienformate (vgl. PDF = portable document format, übertragbares Dokumentenformat) und deren zunehmend allgemeine Verwendung sind die Übergänge hier jedoch fließend geworden.
In der vom World Wide Web geprägten Medienlandschaft stellt die Printausgabe häufig nur noch das Pendant zur Elektronischen Zeitschrift, vorab veröffentlichten Artikeln in der Online-Ausgabe einer Zeitschrift und dem Digitalen Buch dar. Zumeist behandelt die Printausgabe mehr Themen als die Online-Fassung, während die letztere insbesondere für die gedruckten Erzeugnisse des Verlags werben soll. Wegen der für den Druckvorgang und die Distribution benötigten Zeit ist die Druckausgabe in der Regel weniger aktuell, stellt aber für Verlage eine wichtige Einnahmenquelle neben den meist durch Internetwerbung und Micropayment erzielten Einnahmen für im Internet veröffentlichte Publikationen dar.
Die dritte Mediengruppe ist die Gruppe der flüchtigen, einmaligen Veröffentlichungen, entweder durch die so genannten Broadcast-Medien, Veröffentlichungen in Hörfunk und Fernsehen, auch lokal oder im Internet E-Zine oder Blogs, in einem Intranet, oder durch öffentliche Aufführung (Rede, Ausstellung, Theater, Konzert). Öffentlichkeit bedeutet hier, dass es sich nicht nur um eine definierte, in sich 'geschlossene Gruppe' aus Familien-, Firmen-, Organisation- oder Gesellschaftsangehörigen handelt, die Grenzen sind jedoch auch hier unscharf.
Literatur
- Noelle-Neumann, Elisabeth; Schulz, Winfried; Wilke, Jürgen (Hrsg.): Fischer Lexikon. Publizistik Massenkommunikation. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2000. ISBN 3596122600
- Mundhenke, Reinhard; Teuber, Marita: Der Verlagskaufmann. Societätsverlag, Frankfurt am Main 1998. ISBN 3797306768
Siehe auch
- Buchdruck
- Zeitungsdruck
- Zeitung
- Zeitschrift
- Pressegeschichte
- Verlag
- Pressevertrieb
- Pressefreiheit
- Gegendarstellung
- Journalismus
- Zeugnisverweigerungsrecht
- Journalist
- Redaktion
- Ressort
Messen
- Drupa in Düsseldorf, die größte Messe findet alle 4 Jahre statt
- Frankfurter Buchmesse
- Leipziger Buchmesse
- FESPA
- Druck & Form in Sinsheim, kleine jährliche Lokalmesse
Weblinks
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