- Priorin
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Ein Prior (von lat.: prior = wörtlich der "Frühere", vgl. prin = früh) – bzw. in Frauenklöstern Priorin – ist ein klösterliches Amt.
In Orden, die keinen Abt kennen, ist der Prior der Vorsteher des Klosters. Sein Vertreter ist der Vikar oder der Subprior, beispielsweise bei den Dominikanern, Karmeliten und Kartäusern.
In Klöstern, die einen Abt als Vorsteher haben, ist der Prior dessen Vertreter, beispielsweise bei den Benediktinern, Zisterziensern oder Trappisten. In diesen Orden gibt es darüber hinaus auch Klöster, die nicht den Rang einer Abtei haben und von einem Prior geleitet werden. Sie werden daher mit Priorat oder Priorei bezeichnet und können abhängig oder unabhängig von einer Abtei sein.
Der Vorsteher eines Franziskaner- oder Kapuziner-Klosters wird als Guardian bezeichnet.
Auch in evangelischen Kommunitäten gibt es das Amt des Priors oder der Priorin, z. B. bei der Communität Christusbruderschaft Selbitz, der Jesus-Bruderschaft (Kommunität Gnadenthal), der Christusträger Bruderschaft (Kloster Triefenstein) und der Jesus-Gemeinschaft Marburg.
Literatur
- J. Lanczkowski: Kleines Lexikon des Mönchtums (= RUB 8867). Stuttgart 1993, S.208f
- Priorat, bearb. v. F.J. Felten, in: Lexikon des Mittelalters, Bd.7, Nachdruck Stuttgart 1999, Sp.215-218
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