- Proseminar
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Das Proseminar ist eine Lehrveranstaltung für Studenten im Grundstudium (siehe Seminar), die im Allgemeinen mit einer schriftlichen Proseminararbeit abschließt. Anders als im Falle der Vorlesung oder eines Hauptseminars muss der Dozent hierbei nicht habilitiert sein, sondern in der Regel genügt die Promotion, teils auch einfach ein abgeschlossenes Studium, um Proseminare geben zu können.
Inhaltlich steht eine Vertiefung von Lerninhalten im Mittelpunkt, zum Beispiel durch Erschließung wissenschaftlicher Literatur. Es wird eine aktive Teilnahme vorausgesetzt; in gemeinsamen Diskussionen oder im Einzelstudium der Literatur.
Innerhalb der Juristenausbildung nehmen Proseminare hingegen die Rolle ein, eine Vertiefung in Rechtsgebiete zu ermöglichen, die im Rahmen des Schwerpunkt- und Vertiefungsstudiums erlernt werden.
Kategorie:- Akademische Bildung
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