- Príncipe de Asturias
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Fürst von Asturien (Príncipe de Asturias) ist seit 1388 einer der offiziellen Titel des jeweiligen Thronfolgers von Kastilien. Nach der Vereinigung der Königreiche Kastilien und Aragonien zum Königreich Spanien um die Wende zum 16. Jahrhundert ging der Titel auf den jeweiligen spanischen Kronprinzen über.
Gegenwärtiger Träger ist Felipe de Borbón y Grecia, der Sohn von König Juan Carlos I.
Herkunft und Bedeutung
Der Titel bezieht sich nicht nur auf das 1388 von König Johann I. zur materiellen Versorgung des Thronfolgers errichtete Fürstentum Asturien, sondern beinhaltet zugleich eine beabsichtigte historische Reminiszenz an das frühere Königreich Asturien, das der ab 711 einsetzenden arabischen Eroberung der iberischen Halbinsel getrotzt hatte und den christlich-westgotischen Bewohnern als letzte Rückzugsbasis verblieben war und das darum als Keimzelle der Reconquista angesehen wurde. Das alte Königreich Asturien bzw. Asturien-León war im 13. Jahrhundert im Königreich Kastilien aufgegangen. Wenn die kastilischen Herrscher ihren Thronfolgern daher den Titel eines Fürsten von Asturien verliehen, beschworen sie damit den traditionellen Geist des christlichen Widerstandes gegen das muslimische Al-Andalus, dessen Rückeroberung erst mit der Einnahme von Granada im Jahr 1492 abgeschlossen wurde.
Der Titel eines Fürsten von Asturien hat alle politischen und staatsrechtlichen Umwälzungen in Spanien überlebt und wird nach der letzten Unterbrechung durch die Zweite Republik und die Franco-Diktatur seit 1977 wieder vom spanischen Kronprinzen getragen.
Rechtsstellung, Anrede, Bezeichnung, Übersetzung
Der Titel Príncipe de Asturias steht dem Thronfolger aufgrund des Artikels 57 Abs. 2 der spanischen Verfassung vom 27. Dezember 1978 von Geburt bzw. Erlangung der ersten Stelle in der Thronfolge an von Rechts wegen zu.
Eine weibliche Thronfolgerin sowie die Ehefrau eines männlichen Thronfolgers führen gemäß Artikel 2 des Königlichen Dekrets Nr. 1368/1987 vom 6. November 1987 über das Wesen der Titel, Anreden und Ehren der Königlichen Familie den Titel Princesa de Asturias. Der Ehemann einer Thronfolgerin trägt nach derselben Vorschrift ebenfalls den Titel Príncipe de Asturias. Dem Thronfolgerpaar gebührt die Anrede Alteza Real (Königliche Hoheit).
Das Wort Príncipe (von Lateinisch princeps, „der Erste“), das sowohl mit Prinz als auch mit Fürst ins Deutsche übersetzt werden kann, ist hier korrekterweise mit Fürst wiederzugeben. Allgemeinsprachlich hat sich allerdings die Bezeichnung Prinz von Asturien durchgesetzt, da im deutschen Sprachgebrauch die Kinder eines Monarchen oder Fürsten gewöhnlich als Prinzen bzw. Prinzessinnen bezeichnet werden und der Titel Príncipe de Asturias fest mit der Stellung des Kronprinzen verbunden ist, sodass sein Träger folglich immer zugleich auch Prinz von Spanien ist. Königskinder als solche werden in der spanischen Monarchie allerdings ohnehin nicht als „Prinzen“ (príncipe bzw. princesa), sondern als „Infanten“ (Infante bzw. Infanta) bezeichnet. Wiewohl also der spanische Thronfolger in der heutigen Autonomen Gemeinschaft „Fürstentum Asturien“ (Principado de Asturias) keine besondere verfassungsrechtliche Stellung innehat, ist die Übersetzung des Titels mit „Fürst von Asturien“ in Anbetracht des überkommenen territorialen Bezugs und des spanischen Wortgebrauchs als zutreffender anzusehen (ein ähnliches Phänomen findet sich bei dem Titel Prince of Wales in Bezug auf das britische Königshaus).
Siehe auch
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