- Publius Juventius Celsus
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Publius Iuventius Celsus Titus Aufidius Hoenius Severianus war ein römischer Politiker, Senator und Jurist.
Celsus stammte wahrscheinlich aus Oberitalien, wo der Name Iuventius sehr stark verbreitet war und wo auch senatorische Iuventii zu ermitteln sind. Im Jahr 106 oder 107 war Celsus Prätor. 114/115 war Celsus Statthalter in Thrakien, gleich danach, im Jahr 115, bekleidete Celsus das Suffektkonsulat. Im Jahr 129 wurde Celsus zum zweiten Mal Konsul und danach Statthalter von Asia (129/130).
Celsus war Nachfolger seines Vaters Iuventius Celsus in der proculianischen Juristenschule. Er gehörte zum Consilium Hadrians und war maßgeblich am Senatus consultum Iuventianum[1] beteiligt. Sein Stil ist schwungvoll und scharfzüngig. Celsus liebte sinnspruchartige Formulierungen. So verdanken wir ihm die wohl einzige durch einen römischen Juristen je konzipierte Definition des ius (Recht) als ars boni et aequi ("Das Recht ist die Wissenschaft vom Guten und Billigen"). Daneben stammen aus seiner Feder auch die goldenen Juristenregeln „Die Gesetze zu kennen heißt nicht, sich an ihren Wortlaut zu halten, sondern an ihren Sinn und Zweck“ und „Unjuristisch ist es, ohne das Gesetz als Ganzes zu beachten, anhand irgendeines seiner Teile zu urteilen oder zu gutachten“. Des Weiteren verdanken wir seiner Scharfzüngigkeit die kluge Gestaltung der Verzugsbereinigung bei strengrechtlichen Obligationen und das responsum Celsinum auf die törichte quaestio Domitiana.[2] Plinius rügte aber rhetorische Schwächen. Das Hauptwerk des Celsus bilden die 39 libri digestorum, ein Sammelwerk mit Rechtsfällen.
Literatur
- Theo Mayer-Maly: Publius Iuventius Celsus. In: Der Kleine Pauly. Band 3, 1969, Sp. 31.
- PIR ² I 882
Anmerkungen
- ↑ Das Senatus consultum Iuventianum ist der römische Senatsbeschluss, wonach ein gutgläubiger Erbschaftsbesitzer nur herauszugeben hat, worum er bereichert ist.
- ↑ quaestio Domitiana (Domitianische Frage), eine lächerliche, einfältige Frage, benannt nach dem römischen Rechtsgelehrten Domitius Labeo, der Iuventius Celsus in einer Zeugenvernehmung eine solche Frage vorgelegt hatte. – responsum Celsinum, Antwort des Celsus auf die törichte Frage.
Weblinks
- Literatur von und über Publius Iuventius Celsus (Jurist) im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Personendaten NAME Celsus, Publius Iuventius ALTERNATIVNAMEN Iuventius Celsus, Publius KURZBESCHREIBUNG römischer Jurist und Konsul 129 GEBURTSDATUM 1. Jahrhundert STERBEDATUM 2. Jahrhundert
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