- RAS-L
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RAS-L ist die Abkürzung für Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Linienführung. Sie wurde 1995 herausgegeben.
Die RAS-L behandelt die Linienführung (also den Verlauf der Straße im Lageplan / in der Draufsicht Trasse) als auch im Höhenplan Gradiente (auch Längsschnitt genannt) sowie Entwurfselemente des Querschnitts (siehe auch RAS-Q) für die Anlage von Autobahnen und Landstraßen, d. h. anbaufreier Straßen außerhalb und innerhalb bebauter Gebiete, entsprechend der Einordnung von Straßen in die Straßenkategorien A I bis A VI und B I und B II gemäß RAS-N.
Angewendet wird diese Richtlinie von Verkehrs- und Bauingenieuren (Straßen- und Verkehrsplanern bzw. -bauern). Der Bundesminister für Verkehr hat sie für Bundesfernstraßen eingeführt und sie darüber hinaus den Bundesländern zur analogen Anwendung auf deren Straßennetze empfohlen.
Herausgegeben wird die Richtlinie von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in Köln.
In naher Zukunft soll die Richtlinenfamilie RAS/RAL weitgehend durch folgende Werke ersetzt werden:
- Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL, im Entwurf)
- Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA, Ausgabe 2008 veröffentlicht).
Diese Richtlinien beziehen sich hinsichtlich ihrer Geltungsbereiche auf die Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN, Ausgabe 2008, Veröffentlichung im Januar 2009).
Abgrenzung
Keine Geltung besitzen die RAS-L, -Q und RAL-K für angebaute oder anbaufähige Straßen. Für diese Stadtstraßen erschien im Juni 2007 die neue Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) als Nachfolger der Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen (EAHV) und Erschließungsstraßen (EAE). Sie gilt für die neuen Straßenkategorien VS, HS und ES der - noch unveröffentlichten - RIN, die in etwa den bisherigen RAS-N-Kategorien C, D und E entsprechen.
Siehe auch
- Straßenbaurichtlinien
- Liste der technischen Regelwerke und amtlichen Bestimmungen für das Straßenwesen
Quellen und Weblinks
Straßenbaurichtlinien im FGSV-Verlag, jeweils mit Inhaltsverzeichnis und Einführungsschreiben
- RAS-L 95 (99)
- RAS-Q 96
- RAS-K-1 88/93
- RAL-K-2 76 (91)
- AH-RAL-K-2 93
- RAS-K-2-B 95
- RAS-N 88
- EAHV 93 (98)
- EAE 85/95
- RASt 06
FGSV-Arbeitsgruppen für Richtlinienentwürfe
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