- Rabbinergericht
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Beth Din ist hebräisch und bedeutet Gerichtshof. Es ist ein Rabbinatsgericht in der Regel bestehend aus mindestens drei Rabbinern und heute bevorzugt mit Statusfragen wie Konversion, Adoption und Scheidung beschäftigt. Es gibt unterschiedliche Ordnungen wie z. B. ein Landes-Beth Din oder ein Europa-Beth Din. Die unterschiedlichen jüdischen religiösen Strömungen institutionalisieren jeweils eigene Bate Din. Die orthodoxen Strömungen erkennen die Entscheidungen der nicht-orthodoxen Strömungen des Judentums nicht an. Umgekehrt erkennen die nicht-orthodoxen Strömungen des Judentums die Entscheidungen der orthodoxen Bate Din voll an. Der Vorsitzende eines jüdischen Gerichtshofes heißt Av Beth Din.
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